Girokonto mit mehreren Nutzern
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am 29.05.2024 10:14
Huhu,
Ich habe ein Girokonto und würde gerne ein weiteres Konto auf mich eröffnen mit meiner Mutter als Bevollmächtigten. Sie würde das Konto überwiegend benutzen, ich muss leider immer einen Blick drauf haben. Nun meine Frage, sieht meine Mutter meine gesamten Konten in der Übersicht oder würde sie nur das eine Konto sehen? Gibt esfür das neue Girokonto dann eigene Zugangsdaten, nehme ich mal an, oder?
Kann mir da jemand helfen?
Vielen Dank
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Girokonto
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am 29.05.2024 10:34
Das wäre dann ein Gemeinschaftskonto, wo beide gleichberechtigten Zugang haben. Ja, jeder bekommt eigene Zugangsdaten dafür. Du kannst dann in beide Konten schauen, deine Mutter nur in das Gemeinschaftskonto.
Herzlich willkommen hier in der Community @irish1977 !
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Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau
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am 29.05.2024 11:23
Kannst du nochmal genauer sagen, was "benutzen" heißt?
Auf den ersten Blick würde ich nämlich sagen, dass das ein Konto deiner Mutter wird, auf das du Vollmacht erhältst.
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am 29.05.2024 11:34
Sie ist zeitweise verwirrt, möchte aber unbedingt ein eigenes Konto, aber ich möchte da auf alle Fälle den Überblick behalten und so hätte ich schneller Handlungsmöglichkeiten, wenn ich der Kontoinhaber wäre.
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am 29.05.2024 12:03
@irish1977 schrieb:Sie ist zeitweise verwirrt, möchte aber unbedingt ein eigenes Konto, aber ich möchte da auf alle Fälle den Überblick behalten und so hätte ich schneller Handlungsmöglichkeiten, wenn ich der Kontoinhaber wäre.
Diese Konstellation ist prädestiniert, dass das Konto sofort von der Bank gekündigt wird.
Der Kontoinhaber ist nicht der/die wirtschaftlich Berechtigte.
Vom Geldwäscheverdacht und dem Verdacht der Erbschleicherei mal abgesehen...😐
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am 29.05.2024 12:03
Die relevanten Informationen sind:
- ist deine Mutter geschäftsfähig
- wer ist wirtschaftlicher Berechtigter der Geldeingänge (Renten, Transferleistungen, Gehalt)
- welche Zahlungen sollen darüber laufen
Wenn du jetzt ein Konto unter deinem Namen führst, in dem du in den AGB bestätigst, dass du der wirtschaftlich Berechtigte bist, aber es eigentlich deine Mutter wäre, dann verstößt du gegen die AGB und die Bank wird vielleicht nicht nur dieses Konto kündigen, sondern wahrscheinlich auch die anderen. Ist also eine schlechte Idee.
Mit dem Gemeinschaftskonto (als Oder-Konto) bist du von AGB Seiten "sauber". Es dürfen dann Eingänge von allen Kontoinhabern darauf gehen und Zahlungen beider Zahlungspflichtiger getätigt werden.
Es sieht jeder Kontoinhaber nur alle Konten, bei denen er/sie (Mit-)Kontoinhaber oder Bevollmächtigter ist, beziehungsweise erhält (separate) Zugangsdaten zu diesen.
Gemäß deiner weiterhin dünnen Beschreibung tendiere ich weiter, dass es eigentlich ein Einzelkonto mit Vollmacht für dich sein sollte.
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am 29.05.2024 12:18
Das Konto besteht ja noch nicht, das war unsere Überlegung, ob wir das so machen können. Dann muss ich halt doch Ihre Bevollmächtigte bleiben, ist halt bei einer anderen Bank. Sie ist Vollgeschäftsfähig. Hab mich vielleicht falsch ausgedrückt, verwirrt, vergesslich ist vielleicht besser gesagt. Und auch nur zeitweise.
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am 29.05.2024 12:22
Ohje, da hab ich aber dann falsch gedacht. Also wäre ein Gemeinschaftskonto wohl besser bzw. behalte ich die Vollmacht über ihr jetziges Konto bei einer anderen Bank. Danke für den Hinweis.
