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Geheimnisvolle Kündigung: Warum wirft die Bank mich raus?

340 ANTWORTEN

FMB
Experte ★
174 Beiträge

@Morgenmond , ich hatte zwischen 2003-2006 ein Konto bei der comdirect als Freiberuflerin. Damals rief ich bei der Bank an, ob es sich dann um ein Firmenkonto handeln würde und das wurde verneint. Als Freiberufler durfte ich ein Konto für die Honorare haben.
Ich glaube mich auch zu erinnern, dass bei der Kontoeröffnung der Berufsstatus  'Freiberufler' gewählt werden konnte.  
Ob das jetzt alles noch so ist, weiß ich nicht.
Evtl. hatte @FraglicheTou ja auch nachgefragt. 

GetBetter
Legende
8.089 Beiträge

@FMB 

Es ist ja ein Unterschied ob es sich um ein Privatkonto einer Freiberuflerin handelt oder ob dieses Konto der Freiberuflerin als Geschäftskonto explizit zur Abwicklung der freiberuflichen Tätigkeit dient.

Ersteres ist kein Problem, letzteres schon.

 

Hier mal der Ausschnitt eines Eröffnungsantrages aus 2012:

GetBetter_0-1651154048028.png

 

Ein Kreuz rechts bei "Selbständige/r" ist völlig OK, ein Kreuz oben bei "geschäftlich" führt dagegen zum KO.

FraglicheTou
Autor ★
4 Beiträge

Das ist aktuell von der comdirect-Seite kopiert.

"

Als Freiberufler (gem. § 18 Einkommensteuergesetz) oder Kleinunternehmer (gem. § 19 Umsatzsteuergesetz) können Sie das comdirect Girokonto auch für Umsätze aus Ihrer Tätigkeit nutzen.

"

Das ist nicht auslegbar. Dann muss die comdirect dieses Angebot für Freiberufler einstellen, um vertrauenswürdig zu bleiben.

Ich bleibe bei meiner Einstellung: die comdirect sortiert aus, sowie auch die Mutter Commerzbank. Die gibt es auch offen zu unter dem Begriff Kontenbereinigung.

GetBetter
Legende
8.089 Beiträge

@FraglicheTou  schrieb:

Das ist aktuell von der comdirect-Seite kopiert.

"

Als Freiberufler (gem. § 18 Einkommensteuergesetz) oder Kleinunternehmer (gem. § 19 Umsatzsteuergesetz) können Sie das comdirect Girokonto auch für Umsätze aus Ihrer Tätigkeit nutzen.

"

Das ist nicht auslegbar.


Du hast das Zitat aber nicht komplett eingestellt. Es geht nämlich noch weiter (Quelle😞

"Beachten Sie bitte, dass eine überwiegend private Nutzung des Kontos erforderlich ist, da sich unser Angebot grundsätzlich an Privatkunden richtet."

 

Das wiederum ist sehr wohl auslegbar, z.B. bzgl. der Frage was "überwiegend" bedeutet.

Geht es um die Anzahl der Buchungen, um deren Volumen, auf welchen Zeitraum ist es bezogen etc.?

 

Dein erster Beitrag lässt sich beispielsweise so verstehen, dass das Konto ausschließlich für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird.

FraglicheTou
Autor ★
4 Beiträge

Das ist das Schreiben der comdirect:

"wir haben festgestellt, dass Sie Ihr Girokonto auch als Geschäftskonto nutzen. comdirect bietet ausschließlich Privatkonten auf eigene Rechnung an. Diese dürfen nicht für geschäftliche Zwecke verwendet werden."

Anmerkung Geschäftskonto: (Ich bin Freiberufler. Es gehen "nur" Honorarrechnungen ein und Steuern und diverse Ausgaben ab. Ich bin weder als Gewerbe oder als irgendeine juristische Person gelistet ( z.B. GmbH) 

Wie ist das mit:

"Als Freiberufler (gem. § 18 Einkommensteuergesetz) oder Kleinunternehmer (gem. § 19 Umsatzsteuergesetz) können Sie das comdirect Girokonto auch für Umsätze aus Ihrer Tätigkeit nutzen."

vereinbar?

 

Antwort: Gar nicht. Streng genommen widerspricht sich das Anschreibens in sich. Was denn jetzt? Auf eigene Rechnung zulässig aber nicht geschäftlich. Welcher Freiberufler agiert denn nicht geschäftlich?

 

Spielt aber auch keine Rolle mehr. Ich bin für den Wechsel vorbereitet und warte auf die Kündigung.

