Geldeingang: Kontonummer?
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am 02.03.2018 12:22
Hallo,
Wo sieht man die Bankverbindung des Absenders bei einem Geldeingang auf dem Girokonto? Momentan sehe ich da nur:
- Auftraggeber Name: Vorname Nachname
- Buchungstext: DerText
- End-To-End-Referenz: nicht angegeben
- Referenz: ABC0123456789XYZ
- Buchungstag: 02.03.2018
- Wertstellung (Valuta): 02.03.2018
- Vorgang: Übertrag/Überweisung
Freundl. Grüße
PS: Wird es comdirect irgendwann schaffen, dass man mit diesem Tool auch arbeiten kann, ohne dass das Bild zig mal neu aufgebaut wird, während man schreibt?
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am 02.03.2018 12:38
@Harry Hirschschrieb:Hallo,
Wo sieht man die Bankverbindung des Absenders bei einem Geldeingang auf dem Girokonto?
Bei der comdirect gar nicht. Auf Nachfrage wird der Datenschutz vorgeschoben. Das ist aber natürlich Unsinn, denn bei allen mir bekannten Banken wird sowohl bei Geldeingang als auch bei Lastschriften die IBAN des Geschäftspartners angezeigt.
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am 02.03.2018 12:47
leider wird die Kontonummer/Iban ausschließlich dann angezeigt, wenn du die Überweisung tätigst.
Was geld eingänge angeht, kann ich das Datenschutz argument ja nachvollziehen (z.B. Wenn man bei ebay was verkauft hat, muss man nicht die Iban des überweisenden wissen), aber wenn mir jemand Geld abbucht, finde ich das ich das Anrecht habe, die Legitimität auch mittels Iban zu verifizieren.
02.03.2018 12:56 - bearbeitet 02.03.2018 13:06
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02.03.2018 12:56 - bearbeitet 02.03.2018 13:06
Stimme kammann zu, ich habe bei der ING-Diba ein Konto, da sieht man alles, und das ist gut so.
Ich frage mich jetzt, wie ich jemand ohne Bankverbindung Geld zurücküberweisen soll. Muss ich jetzt wirklich eine E-Mail schicken um die Bankverbindung zu erfragen? Das ist ja wie in der DV-Steinzeit.
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am 02.03.2018 13:03
Ruf mal die Hotline an, und versuche dwn Fall zu schildern, vielleicht gwben sie die dann raus. Weil die Information haben sie ja.
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am 02.03.2018 13:51
am 02.03.2018 14:14 - zuletzt bearbeitet am 02.03.2018 14:59 von SMT_Erik
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am 02.03.2018 14:14 - zuletzt bearbeitet am 02.03.2018 14:59 von SMT_Erik
Hallo @Harry Hirsch,
tatsächlich hat es datenschutzrechtliche Gründe, dass wir die Kontodaten bei einer eingehenden Überweisung nicht anzeigen (auch wenn @kammann es ja für Unsinn hält). Der Überweisende hat uns nicht die Erlaubnis erteilt, diese Daten dem Empfänger mitzuteilen (auch nicht per Telefon).
Nicht alle Banken teilen diese Ansicht, aber das bedeutet ja nicht unbedingt, dass sie damit richtig liegen müssen. 😉
@Zargoras: In Zeiten von SEPA kannst du die Legitimität einer Lastschrift (für die du ja vorher ein Mandat erteilt haben musst) anhand der Mandatsreferenz und der Gläubiger-Identifikationsnummer prüfen. Diese Daten findest du im jeweiligen Umsatz.
Viele Grüße
Philipp
In der Kürze liegt die Wü
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am 02.03.2018 14:50
Um der Wahrheit die Ehre zu geben, eigentlich wollte ich "MrKlaus" als Nick, aber der war schon weg 😄
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am 02.03.2018 14:52
@SMT_Philippschrieb:
@Zargoras: In Zeiten von SEPA kannst du die Legitimität einer Lastschrift (für die du ja vorher ein Mandat erteilt haben musst) anhand der Mandatsreferenz und der Gläubiger-Identifikationsnummer prüfen. Diese Daten findest du im jeweiligen Umsatz.
Leider gibt es (in D) keinerlei Verzeichnis, um aus der Gläubiger-ID auf den Gläubiger zu schließen. Die Bundesbank stellt sich auf den Standpunkt "geht nicht wegen Datenschutz" und ist der Meinung, es sei ja wohl jedem zuzumuten ein persönliches Verzeichnis zu pflegen, welche Mandate man alles erteilt hat.
In der Theorie gibts ja in der Gläubiger-ID die drei freibelegbaren Felder, die ein Gläubiger mit sinnvollem belegen könnte zwecks Wiedererkennung. Nutzt leider kaum einer (fast überall ZZZ, Ausnahmen sind zB die Deutsche Bahn (DBV)).
Zusammenfassend: Das "anhand Gläubiger-ID und Mandatsreferenz kann man die Abbuchung problemlos zuordnen" ist theoretisch richtig, praktisch aber fern jeder Realität.
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am 02.03.2018 15:03
@Necoro: ich versteh dein Problem nicht.
Es gibt doch nur zwei Fälle der SEPA-Lastschrift
a) berechtigt, d.h. du hast ein Mandat erteilt. In diesem Fall hast du schon die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz und kannst die Buchung zweifelsfrei zuordnen.
b) unberechtigt, d.h. du hast kein Mandat erteilt. Diese kannst du ohne Gläubiger-ID und Mandatsreferenz zurückgeben.

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