am 05.02.2024 12:06
@Martinstamps schrieb:allerdings ist es schwachsinnig von der Politik das die Banken ohne Grund einfach kündigen können !
Interessant. Warum ist das deiner Meinung nach so? Du kannst doch selbst auch jederzeit ohne Grund einfach dein Konto kündigen. Gleiches Recht für beide Seiten.
am 05.02.2024 12:25
@kammann schrieb:
@paej schrieb:
Die Comdirect ist eine Direktbank und in den AGB ist die Kommunikation über das elektronische Postfach ausdrücklich enthalten.
Ein Minimalmass an Sorgfalt darf die Bank auch voraussetzen.
Bei einem Gemeinschaftskonto hat man ja auch nur eine gemeinsame Postbox, d.h. es sollte genügen, dass sich einer der Kontoinhaber regelmäßig einloggt und auf Nachrichten reagiert. Soweit ich mich erinnere, erfolgt die Datenbestätigung aber separat über den jeweiligen Login. Wenn sich nun nur ein Kontoinhaber regelmäßig einloggt, kann es natürlich passieren, dass der andere Kontoinhaber eine Aufforderung zur Datenbestätigung gar nicht mitbekommt.
Bei einem Gemeinschaftskonto muss man halt auch mal miteinander reden....🤔
"Vorbehaltlich einer Vereinbarung zur Nutzung des elektronischen PostBox Services wird comdirect alle Konto und Depotmitteilungen (inklusive Finanzreporte) an die Postanschrift der Person richten, die gemäß Kontoeröffnungsantrag „erster Kontoinhaber“ ist."
am 05.02.2024 12:43
nur als Hinweis:
Bei einem ähnlichem Fall wurde noch (2022) ein separater Brief als Erinnerung verschickt.