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Depotübertrag eines gemeinsames Depot auf EInzeldepot in Sterbefall

rodik
Autor ★
10 Beiträge

Hallo Community,

Kann mir vielleicht jemand bei dieser Frage helfen?

I habe seit 25 Jahren ein gemeinsames Depot mit meiner Frau. Nun ist meine Frau vor einigen Monaten verstorben. Die Comdirect Abteilung Nachlass darf mich nicht sagen, welche Option ich auswählen muss, um das gemeinsames Depot auf mein vor kurzem eröffnetes Einzeldepot zu übertragen. Ich wurde immer wieder an meinen Steuerberater verwiesen. Mein Steuerberater, sagt mir das comdirect die Infos liefern muss. Die ganze Fragerei lief nur über Mail.

Das gemeinsame Depot wurde von comdirect als "Nachlass" markiert.

Ich soll das Online durchführen können, aber ich weiß nicht, welche Option das Richtige in meinem Fall ist:

 

Das Programm hat mir nur die Option angeboten "Externe Depotübertrag: Übertragen Sie einzelne Wertpapiere an ein andres Institut oder innerhalb comdirect, wenn sich der Depotinhaber ändert"

Die andere Option interne Depotübertrag ist ausgegraut und nicht auswählbar.

 

Dann, wenn ich diese einzige Option ausgewählt habe ("Externe Depotübertrag... ") kommt die nächste Frage:

- Übertrag ohne Eigentümerwechsel
-- Übertrag auf eigenes Depot
   Überträge auf ein eigenes Depot sind steuerlich unbeachtlich. Eine Meldung an das Betriebsstättenfinanzamt erfolgt nicht. Ein Übertrag von einem Einzeldepot auf ein gemeinsames Depot mit dem
   Ehegatten/sonstigen Depotinhaber oder umgekehrt ist kein Übertrag auf ein eigenes Depot.

- Übertrag mit Eigentümerwechsel
-- Übertrag zwischen Eheleuten oder aufgrund Schenkung
   Überträge auf Depots Dritter gelten als Überträge mit Gläubigerwechsel. Seit 01.01.2010 sind auch Überträge zwischen Ehegattendepots als unentgeltliche Depotüberträge anzusehen. Werden ab 01.01.2009
   angeschaffte Bestände (unentgeltlich) übertragen, erfolgt die Meldung "unentgeltlicher Übertrag" an das Betriebsstättenfinanzamt.

-- Übertrag aufgrund Erbschaft
   Überträge auf Drittdepots gelten als Überträge mit Gläubigerwechsel. Werden ab 01.01.2009 angeschaffte Bestände aufgrund Erbschaft (unentgeltlich) übertragen, erfolgt die Meldung "unentgeltlicher
   Übertrag" an das Betriebsstättenfinanzamt.

-- Sonstiger Übertrag auf ein Drittdepot
   Handelt es sich nicht um Erbe oder Schenkung, wird der Übertrag steuerrechtlich wie ein Verkauf behandelt (entgeltlich). Im Falle hieraus resultierender Veräußerungsgewinne wird   die abgebende Bank
   abzuführende Steuern belasten und Veräußerungsverluste im Rahmen der Verlustverrechnung berücksichtigen.

 

Hier weiß ich nicht, welche Option ich auswählen muss. Ist die richtige Option:

- Übertrag mit Eigentümerwechsel
-- Übertrag zwischen Eheleuten oder aufgrund Schenkung?

Aber das ist keine Schenkung, sondern ein Nachlass, ein gemeinsames Depot.

 

Ich bitte um Hilfe.

 

Vielen Dank im Voraus.

27 ANTWORTEN

huhuhu
Legende
8.776 Beiträge

@Floppy85  schrieb:

Diese Fälle sind sehr komplex, weil die Nuancen von Fall zu Fall verschieden sind und die Wenigsten sorgen wirklich vor im Fall der Fälle.

 

 

 

 

 

Es gibt ja wirklich noch betagte Menschen, die der Meinung sind, wenn die Nachbarin ständig vorbeikommt und sich kümmert und ihr die Einkäufe erledigt, dass man dann automatisch auch ihr finanzielle Verfügungsgewalt gibt oder sie am Erbe beteiligt ...

 

 


Guten Abend,

obwohl dies heutzutage ansicht nicht so schwer ist.

 

Hm, dann muss ich meinen Stinkreichen Nachbarn aber auch mal Fragen, ob ich bedacht werde 😊

 

Schönen Abend

Grüße Daniel

 

Und jetzt ab zum Nachbarn 😉

 

 

Floppy85
Mentor ★
1.373 Beiträge

Ich sage nicht, dass es die Regel ist, aber wie wir wissen ,schaffen Menschen es, jedes System zu glitchen.

huhuhu
Legende
8.776 Beiträge

Das stimmt allerdings.

rodik
Autor ★
10 Beiträge

Hallo @Iris1313,

vielen Dank für die Antwort. Die comdirect hat mir diesbzgl. nicht richtig beraten. Die habe mir empfohlen, das Gemeinschaftsdepot auf mein Einzeldepot zu übertragen. Das Problem bei mir ist folgendes: Ich habe diese 2 Möglichkeiten soweit ich weiß:
"- Übertrag mit Eigentümerwechsel
-- Übertrag zwischen Eheleuten oder aufgrund Schenkung
   Überträge auf Depots Dritter gelten als Überträge mit Gläubigerwechsel. Seit 01.01.2010 sind auch Überträge zwischen Ehegattendepots als unentgeltliche Depotüberträge anzusehen. Werden ab 01.01.2009
   angeschaffte Bestände (unentgeltlich) übertragen, erfolgt die Meldung "unentgeltlicher Übertrag" an das Betriebsstättenfinanzamt.

-- Übertrag aufgrund Erbschaft
   Überträge auf Drittdepots gelten als Überträge mit Gläubigerwechsel. Werden ab 01.01.2009 angeschaffte Bestände aufgrund Erbschaft (unentgeltlich) übertragen, erfolgt die Meldung "unentgeltlicher
   Übertrag" an das Betriebsstättenfinanzamt."


und ich weiß nicht genau, welche von den beiden für mich auszuwählen ist. Welche hast du für deinen Übertrag ausgewählt?
Vielen Dank im Voraus

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

@rodik  schrieb:


und ich weiß nicht genau, welche von den beiden für mich auszuwählen ist.


 

Ein Übertrag aus einer Erbschaft erfolgt wie auch eine Schenkung unentgeltlich mit Gläubigerwechsel.

 

Aber die erste Frage ist doch ob es noch andere Erben gibt.

Dann kannst du nicht einfach über das Depot verfügen.

Liegt der Erbschein der Bank vor?

rodik
Autor ★
10 Beiträge

Hallo @Silver_Wolf ,

 

Erbschein kommt noch. Es dauert, aber die haben mir nicht nach Erbschein gefragt.
Danke

Iris1313
Autor ★★
19 Beiträge

Hallo @rodik

"Übertrag aufgrund Erbschaft" damit werden auch die ursprünglichen Kaufwerte übernommen.

rodik
Autor ★
10 Beiträge

Hallo @Iris1313 ,
vielen Dank für deine Antwort. Das hilft mir wirklich weiter.
Würde bei dir Erbschein verlangt?
Ich werde das ganze erstmals ohne Erbschein machen, da es sich um ein Gemeinschaftsdepot handelt. Vorsichtshalber bekomme ich noch viel später ein Erbschein, aber die Nachlassrichterin sagte mir, dass es bei Banken insb. bei Gemeinschaftsdepot oder -konto selten danach gefragt wird.