Dauerauftrag: Gutschrift zum X. Werktag sicherstellen
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am 12.10.2024 17:30
Hi,
hier mein erster Post:
Ich muss dafür sorgen, dass spätestens am 3. Werktag eines Monats Geld auf ein Konto einer Bank mit IBAN "DE..." gutgeschrieben wird. Klar kann ich jetzt einfach einen Auftrag ein paar Tage früher setzen, aber ich würde gerne so überweisen, dass das Geld nicht unnötig früh von meinem Konto abgeht. Daher die Frage: Wie muss ich den Dauerauftrag einstellen?
Wenn ich den Auftrag bis 18:00 manuell an einem Bankarbeitstag abgebe (Ist das jeder Mo-Fr, außer in deutschland bundesweite feiertage?) würde das geld ja spätestens am folgetag dem konto gutgeschrieben werden. Wie ist es aber, wenn ich einen schon seit mehreren Werktagen laufenden Dauerauftrag habe, der immer am 3. eines Monats ausgeführt werden soll und dieser 3. auf einen NichtBankarbeitstag fällt. Geht der Auftrag dann erst am darauffolgenden Bankarbeitstag, also frühestens dem 4. zu und wird demnach erst am 5. bei dem Empfänger gutgeschrieben? Oder geht dieser bereits so zu, dass die Gutschrift bereits am 4. erfolgt und (wenn jeder Werktag auch ein Bankarbeitstag ist) daher spätestens am 3. werktag des monats zugeht?
Kurz: Auf was bezieht sich das Datum, das man beim Dauerauftrag einstellt, überhaupt?
Danke schon mal, cypraeus
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Girokonto
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12.10.2024 17:55 - bearbeitet 12.10.2024 18:11
Hallo und herzlich willkommen!
Fangen wir mal ganz am Ende an:
@cypraeus schrieb:
Kurz: Auf was bezieht sich das Datum, das man beim Dauerauftrag einstellt, überhaupt?
Das Datum ist der Tag an dem der Dauerauftrag nominell ausgeführt wird -> an dem Tag (i.d.R. morgens) wird Dein Konto belastet.
Spätestens am darauffolgendne Bankarbeitstag wird die Gutschrift auf dem Gegenkonto erstellt.
Für alles andere (Wochenenden, Feiertage etc.) gibt es Regeln und eine ständige Rechtssprechung die dafür sorgt dass man sich da keinen Kopf machen muss.
Und wenn's doch sooooooooooooo wichtig ist: dann veranlass das halt 2 Tage früher - entweder ist es so wichtig oder nicht.
(ja: klingt jetzt nicht nett aber mir geht's hier echt nur um die Fakten)
Gruß Crazyalex
An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!
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am 12.10.2024 18:05
BGH, Urteil vom 05.10.2016, AZ: VIII ZR 222/15
Das Urteil: Überweisungsauftrag des Mieters am dritten Werktag ausreichend
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Mieter mit einer spätestens am 3. Werktag veranlassten Zahlung noch pünktlich zahlt. Auf den Zahlungseingang beim Vermieter kommt es nicht an. Klauseln in Formularmietverträgen, die den Zahlungseingang bis zum 3. Werktag beim Vermieter festlegen, sind wegen unangemessener Benachteiligung (§ 307 BGB) des Mieters unwirksam. Denn etwaige Zahlungsverzögerungen durch Banken können sich nicht zum Nachteil eines Mieters auswirken.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass der Samstag nicht als Werktag zählt. Denn Samstage sind keine „Banktage“.
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12.10.2024 18:08 - bearbeitet 12.10.2024 18:10
...und dann muss man überlegen wo liegt die Prio bzw. der Schmerz: was kann ich geewinnen und was kann ich verlieren?
-> was passiert wenn die Gutschrift nicht pünktlich erfolgt - wie steht das im Verhältnis zu einer (m.E. unnötigen) Mikrooptimierung?
Gruß Crazyalex
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am 12.10.2024 18:11
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am 12.10.2024 18:11
Meine Miete geht immer am 1. des Monats raus. Ich habe noch nie Probleme damit gehabt.
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am 12.10.2024 18:19
Der erste ist recht beliebt - einige Banken bieten zusätzlich zu den festen Tagen auch den Ultimo an.
Gruß Crazyalex
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am 12.10.2024 18:24
Das Datum ist der geplante, früheste Tag an dem der Dauerauftrag ausgeführt werden soll.
Wenn der auf Karfreitag fällt dann erfolgt die Ausführung am Dienstag und die Gutschrift i.d.R. am nächsten Tag.
Das sind dann mal 5 Tage.
Allerdings kann ich Vermieter nicht verstehen die da gleich Zirkus machen.
Wenn der Mieter seriös ist und immer zahlt spielt es doch keine Rolle wenn das Geld mal etwas später kommt.
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am 13.10.2024 00:30
Auf diese Frage
Auf was bezieht sich das Datum, das man beim Dauerauftrag einstellt, überhaupt?
lautet die Antwort: Auf den Tag, an dem die Überweisung üblicherweise ausgeführt wird. Sollte der Tag aufcein Wochenende oder Feiertag fallen, dann erfolgt die Ausführung am folgenden Bankarbeitstag. Eingang beim Empfänger dann jeweils einen weiteren Bankarbeitstag später.
Möglicherweise geht es aber eigentlich um diesen Punkt:
Klar kann ich jetzt einfach einen Auftrag ein paar Tage früher setzen, aber ich würde gerne so überweisen, dass das Geld nicht unnötig früh von meinem Konto abgeht. Daher die Frage: Wie muss ich den Dauerauftrag einstellen?
Darauf würde ich ganz unverhohlen antworten: Höre auf mit dem albernen Kasperltheater, definiere als Ausführungsdatum den Monatsersten und kümmere Dich um wichtigere Dinge.
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am 13.10.2024 00:58
@GetBetter schrieb:Auf diese Frage
Auf was bezieht sich das Datum, das man beim Dauerauftrag einstellt, überhaupt?
lautet die Antwort: Auf den Tag, an dem die Überweisung üblicherweise ausgeführt wird. Sollte der Tag aufcein Wochenende oder Feiertag fallen, dann erfolgt die Ausführung am folgenden Bankarbeitstag. Eingang beim Empfänger dann jeweils einen weiteren Bankarbeitstag später.
Möglicherweise geht es aber eigentlich um diesen Punkt:
Klar kann ich jetzt einfach einen Auftrag ein paar Tage früher setzen, aber ich würde gerne so überweisen, dass das Geld nicht unnötig früh von meinem Konto abgeht. Daher die Frage: Wie muss ich den Dauerauftrag einstellen?
Darauf würde ich ganz unverhohlen antworten: Höre auf mit dem albernen Kasperltheater, definiere als Ausführungsdatum den Monatsersten und kümmere Dich um wichtigere Dinge.
...und damit wäre dann auch jeder liebe nette Vermieter <wie die hu`s zufrieden>
alles andere ist Mumpitz 😁
...und jetzt endlich Wochenende, nach Erfolgreichen Wohnungsübergabe 🍹
...ja mitten im Monat, MIETFREI ☝️
