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Junior Giro Eröffnung: Geburtsurkunde

Joan_Greg
Autor ★
5 Beiträge

Hallo,

als langjähriger und bisher zufriedener Comdirect Kunde wollte ich heute ein Junior Giro-Konto für meinen Sohn eröffnen;
Davon muß ich allerdings jetzt absehen, denn es gibt offensichtlich eine harte Forderung des Commerzbank Managements, daß man die Geburtsurkunde des Kindes im Original (!) per Post senden soll, zur Identifikation des Kindes. Dies werde ich garantiert nicht tun und riskieren, daß das Original auf dem Postweg verloren geht. Jeder, der schon einmal eine Neuausstellung der Geburtsurkunde nach Verlust organisiert hat, wird dies verstehen.

Der Hotline-Service sagte mir, daß dies seit 28.4.2023 so gefordert wird. Selbst mein Hinweis, daß Comdirect ja nur noch eine Marke der Commerzbank ist und in einer Filiale der Commerzbank ein Mitarbeiter die notwendige Kopie durchführen könnte, wurde leider als "nicht möglich" bezeichnet.

 

Daß ich an der Hotline 20min warten mußte, bis jemand mit mir geredet hat, ist dann nur noch ein weiterer Sargnagel in der zu Grabe getragenen Service-Qualität dieser Bank.

 

Na denn...

167 ANTWORTEN

Lars123
Experte ★★
354 Beiträge

Tja, für ein digitales Deutschland fehlt halt noch so einiges. Der Datenschutz wird aber verhindern, dass das fehlende noch kommt.

 

Hier geht es der comdirect ja augenscheinlich um den Nachweis, wer denn sorgeberechtigt ist für ein Kind. Wenn der Bafin auch ein Perso/Pass des Kindes reicht, scheint das für die Bafin nicht so entscheidend zu sein.

Für den Nachweis, wer denn sorgeberechtigt ist für ein Kind müsste es ein zentrales Personenstandsregister geben, in dem so etwas abrufbar gespeichert ist. Das werde ich in meiner Lebenszeit sicher nicht mehr erleben.

Eine Geburtsurkunde beweist das übrigens nicht endgültig schlüssig. Wenn das Dokument bei Geburt ausgestellt wurde, kann sich ja später was an der Sorgeberechtigung geändert haben.... Ich glaube ein Dokument, dass positiv nachweist, dass es keinen Entzug der Sorgeberechtigung gegeben hat, gibt es nicht.

Sonderlich fälschungssicher ist eine Geburtsurkunde auch nicht. So weit ich weiß, kann man daher auch das zuständige Standesamt bitten, einen Auszug aus dem Geburtsregister direkt an die interessierte Stelle zu schicken. Streng genommen wäre das wahrscheinlich die effektivste Methode. Was wie gesagt die Frage, ob die Eltern noch sorgeberechtigt sind, gar nicht beantwortet.

kaufnix
Autor ★★★
59 Beiträge

Du hast völlig Recht, der Vater der in der Geburtsurkunde angegeben wurde, muss nicht der aktuelle oder Richtige sein. Wenn die Eltern nicht verheiretet waren ist der Vater nicht automatisch sorgeberechtigt. Eine Adoption ist möglich oder ein alleiniges Sorgerecht, aufgrund gerichtlicher Entscheidung.

paej
Mentor ★★★
3.159 Beiträge

@kaufnix  schrieb:

Du hast völlig Recht, der Vater der in der Geburtsurkunde angegeben wurde, muss nicht der aktuelle oder Richtige sein. Wenn die Eltern nicht verheiretet waren ist der Vater nicht automatisch sorgeberechtigt. Eine Adoption ist möglich oder ein alleiniges Sorgerecht, aufgrund gerichtlicher Entscheidung.


Wenn jemand, der in der Geburtsurkunde als Elternteil eingetragen ist und KEIN Sorgerecht hat, wird er wohl kaum auf dem Kontoantrag entsprechende Eintragungen machen. Umgekehrt schon.

Bei alleinigem Sorgerecht (warum auch immer) ist das auch bisher schon entsprechend nachzuweisen.

 

Ausgangspunkt für die Bank ist aber immer zunächst mal der "Anfang" , die Geburtsurkunde..

 

 

 

alaaf
Einsteiger
1 Beiträge

Hallo,

Wenn ich nur so vernünftig gewesen wäre wie Sie! Ich versuche seit April, ein Konto für meine Tochter zu eröffnen. Ich habe wie gewünscht das Originalzertifikat geschickt. Zuerst sagten sie mir, es sei nicht das Original, und jetzt teilten sie mir mit, dass sie kein Zertifikat von mir erhalten hätten. Ich schätze, ich werde morgen wieder in der Hotline-Warteschlange stehen:(

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Natürlich hat man das Problem damit auch, da der Reisepass oder Perso  dann ebenfalls im Original vorliegen muss. 

