am 16.12.2021 21:31
Noch eine Sache ist zu berücksichtigen (ich weiß aber leider die Antwort darauf nicht, wie es in der Praxis gehandhabt wird):
Der reiche Onkel hinterlässt "Euch beiden" ein Wertpapierdepot mit 2.000 Daimler-Aktien. Aktueller Wert: 150.000 Euro.
Wenn nun jeder von Euch beiden je 1.000 Daimler-Aktien erhält, könnte trotzdem einer von Euch beiden "ungerecht" behandelt werden:
Der Onkel hat nämlich (zuerst) 1.000 Aktien zu 30 Euro gekauft und (später) 1.000 Aktien zu 75 Euro.
Man sollte darauf achten, dass jeder "von Euch beiden" je 500 Aktien zu 30 und je 500 Aktien, welche zu je 75 Euro gekauft wurden, erhalten.
Solltest Du nämlich die Aktien mit 30 Euro Einstandspreis erhalten, der/die andere die Aktien mit 75 Euro Einstandspreis, wärest Du der "Gelackmeierte", wenn Du die Papiere - mit sattem Gewinn - verkaufst. Eine solch "billig gekaufte" Aktie ist demnach, dank Abgeltungssteuer, rd. 12 Euro weniger wert, als eine der "teuer" gekauften Aktien, die Dein Bruder / Deine Schwester erhält.
Nur mal so zum Überdenken
kroko
am 17.12.2021 10:48
@krokodil1 schrieb:Noch eine Sache ist zu berücksichtigen ...
Völlig richtig und deswegen auch auf Seite 1 schon thematisiert worden 😉
Was mich auch interessieren würde, wären die Möglichkeiten der Umsetzung, wenn man "steuergerecht" aufteilen will.
Zeitlich versetzt mehrere Depotüberträge? Oder besteht im Erbschaftsfall seitens der Bank eine besondere Gestaltungsmöglichkeit seitens FIFO?