am 09.11.2019 23:21
Hallo!
Meine Freundin und Ich haben ein Gemeinschaftskonto bei der Comdirect.
Wir haben zudem ein Depot, auf dem ETFs bespart werden.
Nun möchten wir dafür einen Freistellungsauftrag stellen.
Wie gehen wir vor?
10.11.2019 00:34 - bearbeitet 10.11.2019 00:46
Geht nicht. Und bei der Steuererklärung wird es auch kompliziert. Dann müsst Ihr vor den Einkommensteuererklärungen noch eine Feststellungserklärung einreichen, um die jeweiligen Anteile an den gemeinsamen Kapitaleinkünften feststellen zu lassen. Gemeinschaftskonten, die Kapitalerträge abwerfen sollen, sind für unverheiratete Paare nicht wirklich sinnvoll. Entweder heiraten oder getrennte Kapitalanlage. Ein gemeinsames Girokonto, das z. B. als Haushaltskasse dient, ist dagegen kein Problem, das bringt aber auch keine zu versteuernden Erträge.
am 10.11.2019 01:07
Ok, das wusste ich nicht. Danke für die info!
am 10.11.2019 09:19
Eingetragene Lebensgemeinschaft wäre evtl. eine Alternative zur Heirat. Bei großen Gehaltsunterschieden macht sich auch das Ehegattensplitting bezahlt.
10.11.2019 09:50 - bearbeitet 10.11.2019 10:05
10.11.2019 09:50 - bearbeitet 10.11.2019 10:05
Für eine eingetragene Lebensgemeinschaft müsste sich aber entweder er oder sie umoperieren lassen, das ist nur für gleichgeschlechtliche Paare. Und das "Ehegattensplitting" ist Bestandteil des Steuertarifs für Verheiratete, dafür muss man verheiratet sein, braucht ansonsten aber nichts besonders zu veranlassen.
am 10.11.2019 12:04
Danke für die Korrektur.
10.11.2019 14:08 - bearbeitet 10.11.2019 14:09
10.11.2019 14:08 - bearbeitet 10.11.2019 14:09
Auch zwei Frauen bzw. zwei Männer können keine eingetragene Lebenspartnerschaft mehr schließen; mit der Öffnung der Ehe „für alle“ wurde die eingetragene Lebenspartnerschaft abgeschafft. Nur vorher geschlossene Lebenspartnerschaften bestehen noch weiter, können aber sehr einfach in eine Ehe umgewandelt werden (das zu tun wäre steuerlich für Lebenspartner auch sinnvoll).
Aber das nur am Rande.
am 10.11.2019 14:11
@RRRRRR schrieb:Und das "Ehegattensplitting" ist Bestandteil des Steuertarifs für Verheiratete, dafür muss man verheiratet sein, braucht ansonsten aber nichts besonders zu veranlassen.
Nja, Eheleute haben prinzipiell die Wahl, ob sie gemeinsam oder getrennt veranlagt werden wollen – ganz automatisch und unvermeidlich ist es also nicht.
10.11.2019 14:42 - bearbeitet 10.11.2019 14:52
Automatisch wird gemeinsam veranlagt, jedenfalls wenn der gesetzliche Güterstand gilt. Und bei der gemeinsamen Veranlagung wird der Splitting-Tarif angewendet. Nur wer es als Abweichung von der Regel ausdrücklich wünscht, wird auf Antrag getrennt veranlagt. Unvermeidlich ist in der Tat nur der Tod.
am 10.11.2019 22:45
@chi schrieb:Nur vorher geschlossene Lebenspartnerschaften bestehen noch weiter, können aber sehr einfach in eine Ehe umgewandelt werden (das zu tun wäre steuerlich für Lebenspartner auch sinnvoll).
Steuerrechtlich gibt es inzwischen keinen Unterschied mehr (Wikipedia sagt , dass dem seit Juni 2013 so ist).