MaBe
Autor ★
8 Beiträge

Dafür gibt es doch Post/Video-Ident…

haxo
Legende
3.603 Beiträge

@ehemaliger Nutzer  schrieb:

Natürlich hat man das Problem damit auch, da der Reisepass oder Perso  dann ebenfalls im Original vorliegen muss. 


Ja, das ist bei deutschen Ämtern so üblich, dass man den Reisepass oder Personalausweis nach der Erstellung auch persönlich ausgehändigt bekommt. Wenn du an der Grenze von Burkina Faso nach Togo stehen würdest und sagtest, dass dein Ausweis noch im Bürgeramt Pinneberg liegt, hättest du vermutlich ein Problem.

 

Und im anderen Fall kann ich mir nicht vorstellen, dass die comdirect den Reisepass deines Kindes im Original zugesandt bekommen möchte.

 

Es gibt sicher noch etwas dazwischen. :cat-tongue:

Una festa sui prati // Una bella compagnia // Siamo tutti buoni amici, ma chi lo sa perché // Perché domani ci dobbiamo odiare // Tre colpi a te finché c'è forza per coprire // Nuova festa sui prati // Nuova bella compagnia
(Prof. Dr. A. Celentano, Universität Mailand, 1967, Finanzprognostiker)

cw88
Autor ★★
28 Beiträge

Ging mir genauso. Aber ich schicke doch kein Original!

Auf der BaFin Seite steht auch nicht, dass ein Original obligatorisch ist, es geht auch Personalausweis oder Reisepass.

"Bei der Kontoeröffnung für einen Minderjährigen müssen sich sowohl der Minderjährige als auch die Eltern oder der alleinvertretungsberechtigte Elternteil oder der durch das Familiengericht bestellte Vertreter mit einem gültigen Personalausweis oder gleichwertigen Dokumenten (zum Beispiel Reisepass, Ausweis- oder Passersatz) gegenüber dem Kreditinstitut identifizieren. "

 

Problem liegt damit bei comdirect, dass sie Kunden nicht informieren, dass Personalausweis auch erlaubt ist.

SIe haben wahrscheinlich keine Lust in Commerzbank Filialen einen kleinen comdirect-Schalter einzurichten, deswegen soll der Kunde eine Original Geburtsurkunde schicken. Nicht mit mir!

paej
Mentor ★★★
3.159 Beiträge

@cw88  schrieb:

Ging mir genauso. Aber ich schicke doch kein Original!

Auf der BaFin Seite steht auch nicht, dass ein Original obligatorisch ist, es geht auch Personalausweis oder Reisepass.

"Bei der Kontoeröffnung für einen Minderjährigen müssen sich sowohl der Minderjährige als auch die Eltern oder der alleinvertretungsberechtigte Elternteil oder der durch das Familiengericht bestellte Vertreter mit einem gültigen Personalausweis oder gleichwertigen Dokumenten (zum Beispiel Reisepass, Ausweis- oder Passersatz) gegenüber dem Kreditinstitut identifizieren. "

 

Problem liegt damit bei comdirect, dass sie Kunden nicht informieren, dass Personalausweis auch erlaubt ist.

SIe haben wahrscheinlich keine Lust in Commerzbank Filialen einen kleinen comdirect-Schalter einzurichten, deswegen soll der Kunde eine Original Geburtsurkunde schicken. Nicht mit mir!


Toller erster Beitrag.🙄

 

Wenn Du allerdings die letzten vorherigen Beiträge gelesen hättest, dann hättest Du evtl. verstanden weshalb die Comdirect als Online- /Direktbank die Geburtsurkunde benötigt. Aber Hauptsache die Bafin zitiert.

 

Falls Du das nicht akzeptierst - auch auch okay, dann gibt es halt kein Konto.

 

 

cw88
Autor ★★
28 Beiträge

Habe leider nicht versatnden, warum comdirect die Original Geburtsurkunde braucht. Bitte erkläre es doch dezidiert!

 

1.) Mit Sorgerecht kann es nichts zu tun haben, wie ein Spekulant vermutete, denn das geht aus der Geburtsurkunde nicht hervor. Es ist möglich, dass beiden Eltern das Sorgerecht entogen wurde, obwohl -Papier ist geduldig- ihr Name in der Geburtsurkunde eingetragen ist. Das Eine hat also mit dem Anderen überhaupt nichts zu tun.

 

2.) Die BaFin verlangt keine Geburtsurkunde, Personalausweis reicht. Identifikation war für mich per Videoident möglich, also muss es auch für mein Kind möglich sein,  über Videoident oder meinetwegen über Postident.

 

Warum sollte also eine Original-Geburtsurkunde eine notwendige Bedingung für eine Kontoeröffnung sein?

Bitte um dezidierte Begründung!

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