am 30.03.2025 15:36
Hallo Community,
Kann mir vielleicht jemand bei dieser Frage helfen?
I habe seit 25 Jahren ein gemeinsames Depot mit meiner Frau. Nun ist meine Frau vor einigen Monaten verstorben. Die Comdirect Abteilung Nachlass darf mich nicht sagen, welche Option ich auswählen muss, um das gemeinsames Depot auf mein vor kurzem eröffnetes Einzeldepot zu übertragen. Ich wurde immer wieder an meinen Steuerberater verwiesen. Mein Steuerberater, sagt mir das comdirect die Infos liefern muss. Die ganze Fragerei lief nur über Mail.
Das gemeinsame Depot wurde von comdirect als "Nachlass" markiert.
Ich soll das Online durchführen können, aber ich weiß nicht, welche Option das Richtige in meinem Fall ist:
Das Programm hat mir nur die Option angeboten "Externe Depotübertrag: Übertragen Sie einzelne Wertpapiere an ein andres Institut oder innerhalb comdirect, wenn sich der Depotinhaber ändert"
Die andere Option interne Depotübertrag ist ausgegraut und nicht auswählbar.
Dann, wenn ich diese einzige Option ausgewählt habe ("Externe Depotübertrag... ") kommt die nächste Frage:
- Übertrag ohne Eigentümerwechsel
-- Übertrag auf eigenes Depot
Überträge auf ein eigenes Depot sind steuerlich unbeachtlich. Eine Meldung an das Betriebsstättenfinanzamt erfolgt nicht. Ein Übertrag von einem Einzeldepot auf ein gemeinsames Depot mit dem
Ehegatten/sonstigen Depotinhaber oder umgekehrt ist kein Übertrag auf ein eigenes Depot.
- Übertrag mit Eigentümerwechsel
-- Übertrag zwischen Eheleuten oder aufgrund Schenkung
Überträge auf Depots Dritter gelten als Überträge mit Gläubigerwechsel. Seit 01.01.2010 sind auch Überträge zwischen Ehegattendepots als unentgeltliche Depotüberträge anzusehen. Werden ab 01.01.2009
angeschaffte Bestände (unentgeltlich) übertragen, erfolgt die Meldung "unentgeltlicher Übertrag" an das Betriebsstättenfinanzamt.
-- Übertrag aufgrund Erbschaft
Überträge auf Drittdepots gelten als Überträge mit Gläubigerwechsel. Werden ab 01.01.2009 angeschaffte Bestände aufgrund Erbschaft (unentgeltlich) übertragen, erfolgt die Meldung "unentgeltlicher
Übertrag" an das Betriebsstättenfinanzamt.
-- Sonstiger Übertrag auf ein Drittdepot
Handelt es sich nicht um Erbe oder Schenkung, wird der Übertrag steuerrechtlich wie ein Verkauf behandelt (entgeltlich). Im Falle hieraus resultierender Veräußerungsgewinne wird die abgebende Bank
abzuführende Steuern belasten und Veräußerungsverluste im Rahmen der Verlustverrechnung berücksichtigen.
Hier weiß ich nicht, welche Option ich auswählen muss. Ist die richtige Option:
- Übertrag mit Eigentümerwechsel
-- Übertrag zwischen Eheleuten oder aufgrund Schenkung?
Aber das ist keine Schenkung, sondern ein Nachlass, ein gemeinsames Depot.
Ich bitte um Hilfe.
Vielen Dank im Voraus.
am 31.03.2025 19:38
@Floppy85 schrieb:Diese Fälle sind sehr komplex, weil die Nuancen von Fall zu Fall verschieden sind und die Wenigsten sorgen wirklich vor im Fall der Fälle.
Es gibt ja wirklich noch betagte Menschen, die der Meinung sind, wenn die Nachbarin ständig vorbeikommt und sich kümmert und ihr die Einkäufe erledigt, dass man dann automatisch auch ihr finanzielle Verfügungsgewalt gibt oder sie am Erbe beteiligt ...
Guten Abend,
obwohl dies heutzutage ansicht nicht so schwer ist.
Hm, dann muss ich meinen Stinkreichen Nachbarn aber auch mal Fragen, ob ich bedacht werde 😊
Schönen Abend
Grüße Daniel
Und jetzt ab zum Nachbarn 😉
am 31.03.2025 19:43
Ich sage nicht, dass es die Regel ist, aber wie wir wissen ,schaffen Menschen es, jedes System zu glitchen.
am 31.03.2025 19:47
Das stimmt allerdings.
am 09.04.2025 15:18
Hallo @Iris1313,
vielen Dank für die Antwort. Die comdirect hat mir diesbzgl. nicht richtig beraten. Die habe mir empfohlen, das Gemeinschaftsdepot auf mein Einzeldepot zu übertragen. Das Problem bei mir ist folgendes: Ich habe diese 2 Möglichkeiten soweit ich weiß:
"- Übertrag mit Eigentümerwechsel
-- Übertrag zwischen Eheleuten oder aufgrund Schenkung
Überträge auf Depots Dritter gelten als Überträge mit Gläubigerwechsel. Seit 01.01.2010 sind auch Überträge zwischen Ehegattendepots als unentgeltliche Depotüberträge anzusehen. Werden ab 01.01.2009
angeschaffte Bestände (unentgeltlich) übertragen, erfolgt die Meldung "unentgeltlicher Übertrag" an das Betriebsstättenfinanzamt.
-- Übertrag aufgrund Erbschaft
Überträge auf Drittdepots gelten als Überträge mit Gläubigerwechsel. Werden ab 01.01.2009 angeschaffte Bestände aufgrund Erbschaft (unentgeltlich) übertragen, erfolgt die Meldung "unentgeltlicher
Übertrag" an das Betriebsstättenfinanzamt."
und ich weiß nicht genau, welche von den beiden für mich auszuwählen ist. Welche hast du für deinen Übertrag ausgewählt?
Vielen Dank im Voraus
am 09.04.2025 15:36
@rodik schrieb:
und ich weiß nicht genau, welche von den beiden für mich auszuwählen ist.
Ein Übertrag aus einer Erbschaft erfolgt wie auch eine Schenkung unentgeltlich mit Gläubigerwechsel.
Aber die erste Frage ist doch ob es noch andere Erben gibt.
Dann kannst du nicht einfach über das Depot verfügen.
Liegt der Erbschein der Bank vor?
am 09.04.2025 15:44
Hallo @Silver_Wolf ,
Erbschein kommt noch. Es dauert, aber die haben mir nicht nach Erbschein gefragt.
Danke
am 09.04.2025 16:43
Hallo @rodik
"Übertrag aufgrund Erbschaft" damit werden auch die ursprünglichen Kaufwerte übernommen.
am 09.04.2025 17:53
Hallo @Iris1313 ,
vielen Dank für deine Antwort. Das hilft mir wirklich weiter.
Würde bei dir Erbschein verlangt?
Ich werde das ganze erstmals ohne Erbschein machen, da es sich um ein Gemeinschaftsdepot handelt. Vorsichtshalber bekomme ich noch viel später ein Erbschein, aber die Nachlassrichterin sagte mir, dass es bei Banken insb. bei Gemeinschaftsdepot oder -konto selten danach gefragt wird.