Meine Aussage zu Kunden mit Depot, dass diese kündigungsicher wären, widerrufe ich. Nachdem ich hier weitere Beträge gelesen haben.

Ich empfehle allen Kunden grundsätzlich auf eine Kündigung vorbereitet zu sein. Und verweise noch mal auf den Mutterkonzern Commerzbank, der derzeit rigoros grundlos (unwirtschaftlichen Kunden) kündigt, dies auch offen unter dem Begriff Kontenbereinigung kommuniziert.

Viel Erfolg den anderen Kunden und gebt acht.

 

GetBetter
Legende
8.089 Beiträge

Viele Worte und trotzdem konsequent nichts gesagt.

Da Du scheinbar zur Frage des Umfangs der geschäftlichen Nutzung nichts sagen willst (Stichworte "überwiegend" bzw. "auch") sind weitere Hinweise aber ohnehin nicht mehr zielführend und ich klinke mich aus.

nmh
Legende
9.962 Beiträge

Liebe Freunde,

 

in Ausgabe 6/2022 der Zeitschrift "Finanztest" auf Seite 38 berichtet die Redaktion unter der Überschrift "Plötzlich unter Verdacht", dass comdirect angeblich "massenhaft Kunden ohne Begründung" das Konto kündigt. Dahinter stehe, so die Redaktion, "wohl ein -- oftmals falscher -- Geldwäscheverdacht".

 

Der Artikel liest sich spannend und reißerisch, vermittelt aber ein falsches Bild:

 

  • Laut Headline kündigt comdirect "massenhaft" Konten. Das ist reißerisch und unseriös. Einen Beleg dafür, eine Konkretisierung bleibt der Artikel schuldig. Mit wie vielen Kunden hat die Redaktion gesprochen? Wie viele Kündigungen hat comdirect ausgesprochen, wie viele Kündigungen gibt es bei anderen Banken?
  • In allen (!) Fällen, die in dem Text besprochen werden, haben Kunden entweder sehr hohe Barbeträge eingezahlt (über 10 000 Euro), oder Verfügungen im Zusammenhang mit Bitcoin-Plattformen vorgenommen. Meine Quellen bei comdirect bestätigen, dass beides typische Gründe für Kündigungen sind. Aber passiert das "massenhaft"?
  • comdirect fragt den Kunden bei Geldwäscheverdacht nach der Herkunft des Geldes, soweit das nach Par. 47 GWG noch zulässig ist. Ich habe einen solchen Beleg selbst einmal gesehen, er hat die Bezeichnung "Zahlungsanfrage". Manche Kunden übersehen die Anfrage, weil sie ihr elektronisches Postfach nicht regelmäßig prüfen, dann werden sie eben gekündigt. In dem Artikel steht ja auch drin, dass die Herkunft des Barbetrags nicht nachgewiesen werden konnte, weil es "aus einem Schließfach" stammte. Da folgt die Bank einfach nur den gesetzlichen Vorgaben. Und auch hier gehe ich nicht davon aus, dass sowas "massenhaft" vorkommt. Übrigens greift der im Artikel zitierte Par. 47 GWG erst bei einer Verdachtsmeldung, nicht schon im Vorfeld, wenn die Bank den Kunden um Klärung bittet (siehe meinen Artikel), das hat die Redaktion durcheinandergebracht.
  • Und ganz zum Schluss des Artikels steht ja auch, dass ein Richter den Gesetzgeber (!) kritisiert. Ein comdirect-Kunde war vor Gericht mit seiner Forderung unterlegen, dass die Bank die Sperrung seines Kontos aufheben und ihm wieder Zugriff auf seine Vermögenswerte gewähren soll. Das Gericht hat entschieden, dass eine solche Sperre nur dann unzulässig ist, wenn sie "grob fahrlässig" ist.* Das ist in der Tat die geltende Rechtslage. Der Richter hat auch korrekt festgestellt, dass "die Comdirect nicht verpflichtet, aber berechtigt sei, Verfügungssperren wieder aufzuheben". Die Bank handelt also im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Commerzbank (und ihre Tochter comdirect) legt gesetzliche Vorschriften (nicht nur zur Geldwäsche) besonders restriktiv aus. Das liegt zum einen daran, dass der Bund ein wichtiger Eigentümer der Bank ist. Zum anderen musste die Commerzbank hohe Strafen bezahlen, hat aber im Gegensatz zu beispielsweise der Deutschen Bank offenbar intern die "Zügel" angezogen, und ist jetzt eher übervorsichtig. Eben aus diesem Grund "weist der Richter darauf hin, dass das lückenhafte Geldwäschegesetz Banken einen Handlungszwang auferlege, der ... Kunden aus diesem Verfahren durch das Versagen von Informationsrechten ausklammere". Ein klarer Hinweis an den Gesetzgeber!
 
