am 25.10.2016 13:54
thomas91 schrieb:
...
Was ist es denn jetzt? Darf der Kredit auch für "andere Werte" verwendet werden oder nur für Wertpapiere (wie es auch in dem Wertpapierkreditvertrag steht)?
Gruß,
Thomas
Hallo thomas91,
meine Aussage vom 12.09.2016 ist weiterhin gültig. Grundsätzlich gilt es zu bedenken, dass die Beleihungsgrenze des Wertpapierkredits (WPK) aufgrund der Marktsituation stark schwanken kann. Es wäre also denkbar, dass der Beleihungswert, der sich ja nach dem Wert der Papiere im Depot richtet, unter die vereinbarte Kreditlinie fallen könnte. Wenn der Kredit dann nicht für die Anschaffung von Wertpapieren genutzt wurde, die ja als Kreditsicherheit fungieren, sondern für andere Anschaffungen, kann das negative Folgen haben. Sprich: Wir würden u .U. einen Teil oder den gesamten Kredit kurzfristig zurückfordern.
Daher empfehlen wir, den WPK für die Anschaffung von Wertpapieren zu verwenden. Eine Empfehlung ist allerdings keine Verordnung.
Gruß aus Quickborn,
Erik
am 25.10.2016 13:56
Biffer schrieb:
...
Eine kurze Nachfrage noch dazu: Gehe ich recht in der Annahme, dass bei Kunden die keinen Wertpapierkredit beantragt haben, die Vorgänge in der rechten Spalte dann immer über das Verrechnungskonto – sofern eines besteht – gebucht werden, wohingegen man bei der linken Spalte dann die angesprochene Möglichkeit hat, die Zuordnung ändern zu lassen?
Hallo Biffer,
ja, so ist es. Kleine Ausnahme von der Regel: Entgelte (Depotgebühren & Kontoabschluss) werden immer über das Unterkonto "00" abgerechnet. DAS kann nicht umgestellt werden.
Gruß aus Quickborn,
Erik
am 25.10.2016 14:06
SMT_Erik schrieb:Daher empfehlen wir, den WPK für die Anschaffung von Wertpapieren zu verwenden. Eine Empfehlung ist allerdings keine Verordnung.
Gruß aus Quickborn,
Erik
Danke für die Klarstellung!
viele Grüße,
Thomas