Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Freistellungsauftrag für Depot eines Gemeinschaftskontos

TommiHH
Autor
2 Beiträge

Hallo!

 

Meine Freundin und Ich haben ein Gemeinschaftskonto bei der Comdirect.

Wir haben zudem ein Depot, auf dem ETFs bespart werden.

Nun möchten wir dafür einen Freistellungsauftrag stellen.

Wie gehen wir vor?

11 ANTWORTEN

RRRRRR
Experte ★
132 Beiträge

Geht nicht. Und bei der Steuererklärung wird es auch kompliziert. Dann müsst Ihr vor den Einkommensteuererklärungen noch eine Feststellungserklärung einreichen, um die jeweiligen Anteile an den gemeinsamen Kapitaleinkünften feststellen zu lassen. Gemeinschaftskonten, die Kapitalerträge abwerfen sollen, sind für unverheiratete Paare nicht wirklich sinnvoll. Entweder heiraten oder getrennte Kapitalanlage. Ein gemeinsames Girokonto, das z. B. als Haushaltskasse dient, ist dagegen kein Problem, das bringt aber auch keine zu versteuernden Erträge.

TommiHH
Autor
2 Beiträge

Ok, das wusste ich nicht. Danke für die info!

EFT Starter
Experte
88 Beiträge

Eingetragene Lebensgemeinschaft wäre evtl. eine Alternative zur Heirat. Bei großen Gehaltsunterschieden macht sich auch das Ehegattensplitting bezahlt.

RRRRRR
Experte ★
132 Beiträge

Für eine eingetragene Lebensgemeinschaft müsste sich aber entweder er oder sie umoperieren lassen, das ist nur für gleichgeschlechtliche Paare. Und das "Ehegattensplitting" ist Bestandteil des Steuertarifs für Verheiratete, dafür muss man verheiratet sein, braucht ansonsten aber nichts besonders zu veranlassen.

EFT Starter
Experte
88 Beiträge

Danke für die Korrektur.

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

Auch zwei Frauen bzw. zwei Männer können keine eingetragene Lebenspartnerschaft mehr schließen; mit der Öffnung der Ehe „für alle“ wurde die eingetragene Lebenspartnerschaft abgeschafft. Nur vorher geschlossene Lebenspartnerschaften bestehen noch weiter, können aber sehr einfach in eine Ehe umgewandelt werden (das zu tun wäre steuerlich für Lebenspartner auch sinnvoll).

 

Aber das nur am Rande.

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

@RRRRRR  schrieb:

Und das "Ehegattensplitting" ist Bestandteil des Steuertarifs für Verheiratete, dafür muss man verheiratet sein, braucht ansonsten aber nichts besonders zu veranlassen.


Nja, Eheleute haben prinzipiell die Wahl, ob sie gemeinsam oder getrennt veranlagt werden wollen – ganz automatisch und unvermeidlich ist es also nicht.

RRRRRR
Experte ★
132 Beiträge

Automatisch wird gemeinsam veranlagt, jedenfalls wenn der gesetzliche Güterstand gilt. Und bei der gemeinsamen Veranlagung wird der Splitting-Tarif angewendet. Nur wer es als Abweichung von der Regel ausdrücklich wünscht, wird auf Antrag getrennt veranlagt. Unvermeidlich ist in der Tat nur der Tod.

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

@chi  schrieb:

Nur vorher geschlossene Lebenspartnerschaften bestehen noch weiter, können aber sehr einfach in eine Ehe umgewandelt werden (das zu tun wäre steuerlich für Lebenspartner auch sinnvoll).


Steuerrechtlich gibt es inzwischen keinen Unterschied mehr (Wikipedia sagt , dass dem seit Juni 2013 so ist).