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Depotübertrag eines Fonds aus einem Fondsdepot in Irland - Prozedere

alterhase
Autor
3 Beiträge

Wie kann ich die Liefermodalität der Comdirect für einen bei der KAG verwahrten Fonds abklären? Also ob ihr den Fonds mitsamt der Anschaffungsdaten in Empfang nehmen könnt. Solche Depots bei den einzelnen Fondsgesellschaften auch im Ausland waren vor ca. 20 Jahren noch üblich 🙂

 

Das Fondsdepot befindet sich bei der Fondsgesellschaft Ennismore resp. deren Depotbank Northern Trust Ireland. Darin sind Anteile des Fonds Ennismore European Smaller Companies Fund GBP A mit ISIN: IE0004515239 verwahrt.  Diese Anteile würde ich nun gerne mitsamt der Anschaffungsdaten in 2004 und 2006 (zwei Käufe) auf ein Depot bei der Comdirect übertragen. Sie sollen also nach dem Übertrag als Altanlagen im Depot geführt werden.

 

Die Fondsgesellschaft bzw. deren Depotbank habe ich bereits kontaktiert. Nach deren Meinung muss auf dem Übertragungsformular nur die Nummer des Depots der Comdirect bei Northern Trust Ireland. Dann erfolgt der Übertrag durch einfaches Umbuchen der Anteile. Die Zuordnung meiner Anteile aus diesem Sammeldepot wäre dann Sache der Comdirect.


Ist ein Übertrag möglich und wie gehe ich vor? Am liebsten würde ich das Depotübertrags Formular der Comdirect ausfüllen und alles weitere euch überlassen.

7 ANTWORTEN

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.174 Beiträge

Das dürfte wohl schwierig werden.

Selbst bei steuerpflichtigen Anteilen dürfen Anschaffungsdaten nicht so einfach übernommen werden.

 

https://www.fonds-super-markt.de/neuigkeiten/artikel/depotuebertrag-aus-dem-ausland-aenderungen-ab-2...

 

Wenn Anschaffungsdaten überhaupt existieren.

Dann noch mit Status Altbestand?

 

Vermutlich ist es deutlich einfacher den Kram dort zu verkaufen.

alterhase

Der Verkauf ist eine Option, allerdings handelt es sich um einen Fonds der seit ca. 20 Jahren nur anhand einer Warteliste erwerbbar ist. Und der Geldeingang aus dem Ausland ist auch nicht ganz unproblematisch.

 

 

Die Anschaffungsdaten existieren und die übertragende Depotstelle ist auch bereit diese der comdirect mitzuteilen. Dafür ist wohl neben dem TaxBox Verfahren auch eine einfache manuelle Mitteilung durch die bisherige Depotstelle zulässig.

 

Den Status "Altbestand" erhalten die Anteile anhand der Anschaffungsdaten. Der neue ab 2023 erforderlichen Nachweis könnte ebenso erbracht werden. Aber wenn sich die übertragende Depotstelle dazu nicht in der Lage sieht gäbe es noch die Ausnahmeregelung bis ende 2023.

 

"Wenn Sie Ihr Depot von einer ausländischen Bank nach Deutschland übertragen möchten, müssen Sie spätestens ab Januar 2023 einen Nachweis des ausländischen Instituts vorlegen, dass vor dem Übertrag ins Inland in den letzten 10 Jahren weder ein Erbfall noch ein sonstiger unentgeltlicher Übertrag (z.B. Schenkung) von Fondsanteilen mit Übernahme der Anschaffungsdaten stattgefunden hat. Liegt dieser Nachweis bei der aufnehmenden deutschen Bank nicht vor, wird von einem Übertrag mit Gläubigerwechsel ausgegangen und es dürfen keine Anschaffungsdaten hinterlegt werden. Bis zum Jahresende gewährt das Ministerium allerdings noch eine Nichtbeanstandungsregelung, um den beteiligten Instituten Zeit für die nötigen Umstellungen in der Abwicklung zu ermöglichen."

Thorsten_
Legende
3.810 Beiträge

Eine verbindliche Aussage wird dir da nur der Comdirect-Kundenservice geben können.

Oder wir fragen mal die Kollegen vom @SMTcomdirect 😉

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.174 Beiträge

@alterhase  schrieb:

Der Verkauf ist eine Option, allerdings handelt es sich um einen Fonds der seit ca. 20 Jahren nur anhand einer Warteliste erwerbbar ist. Und der Geldeingang aus dem Ausland ist auch nicht ganz unproblematisch.

 

 

Die Anschaffungsdaten existieren und die übertragende Depotstelle ist auch bereit diese der comdirect mitzuteilen. Dafür ist wohl neben dem TaxBox Verfahren auch eine einfache manuelle Mitteilung durch die bisherige Depotstelle zulässig.

 

Den Status "Altbestand" erhalten die Anteile anhand der Anschaffungsdaten. Der neue ab 2023 erforderlichen Nachweis könnte ebenso erbracht werden. Aber wenn sich die übertragende Depotstelle dazu nicht in der Lage sieht gäbe es noch die Ausnahmeregelung bis ende 2023.

