14.06.2024 13:20 - bearbeitet 14.06.2024 13:20
14.06.2024 13:20 - bearbeitet 14.06.2024 13:20
@huhuhu schrieb:Da die Papiere noch im Besitz sind, vielen bisher auch keine Steuern an.
Dann warte doch erst einmal ab, was beim Verkauf passiert...
Ansonsten: die obigen Kommentare, die zum verkaufen raten, haben Recht!
am 14.06.2024 15:10
@huhuhu schrieb:hm, jetzt bin ich ein wenig erstaunt @Silver_Wolf
Wir hatten so einen Fall vor ca. 3 Jahren mit Italien.
Dabei vielen 0,85 % Gebühren an, welche auf die Erbschaftssteuer verrechnet wurde, so dass ca. 0,44 % Gebühren Netto übrig blieben
Da die Papiere noch im Besitz sind, vielen bisher auch keine Steuern an.
Warum sollte das mit Zypern anders sein ?
beste Grüße
P.hu
Eine Schenkung/Erbschaft ist etwas anderes als ein eigener Depotübertrag ohne Gläubigerwechsel.
am 15.06.2024 12:13
am 17.06.2024 08:23
@dg2210 schrieb:
@huhuhu schrieb:Da die Papiere noch im Besitz sind, vielen bisher auch keine Steuern an.
Dann warte doch erst einmal ab, was beim Verkauf passiert...
Ansonsten: die obigen Kommentare, die zum verkaufen raten, haben Recht!
Was soll den bei einem Verkauf passieren, außer dem üblichen ?
17.06.2024 09:05 - bearbeitet 17.06.2024 09:07
17.06.2024 09:05 - bearbeitet 17.06.2024 09:07
@huhuhu schrieb:
Was soll den bei einem Verkauf passieren, außer dem üblichen ?
Naja, die Antwort ist doch schon (fast) in der Frage enthalten.
normal ist Gewinn = Einstandswert - Verkaufswert
Wenn du keinen Einstandswert nachweisen kannst ist der im worst case Null.
Damit ist Verkaufswert = Gewinn = voll zu versteuern 😥
( als Einstandswert wird nicht automatisch/ersatzweise der Übertragswert angesetzt)
am 17.06.2024 09:31
@huhuhu schrieb:
Was soll den bei einem Verkauf passieren, außer dem üblichen ?
Eben. Unsere Nachbarn sagen im Bezug auf das deutsche Steuersystem: "Doe maar gewoon, dan doe je al gek genoeg"
am 17.06.2024 09:50
ja dann,
hatten der Steuerberater und das FA ja recht.
Alle Daten vorhanden, Vorteile ausgeschöpft, Kosten bezahlt, und gut ist.
Mal schauen wie es bei einer erneuten weiter Vererbung oder Schenkung aussieht,
aber da wisst Ihr ja bestimmt auch bescheid 😉
17.06.2024 16:49 - bearbeitet 17.06.2024 16:50
17.06.2024 16:49 - bearbeitet 17.06.2024 16:50
Nur kurz, der Vollständigkeit halber: wenn keine Anschaffungsdaten vorhanden sind (zB wegen Depoteingang aus dem Ausland), muss natürlich nicht der gesamte Verkaufserlös versteuert werden, sondern nur pauschal 30 Prozent davon. Das ist die sogenannte Ersatzbemessungsgrundlage nach Par. 43a Abs 2 Satz 7 EstG. Man soll dann die tatsächlichen Anschaffungskosten (Kaufbelege) dem Finanzamt gegenüber nachweisen (Steuererklärung), dann wird nur der tatsächliche Gewinn besteuert. Das klappt je nach Bundesland problemlos oder völlig problemlos. Irgendwie muss die Steuer ja berechnet werden. Also echt kein Grund, schon wieder gegen den Staat oder gegen das deutsche Steuerrecht zu schimpfen! 🙂
Und wer ausschließlich Verdoppler im Depot hat, so wie die meisten Leserinnen und Leser hier, fährt mit der pauschalen Besteuerung sogar noch besser.
Hochachtungsvoll
der Nachbar von nmh
17.06.2024 16:55 - bearbeitet 17.06.2024 16:56
17.06.2024 16:55 - bearbeitet 17.06.2024 16:56
...wobei der @GetBetter in diesem Zusammenhang immer darauf hinweist, dass diese Art der Besteuerung auf Basis der Ersatzbemessungsgrundlage keine abgeltende Wirkung hat -> es müsste bei der Steuererklärung dann richtiggestellt werden.
Gruß Crazyalex
am 17.06.2024 17:02
Ja, klar, das steht ja auch schon in meinem Beitrag. Extra weich formuliert mit dem Wort "soll": tut man es nicht, dann tut man es nicht. Ist dann leichtfertige Steuerverkürzung, Par. 378 AO.
H.d.N.v.nmh