am 22.11.2022 21:26
Im Übrigen ist der Finanzreport vom Dezember 2021 für das Finanzamt ausreichend.
Sorry, aber diese Aussage ist nicht korrekt!
Ich z.B. benötige für die Verlustverrechnung (Verlustvortrag beim FA) die ausgewiesenen Gewinne aus Stillhaltergeschäften (EUREX, O&F).
Diese werden in die Zeile 9, Anlage KAP eingetragen!
Selbige werden aber nur auf der JSB ausgewiesen! Und es gibt auch keine Einzelabrechnungen für verfallene Geschäfte.
PS: Auf dem Finanzreport 12 stehen nur die Gewinne Sonstige im Saldo!
d.h. ohne (korrekte) JSB keine Steuererklärung und damit keine Verrechnung mit den ausgebuchten (per Verlustbescheinigung) Verlusten.
Mal abgesehen davon, dass die Zahlen nicht übereinstimmen!
am 22.11.2022 21:46
@joulb schrieb:Im Übrigen ist der Finanzreport vom Dezember 2021 für das Finanzamt ausreichend.
Sorry, aber diese Aussage ist nicht korrekt!
Ich z.B. benötige für die Verlustverrechnung (Verlustvortrag beim FA) die ausgewiesenen Gewinne aus Stillhaltergeschäften (EUREX, O&F).
Diese werden in die Zeile 9, Anlage KAP eingetragen!
Selbige werden aber nur auf der JSB ausgewiesen! Und es gibt auch keine Einzelabrechnungen für verfallene Geschäfte.
PS: Auf dem Finanzreport 12 stehen nur die Gewinne Sonstige im Saldo!
d.h. ohne (korrekte) JSB keine Steuererklärung und damit keine Verrechnung mit den ausgebuchten (per Verlustbescheinigung) Verlusten.
Sicherlich ist diese Sache nicht entschuldbar.
Aber das Problem sehe ich hier nicht.
Du hast Abrechnungen für alle Geschäfte. Dann muß man das eben selbst summieren.
Eine Wertlosbescheinigung braucht man nur für Long Positionen.
Wenn alle Gewinne unter Sonstige stimmen ist es doch in Ordnung.
am 22.11.2022 21:52
@dg2210 Bitte hör auf, das immer wieder zu behaupten, dass der Finanzreport ausreichend sei. Es haben Dir mehrere Leute aus ihrer Erfahrung heraus über Monate hinweg mehrfach widersprochen. Ich gewinne den Eindruck, dass es Dein Ziel ist, die Leute hier blöd aussehen zu lassen.
am 22.11.2022 22:02
Du hast Abrechnungen für alle Geschäfte. Dann muß man das eben selbst summieren.
Eine Wertlosbescheinigung braucht man nur für Long Positionen.
Leider nicht korrekt!
Für die wertlose Ausbuchung am Verfallstag (von per Aktien gedeckten Geschäften) gibt es eben keine Abrechnung.
Eine Abrechnung gib es nur für den Verkauf des zugrunde liegenden Short-Call`s an der EUREX.
Eine Bescheinigung für die Wertlosausbuchung des verfallenen (nicht ausgeübten) Call`s verweigert die CoDi!
Gruß
am 22.11.2022 22:40
@joulb schrieb:Du hast Abrechnungen für alle Geschäfte. Dann muß man das eben selbst summieren.
Eine Wertlosbescheinigung braucht man nur für Long Positionen.
Leider nicht korrekt!
Für die wertlose Ausbuchung am Verfallstag (von per Aktien gedeckten Geschäften) gibt es eben keine Abrechnung.Eine Abrechnung gib es nur für den Verkauf des zugrunde liegenden Short-Call`s an der EUREX.
Eine Bescheinigung für die Wertlosausbuchung des verfallenen (nicht ausgeübten) Call`s verweigert die CoDi!
