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FAQs zum neuen Kontomodell für das Girokonto

2.256 ANTWORTEN

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @swolpoll,

 

die Informationen werden in Chargen versendet. Aufgrund der großen Anzahl von Konten ist das erforderlich. Ich gehe davon aus, dass ihr im Laufe der nächsten Tage für alle Kontoverbindungen noch beliefert werdet.

 

Gruß

Erik

mySenf.cd
Experte ★
167 Beiträge

@der_münchner  schrieb:

Inwiefern sollte das EU-Recht vorgeben, dass Banken in ihren privatrechtlich organisierten Kontovereinbarungen für den Erlass der Kontoführungsgebühren Eingänge aus dem In- und Ausland gleich behandeln müssen?


Kleiner Exkurs:

 

Eine "privatrechtlich organisierte Vereinbarung" (was immer das genau sein mag) steht - wie jeder Vertrag - nicht über geltendem Recht. Man kann in Verträgen nur in beschränktem Maße Gesetze aushebeln, um bei Verträgen von Unternehmen mit Verbrauchern geht das besonders schwer. Paradebeispiel ist ja ganz aktuell die Klausel der schweigenden Zustimmung, die nun kassiert wurde.

 

Was den konkreten Fall (Überweisung aus dem Ausland) betrifft, gibt es in der EU das Gleichbehandlungsprinzip als eine wichtige Säule des EU-Rechts. Dieses besagt, dass alle EU-Bürger in allen EU-Mitgliedstaaten gleichartig behandelt werden müssen. Insbesondere betrifft das die Freizügigkeit, aber auch den Zugang zu Arbeitsplätzen. Wenn nun jemand in Deutschland sein Konto hat (weil er dort lebt), aber im Ausland arbeitet - oder für einen ausländischen Arbeitgeber - und deswegen von dort Geld überwiesen bekommt, darf man ihn deswegen nicht schlechter stellen.

 

etf-fee84
Experte
93 Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich hoffe meine Frage kam nicht schon mal dran, habe aber dazu bei der Suche nichts gefunden.

 

Ich habe kein Girokonto, sondern nur ein Depot mit Verrechnungskonto. Außerdem habe ich einen monatlichen ETF-Sparplan. Ändert sich für mich dadurch etwas bei den Kosten, oder beziehen sich die Kostenänderungen nur auf das Girokonto? Den neuen Bedingungen zustimmen muss ich wohl trotzdem, obwohl sie mich wohl gar nicht betreffen?

 

Vielen Dank schon mal und liebe Grüße!

 

TINIB
Autor ★★★
56 Beiträge

@SMT_Erik  schrieb:
Wenn den aktuellen Änderungen nicht zugestimmt wird, wird der Vertrag bis auf weiteres zu den bisherigen Bedingungen und Konditionen weitergeführt.

 Bis dann drei Monate später die Kündigung reinflattert... 😅

TINIB
Autor ★★★
56 Beiträge

@kennymc.c  schrieb:

@SMT_Erik  schrieb:

Wenn den aktuellen Änderungen nicht zugestimmt wird, wird der Vertrag bis auf weiteres zu den bisherigen Bedingungen und Konditionen weitergeführt.

Was passiert, wenn die bisherigen Bedingungen irgendwann einmal ("bis auf weiteres") nicht mehr weiter geführt werden ? Werde ich dann erneut nach einer Zustimmung der neuen Bedingungen gefragt oder wird das Konto von der comdirect gekündigt? Oder resultiert daraus, das die alten Bedingungen, so lange bis der Kunde selbstständig kündigt, weitergeführt werden müssen?

Ist meine Visa Debit bei Nichtzustimmung ab 1.11. nicht mehr gültig ist und ich bekomme automatisch wieder eine kostenlose Visa Kredit? Die Debit ist beim alten Modell ja eigentlich kein Bestandteil. Die Visa Credit wiederum schon aber die hatte ich logischerweise vor dem 1.5. gekündigt.

 


Gute Fragen!

TINIB
Autor ★★★
56 Beiträge

Bleibt das Konto weiterhin kostenfrei, wenn man mindestens drei mal im Monat per Google Pay bezahlt?