Ich empfehle Euch also, die Aussage der "massenhaften" Kündigungen nicht auf die Goldwaage zu lesen. Warum "massenhafte" Kündigungen für die Bank nicht sinnvoll sind, habe ich in meinem Eingangstext (siehe Seite 1) begründet. Die Kündigungen sind Einzelfälle und beruhen meistens auf hohen Bargeldtransaktionen oder auf Transaktionen im Zusammenhang mit Bitcoin-Plattformen oder dem Handel mit Kryptowährungen oder ähnlichem. 
 
Trotz allem bleibt es bei meiner dringenden Empfehlung: Man darf nicht nur Kunde einer einzigen Bank sein. Verteilt Euer Vermögen auf mehrere Institute. Ich habe Wertpapierdepots und Konten bei einer ganzen Reihe von Banken. Das liegt auch daran, dass es die eine perfekte Bank nicht gibt. Auf diese Weise kann ich die unterschiedlichen Vorzüge der Banken nutzen und habe auch eine gute Ausgangsposition, wenn es darum geht, mit einer Bank über Konditionen zu verhandeln.
 
Viele Grüße aus einem hochsommerlichen München
 
nmh
 
___________________________
*)   Die Redaktion schreibt auch "vorsätzlich", das ist aber aus juristischer Sicht Unsinn, denn natürlich erfolgt eine solche Sperre immer mit dem Vorsatz, den Kunden an Verfügungen zu hindern. 
 
Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Joerg78
Mentor ★★★
3.152 Beiträge

Es zeigt sich eben, dass auch die ehemals vielleicht seriöse Finanzpresse zu reißerischen Artikelüberschriften greifen muss.

Nichtsdestotrotz zeigt der Blick auf öffentliche Plattformen wie trustpilot, dass es bei der comdirect wohl mehr Kündigungen geben muss als beim direkten Wettbewerb (mal rein auf die Anzahl der Meldungen bezogen). Die Gründe hast du ja aufgeführt: Die comdirect / Commerzbank mag eben kein Krypto (obwohl die Commerzbank ja eine Krypto-Verwahrlizenz beantragt hat) und zu viel Bargeld mag sie auch nicht. Und hier und da mag der Algorithmus auch mal danebenliegen (aber das tut er bei anderen Bank wohl auch mal gelegentlich).

 

Morgenmond
Mentor ★★★
2.411 Beiträge

@nmh  schrieb:... 
 
Trotz allem bleibt es bei meiner dringenden Empfehlung: Man darf nicht nur Kunde einer einzigen Bank sein. Verteilt Euer Vermögen auf mehrere Institute. Ich habe Wertpapierdepots und Konten bei einer ganzen Reihe von Banken. Das liegt auch daran, dass es die eine perfekte Bank nicht gibt. Auf diese Weise kann ich die unterschiedlichen Vorzüge der Banken nutzen und habe auch eine gute Ausgangsposition, wenn es darum geht, mit einer Bank über Konditionen zu verhandeln.
 
Viele Grüße aus einem hochsommerlichen München
 
nmh
 
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*)   Die Redaktion schreibt auch "vorsätzlich", das ist aber aus juristischer Sicht Unsinn, denn natürlich erfolgt eine solche Sperre immer mit dem Vorsatz, den Kunden an Verfügungen zu hindern. 
 

Von mir gab es einen "Daumen" für die dringende Empfehlung, die man nicht oft genug wiederholen kann.

Das schreibe und erzähle ich schon länger (auch im Bekannten-u. Verwandtenkreis) aber leider scheinen viele Menschen

dies noch zu sorglos zu nehmen.

Mit der Verschärfung der Gesetzeslage in Bezug auf das Thema Geldwäsche ist dies mMn das Wichtigste was man tun kann

um sich etwas vor bösen Überraschungen zu schützen.

Es wäre wünschenwert wenn solche seriöseren Medien, wie z.B. "Finanztest", dies vermehrt kommunizieren würden.

 

Gruß Morgenmond

Wüstensand
Experte
100 Beiträge

Mein Depot ist nicht so groß, daß es sich lohnen würde, es auf mehrere Banken aufzuteilen. Allerdings habe ich ein weiteres Girokonto bei der Sparkasse vor Ort, auf dem ich genügend Guthaben unterhalte, um einige Zeit über die Runden zu kommen. Falls comdirect auf dumme Gedanken kommen sollte, bin ich also erstmal sicher.