am 22.09.2020 07:52
Moin.
Habe einen Lottoschein online bezahlt bei lotto.de mit der Kreditkarte. Kosten 15,95. Okay so weit.
Zusätzlich werden mir allerdings 0,80 Entgelt in Rechnung gestellt. Warum das?
Danke und VG
Dirk
22.09.2020 18:01 - bearbeitet 22.09.2020 18:03
22.09.2020 18:01 - bearbeitet 22.09.2020 18:03
@dg2210 schrieb:
@ehemaliger Nutzer schrieb:
@Ihr Nickname schrieb:Verträge sollte man halt gelesen haben.
Nicht praktisch umsetzbar.
???
Willst du ernsthaft den Eindruck erwecken, immer alles Kleingedruckte vorbildlich zu studieren? Berichte uns doch bitte davon! Kommt es z.B. vor, dass dir dann einzelne Passagen nicht gefallen, und du um Streichung bittest? 😄 Oder holst du dann ein Vergleichsangebot ein, nur um festzustellen, dass der Wettbewerb auch nichts anderes im Kleingedruckten stehen hat?
am 22.09.2020 22:21
Also hier jedenfalls die nette und ausführliche Antwort vom comdirect Support (den ich übrigens cht klasse finde 🙂 :
Bei Bargeldverfügungen ist die Nutzung der Visa-Karte an Geldautomaten in Ländern mit Fremdwährung kostenlos.
In Ländern mir Euro-Währung berechnen wir ein Entgelt von 9,90 Euro.
Tätigen Sie mit dieser Karte Bargeldauszahlungen an Kassen von Kreditinstituten (Bargeldversorgung am Schalter) werden 3 % vom Umsatz, mind. 5,90 Euro pro Abhebung (ggf. zzgl. ein Entgelt für Auszahlungen in Ländern mit Fremdwährung) in Rechnung gestellt.
Für bargeldlose Zahlungen mit Ihrer Visa-Karte (Kreditkarte) in fremder Währung wird ein Entgelt von 1,75 % auf den jeweiligen Umsatz berechnet. Dieses wird separat in Ihren Umsätzen ausgewiesen.
Ein Hinweis: Sie können bei Händlern im Ausland oftmals wählen, ob Sie die Abrechnung in Euro oder in Landeswährung wünschen. Sie erhalten nur dann einen fairen und transparenten Wechselkurs, wenn Sie die Abrechnung in Landeswährung wählen. Weisen Sie den Händler ggf. darauf hin.
Alle Entgelte zu Verfügungen mit Ihrer Visa-Karte finden Sie auch in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis unter folgendem Link:
www.comdirect.de/formulare/preis-leistungsverzeichnis
am 23.09.2020 00:50
Ich lese Verträge und AGB. Es geht nicht darum, unschöne Passagen streichen oder ändern zu lassen, sondern Kenntnis darüber zu erlangen, damit man sich ideal verhalten kann.
Wenn ich beispielsweise nachlese, dass eine Bargeldeinzahlung nur vier Mal im Jahr kostenfrei ist, dann kann ich das entsprechend einplanen bzw. mir beim unerwartenden fünften Mal überlegen, ob es mir die zusätzliche Gebühr wert ist.
Natürlich muss man das nicht machen. Aber dann darf man sich halt auch am Ende nicht beschweren.
23.09.2020 13:32 - bearbeitet 23.09.2020 13:44
23.09.2020 13:32 - bearbeitet 23.09.2020 13:44
Kommt es z.B. vor, dass dir dann einzelne Passagen nicht gefallen, und du um Streichung bittest?
Hab ich mal bei nem Ratenkreditvertrag gemacht, wo einem standardmäßig noch ne KK aufgeschwatzt wurde. Hat sogar funktioniert.
Ansonsten kann man AGB natürlich nicht ändern, weil das Wesen der AGB ist, dass sie nicht individuell sind (§305 I BGB). (Nachtrag: Man kann in individueller Absprache natürlich festlegen, dass Teile der AGB nicht gelten.)
Oder holst du dann ein Vergleichsangebot ein, nur um festzustellen, dass der Wettbewerb auch nichts anderes im Kleingedruckten stehen hat?
Kann schon Sinn machen. Und bei Versicherungen ist es sogar essentiell (bzw merkt man dort häufig erst, was jeweils weggelassen ist!).
am 30.11.2021 00:55
Verträge sollten so verständlich formuliert sein das nicht ständig Gerichte darüber entscheiden müssen wie welche Gebühr worauf auch immer sich aus der Formulierung ergibt. Das weiss nämlich niemand so genau.