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Info: Kontokündigung wegen Bitcoins

28 ANTWORTEN

MaKla
Autor ★★
28 Beiträge

Perfekt, dann haben wir ja jetzt schon mal zueinander gefunden 😉 Bleibt für mich die Frage: Wie kann ich mich schützen vor diesem "Chaos ohne Schuldigen"? Einfach nichts tun, was nicht direkt über die Bank läuft? Crypto einfach Crypto sein zu lassen scheint mir (je nach persönlicher Präferenz und Risiko-Affinität) ein ziemlich harter "Kompromiss" zu sein. Wenn in Deutschland schon (einmalige) 5-stellige Auszahlungen genügen, um potentiell das System zu triggern und eine Kündigung zu bekommen, dann würden mich die genauen Spielregeln interessieren.... die mir wiederum niemand nennen können wird, da man sonst die Spielregeln zu einfach umschiffen könnte... Das ist doch absurd! 😄

Danke für die Diskussion! 😉

Frnk
Experte ★★
380 Beiträge

Es gibt bei der BaFin registrierte Anbieter, die Kryptohandel anbieten. Vermutlich ist es risikoärmer, auf solche Anbieter zu setzen.

MaKla
Autor ★★
28 Beiträge

DAS ist doch mal etwas (ob es die ganze Angelegenheit richtiger oder falscher macht, kann ich nicht sagen, aber es klingt nach einer Hilfestellung 🙂 Direkt mal gucken, wo ich soetwas finden kann!) Danke!

 

Nachtrag: Stimmt, leider sind es laut aktueller BaFin-Datenbank exakt 3 Crypto-Börsen ^^". Das scheint noch etwas dünn (immerhin eine der 3 kennt man). Dennoch danke dir, danach kann man sich ja nach Möglichkeit dennoch richten!

dg2210
Legende
6.211 Beiträge

@MaKla  schrieb:

Perfekt, dann haben wir ja jetzt schon mal zueinander gefunden 😉 Bleibt für mich die Frage: Wie kann ich mich schützen vor diesem "Chaos ohne Schuldigen"?


Du meinst "ohne gleich auszuwandern" ? Das ist eine gute Frage.

 

Eine Lösung könnte das von @Glücksdrache erwähnte europäische Vermögensregister sein (das gab es übrigens schon einmal unter einen anderen Namen, nämlich Gesetz gegen Verrat der deutschen Volkswirtschaft ) . Wenn alle deine Transaktionen lückenlos erfasst werden, dann lässt sich ein Geldwäscheverdacht leicht widerlegen.

 

Auch eine politische Lösung ist möglich (und diese halte ich sogar für wahrscheinlich). Das Grundproblem ist doch der Geld-rück-transfer aus dem Ausland. Betroffen sind als nur diejenigen, die einmal Liquidität in das Ausland transferiert haben. Wenn sich aber bei Privatpersonen Überschussliquidität ansammelt, dann ist das ein Zeichen für einen Fehler im Steuersystem. Also besteht die offensichtliche Lösung darin, die Steuern so anzupassen, daß auf Bürgerseite keine Überschussliquidität entsteht.

 

 

Frnk
Experte ★★
380 Beiträge

Es gibt auch Anbieter mit regulärer Vollbanlizenz, die im Kryptogeschäft tätig sind. Die sind unter Umständen dann nicht als Kryptoverwahrer gelistet. (Ähnlich, wie Vollbanken nicht als E-Money-Anbieter geführt sind, weil Vollbank E-Money inkludiert.)

 

Ich kenne die Lage nicht genau, würde die BaFin-Liste selbst aber aus diesem Grund trotzdem nicht als vollständig ansehen.

Weinlese
Mentor ★
1.385 Beiträge

@dg2210  schrieb:

Wenn ich aber lese, daß du nachgefragt hast und dabei das Offensichtliche verschwiegen hast (die Überweisung stammt von einer Quelle die auch zur Geldwäsche/Terrorfinanzierung dient), dann ist ein Geldwäscheverdacht nicht ganz fernliegend...


Auf welche Fälle beziehst Du Dich hier? Oder anders gefragt, was macht diese Kryptobörse potentiell verdächtiger als eine beliebige deutsche Bank, bei der es anscheinend jährlich zahlreiche Kontosperrungen oder -kündigungen aufgrund von Geldwäscheverdacht gibt?

 

Viele Grüße

Weinlese

Antonia
Mentor ★★★
2.611 Beiträge

@Frnk  schrieb:

Es gibt bei der BaFin registrierte Anbieter, die Kryptohandel anbieten. Vermutlich ist es risikoärmer, auf solche Anbieter zu setzen.


 

Danke @Frnk 

Und hier sind sie  darf Krüpptoo. 

 

 

Grüße von Antonia
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

dg2210
Legende
6.211 Beiträge

@Weinlese  schrieb:

Oder anders gefragt, was macht diese Kryptobörse potentiell verdächtiger als eine beliebige deutsche Bank,

Nur die drei wichtigsten Punkte:

 

Der ausländische Krypto-Anbieter untersteht nicht der EU-Bankenaufsicht

 

Der ausländische Krypto-Anbieter kennt seine Kunden nicht (kein Postident, KYC o.ä.)

 

Der ausländische Krypto-Anbieter meldet Geldwäscheverdacht und ähnliche Dinge nicht den Behörden des Landes, in dem der nicht-identifizierte Kunde ansässig ist.

Weinlese
Mentor ★
1.385 Beiträge

@dg2210  schrieb:

Der ausländische Krypto-Anbieter untersteht nicht der EU-Bankenaufsicht


Was logisch ist, denn es handelt sich weder um ein EU-Unternehmen noch um eine Bank. Ich hätte die Frage besser in Richtung Unternehmen, nicht Banken formuliert. Ziel kann es ja nicht sein, prinzipiell jedes Unternehmen, das nicht der EU-Bankenaufsicht untersteht, als verdächtig einzustufen.

 


Der ausländische Krypto-Anbieter kennt seine Kunden nicht (kein Postident, KYC o.ä.)


Das ist falsch. Bitfinex erfordert, wie mittlerweile jede seriöse Kryptobörse, ein volles KYC/AML-Verifikationsverfahren, spätestens wenn im Abwicklungsprozess Fiatwährungen beteiligt sind.

 


Der ausländische Krypto-Anbieter meldet Geldwäscheverdacht und ähnliche Dinge nicht den Behörden des Landes, in dem der nicht-identifizierte Kunde ansässig ist.


Auch das stimmt nicht. Siehe dazu die Terms of Service (Abschnitt 15) und Law Enforcement Requests Policy. (Aus dem zweiten Punkt geht hervor, dass die betreffenden Kunden identifiziert sein müssen.)

 

Viele Grüße

Weinlese