Gruß
Wozu brauchst du denn dafür eine Wertlosbescheinigung?
Die ist doch vollkommen irrelevant und zeigt nur daß du entlastet wurdest.
Consors stellt die immer noch aus.
Da gibt es ja nichts zu verrechnen.
Vermutlich hat die CoDi Bedenken daß jemand so eine Bescheinigung nutzen könnte um einen Totalverlust einer Long Position vorzutäuschen. Wenn auf einem veraltetem Formular nicht zu erkennen ist ob die Position Long oder Short war wäre das schon möglich.
Wobei das bei der Commerzbank schon seit Anbeginn der Zeiten alles eindeutig ist.
Die CoDi hat mit diesen Dingen Jahrzehnte später begonnen und sollte das wohl auch hin bekommen.
am 23.11.2022 13:18
Wenn jemand von uns vom Finanzamt einen Verspätungszuschlag deswegen bekommen sollte, kann ich nur empfehlen dies an die Comdirect weiterzuberechnen.
am 23.11.2022 16:56
Sorry, aber ich denke fast, Du hast keine Ahnung!
Bei Eröffnung der Position erhalte ich eine Verkaufsabrechnung (auf die ich im übrigen Kapitalertragssteuer abführe), verfällt die Position zum Zeitpunkt x wertlos habe ich aber keine Abrechnung darüber. Damit ist dieses Geschäft für das FA nicht vollständig nachgewiesen und wird angezweifelt.
am 23.11.2022 17:23
@joulb schrieb:
Sorry, aber ich denke fast, Du hast keine Ahnung!
Bei Eröffnung der Position erhalte ich eine Verkaufsabrechnung (auf die ich im übrigen Kapitalertragssteuer abführe), verfällt die Position zum Zeitpunkt x wertlos habe ich aber keine Abrechnung darüber. Damit ist dieses Geschäft für das FA nicht vollständig nachgewiesen und wird angezweifelt.
Das ist doch Quatsch.
Was sollte da angezweifelt werden?
Du hast die Prämie erhalten und in voller Höhe versteuert.
Was sollte das FA da noch wollen?
23.11.2022 19:53 - bearbeitet 23.11.2022 20:33
23.11.2022 19:53 - bearbeitet 23.11.2022 20:33
@MissSchwert schrieb:@dg2210 Bitte hör auf, das immer wieder zu behaupten, dass der Finanzreport ausreichend sei. Es haben Dir mehrere Leute aus ihrer Erfahrung heraus über Monate hinweg mehrfach widersprochen. Ich gewinne den Eindruck, dass es Dein Ziel ist, die Leute hier blöd aussehen zu lassen.
@MissSchwert: Ich gewinne den Eindruck, daß du hier nur trollen möchtest...(oder Reichsbürgerin bist und die Deutschland GmbH sabotieren möchtest)
Tatsache ist: Es gibt niemanden hier in der Community, der belegen kann, daß sein zuständiges Finanzamt die Erstellung des Einkommensteuerbescheides verweigerte, weil "nur" der Finanzreport aus dem Dezember 2021 vorgelegt wurde.
Hingegen gibt es Steuerzahler, die den Dezember-Finanzreport als Anlage zu ihrer Einkommensteuererklärung beilegten und die bereits ihren Steuerbescheid erhalten haben (auf Basis der Daten im Finanzreport).
am 23.11.2022 20:25
Um mit meinem begrenzten steuerlichen Wissen hier mal zu schlichten - ich glaube Ihr habt beide recht.
Man trägt ja nur Zahlen ein in die Steuererklärung. Woher diese kommen ist ja erstmal egal. Insofern: ja, man kann den Finanzreport nehmen als Grundlage.
Was MissSchwert vermutlich meint: Bei Prüfung wird dem Finanzamt ein schnöder Finanzreport nicht ausreichen sondern sie werden auf eine korrekte Jahressteuerbescheinigung der Bank pochen.