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @etf-fee84,

 

in deinem konkreten Fall kommt es nicht zu Änderungen an den Kosten. Da aber die AGB und das Preis-/ Leistungsverzeichnis für alle Kunden einheitlich sind, wäre auch deine Zustimmung erforderlich.

 

@TINIB: Mit 3 Google Pay oder Apple Pay Zahlungen pro Monat fällt kein Kontoführungsentgelt an.

 

Beste Grüße

Jan-Ove

der_münchner

@mySenf.cd  schrieb:

@der_münchner  schrieb:

Inwiefern sollte das EU-Recht vorgeben, dass Banken in ihren privatrechtlich organisierten Kontovereinbarungen für den Erlass der Kontoführungsgebühren Eingänge aus dem In- und Ausland gleich behandeln müssen?


Kleiner Exkurs:

 

Eine "privatrechtlich organisierte Vereinbarung" (was immer das genau sein mag) steht - wie jeder Vertrag - nicht über geltendem Recht. Man kann in Verträgen nur in beschränktem Maße Gesetze aushebeln, um bei Verträgen von Unternehmen mit Verbrauchern geht das besonders schwer. Paradebeispiel ist ja ganz aktuell die Klausel der schweigenden Zustimmung, die nun kassiert wurde.

 

Was den konkreten Fall (Überweisung aus dem Ausland) betrifft, gibt es in der EU das Gleichbehandlungsprinzip als eine wichtige Säule des EU-Rechts. Dieses besagt, dass alle EU-Bürger in allen EU-Mitgliedstaaten gleichartig behandelt werden müssen. Insbesondere betrifft das die Freizügigkeit, aber auch den Zugang zu Arbeitsplätzen. Wenn nun jemand in Deutschland sein Konto hat (weil er dort lebt), aber im Ausland arbeitet - oder für einen ausländischen Arbeitgeber - und deswegen von dort Geld überwiesen bekommt, darf man ihn deswegen nicht schlechter stellen.

 


 

Rein interessenhalber: Dann ist auch die Gebühr für den Kartenversand via Kurier, die im Inland 29,90 Euro und im Ausland 39,90 Euro beträgt, ein Verstoß gegen EU-Recht?

Und wenn man weiterdenkt, die fair use policies der Mobilfunkbetreiber für das Roaming sind dann ja allesamt rechtswidrig...

Weinlese
Mentor ★
1.456 Beiträge

@Kickers  schrieb:

Meine wichtigste Frage mit dem Button "Zahlungspflichtig zustimmen" ist nun was genau gemeint? Dass ich letztendlich den neuen AGB zustimme?


Mich überrascht, dass diese Formulierung hier bei so vielen Nutzern Irritationen auslöst. In Online-Shops ist dieser Ausdruck doch mittlerweile sehr üblich. Dort scheint jedem intuitiv klar zu sein, worauf sich die Zahlungsverpflichtung bezieht, nämlich auf den Kauf der Waren und nicht auf das Absenden der Bestellung selbst. Bei der Bank "bestellt" man dann eben eine kostenpflichtige Dienstleitung statt einer kostenpflichtigen Ware.

 

Viele Grüße

Weinlese

Joerg78
Mentor ★★★
3.154 Beiträge

@Weinlese  schrieb:

@Kickers  schrieb:

Meine wichtigste Frage mit dem Button "Zahlungspflichtig zustimmen" ist nun was genau gemeint? Dass ich letztendlich den neuen AGB zustimme?


Mich überrascht, dass diese Formulierung hier bei so vielen Nutzern Irritationen auslöst. In Online-Shops ist dieser Ausdruck doch mittlerweile sehr üblich. Dort scheint jedem intuitiv klar zu sein, worauf sich die Zahlungsverpflichtung bezieht, nämlich auf den Kauf der Waren und nicht auf das Absenden der Bestellung selbst. Bei der Bank "bestellt" man dann eben eine kostenpflichtige Dienstleitung statt einer kostenpflichtigen Ware.


 

Dieser Button ist seit einigen Jahren übrigens rechtlich notwendig, siehe auch diesen Beitrag (bbs-law) - eben um klarzumachen, dass der Klick Folgekosten nach sich ziehen kann.

 

Viele Grüße,

Jörg