 

"Wenn Sie Ihr Depot von einer ausländischen Bank nach Deutschland übertragen möchten, müssen Sie spätestens ab Januar 2023 einen Nachweis des ausländischen Instituts vorlegen, dass vor dem Übertrag ins Inland in den letzten 10 Jahren weder ein Erbfall noch ein sonstiger unentgeltlicher Übertrag (z.B. Schenkung) von Fondsanteilen mit Übernahme der Anschaffungsdaten stattgefunden hat. Liegt dieser Nachweis bei der aufnehmenden deutschen Bank nicht vor, wird von einem Übertrag mit Gläubigerwechsel ausgegangen und es dürfen keine Anschaffungsdaten hinterlegt werden. Bis zum Jahresende gewährt das Ministerium allerdings noch eine Nichtbeanstandungsregelung, um den beteiligten Instituten Zeit für die nötigen Umstellungen in der Abwicklung zu ermöglichen."


Die Gefahr ist halt daß das mit den Anschaffungsdaten nicht funktioniert.

Dann darfst du hier beim Verkauf 30% vom Wert als Gewinn versteuern.

 

Wenn die Comdirect das Papier überhaupt annimmt.

Ein Kauf ist hier jedenfalls nicht möglich. Und Handel geht nur über die Fondsgesellschaft.

Wo ist denn der Lagerort, auch dort?

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @alterhase

 

herzlich willkommen in unserer Community!

 

Danke auch für deine private Nachricht. Als ich deinen Post gesehen habe, ging direkt eine Nachfrage an meine zuständigen Kollegen raus. Ich melde mich, sobald ich dir mehr dazu sagen kann. 🙂 

 

Beste Grüße

Jan-Ove

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @alterhase,

 

für den Depotübertrag aus Irland nutze gerne unser Formular „Konto-/Depoteinzug aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland  (außer USA).

 

Du findest das Formular unter diesem Link.

 

Damit Anschaffungsdaten aus dem Ausland übernommen werden können, verlangt das Einkommensteuergesetz (EStG) eine vom abgebenden Institut unterschriebene Bescheinigung in deutscher oder englischer Sprache. Folgende Angaben sind erforderlich:  

Bezeichnung, WKN/ISIN  
Stückzahl/Nominalbetrag  
Anschaffungsdatum und -kosten  

Zusätzlich ist zu bestätigen, dass kein Gläubigerwechsel vorliegt und die gekauften Wertpapiere dieselben sind, welche zu comdirect übertragen wurden. Bei einem Depotübertrag mit Gläubigerwechsel, können wir die Anschaffungsdaten nicht übernehmen. 

Weiterhin dürfen bei unentgeltlichen Depotüberträgen Anschaffungsdaten aus dem EU-/EWR-Ausland nur noch dann übernommen werden, wenn das ausländische Institut versichert, dass in den letzten 10 Jahren vor der Übertragung weder ein Erbfall, eine Schenkung noch ein sonstiger unentgeltlicher Erwerb (z. B. Stiftungsfall) mit Übernahme der Anschaffungsdaten erfolgt ist.

Sobald uns eine entsprechende Bestätigung der abgebenden Bank vorliegt, prüfen wir gerne die Möglichkeit zur Hinterlegung der Anschaffungsdaten.

Übrigens: Ausländische Banken sind zur Übermittlung von Anschaffungsdaten nicht verpflichtet. In diesem Fall können Sie nach Verkauf der Wertpapiere den Sachverhalt im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung dem Finanzamt gegenüber darlegen. 

Ein wichtiger Hinweis: Handelt es sich um einen Depotübertrag von einem Institut außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), dürfen wir einen Nachweis der Anschaffungsdaten nicht akzeptieren (EStG, § 43a, Absatz 2, Satz 6). Die steuerlichen Anschaffungsdaten können dann nicht im Empfängerdepot hinterlegt werden. Eine Ausnahme macht hier die Schweiz. Aufgrund eines Sonderabkommens zwischen der EU und der Schweiz dürfen die steuerlichen Daten übernommen werden. 

 

Beste Grüße

Jan-Ove

alterhase

Moin Jan-Ove,

 

vielen Dank für die positive Rückmeldung. Ich versuche jetzt mit NTRS zu klären, ob diese Bescheinigungen ausgestellt werden würden.

 

 

PS: Ich hatte von der Kundenbetreuung eine negative Antwort erhalten, aber gleich vermutet, dass es eine Verwahrung möglich ist auch wenn die Handelbarkeit aufgrund der Warteliste für Käufe des Fonds nicht gegeben ist.

 

Der von Ihnen genannte Fonds ENNISMORE-ENN.EO.SM.CO. S, WKN 921181, ist über comdirect nicht handelbar. Vor diesem Hintergrund ist eine Übertragung der Anteile zu comdirect nicht möglich.