am 26.06.2019 12:30
Hallo!
Nachdem es ja immer wieder bei der Comdirect zu Datenpannen kommt und das Konto teilweise lahm gelegt ist hatte ich gekündigt. Bspw. der 03.06 jetzt vor kurzem...
Meine Frage nachdem das Konto gekündigt wurde(und die Kündigung auch verarbeitet) kann die EC-Karte irgendwie in betrügerischer Absicht weiter verwendet werden? Bspw. Lastschriften oder die Kontonummer für einen Lastschrifteinzug irgendwo angegeben werden?
Die Frage stellt sich für mich aus folgendem Grund da ich von einer überaus netten Sachbearbeiterin auf meine Kündigung die Warnung bekommen habe das falls nach Kontolöschung / Kündigung Zahlungen mittels der Karte anfallen die Comdirect verpflichtet ist diese zu erbringen und mir diese im Anschluss in Rechnung stellen will?!
Ist es nicht Aufgabe der Comdirect dafür zu Sorgen das nach Kontolöschung und vorallem wenn eh kein Geld mehr drauf ist möglichst keine Zahlungen mehr zu tätigen und kein Geld auszugeben?
Oder ist dies technisch (noch) nicht umsetzbar?
Ich würde meine alte EC-Karte einfach ein paar mal durchschneiden und dann im Müll entsorgen?! Einen Shredder oder sonstwas halte ich für übertrieben.....
Freundliche Grüße!
Matthias
am 26.06.2019 12:41
am 26.06.2019 12:41
Hallo @banker8,
deine Entscheidung bedauern wir sehr. 😞
Wenn du mit deiner girocard mit Unterschrift bezahlst, kann es durchaus sein, dass diese Zahlungen erst zeitverzögert, also evtl. auch nach der Löschung abgebucht werden. Zahlungen mittels PIN sind nach der Kontolöschung nicht mehr möglich.
Viele Grüße
Mario
am 26.06.2019 15:55
Hallo,
wenn Du auf Nummer ganz sicher gehen willst, schneide die Karte durch (so dass die IBAN und die Kartennummer auf der Rückseite "geteilt" werden); die eine Hälfte der Karte wirst Du sofort in Deinen Hausmüll, die andere kommt in einen anderen Mülleimer (vielleicht beim Arbeitgeber). So ist ziemlich ausgeschlossen, dass jemand im Müll kramt und Deine Karte(ndaten) wieder zusammenbaut bzw. erfährt.
Die Wahrscheinlichkeit, dass so etwas passieren könnte ist zwar extrem gering, aber "man" könnte doch befürchten dass ...
Gruß
kroko
am 27.06.2019 08:57
@banker8 schrieb:Die Frage stellt sich für mich aus folgendem Grund da ich von einer überaus netten Sachbearbeiterin auf meine Kündigung die Warnung bekommen habe das falls nach Kontolöschung / Kündigung Zahlungen mittels der Karte anfallen die Comdirect verpflichtet ist diese zu erbringen und mir diese im Anschluss in Rechnung stellen will?!
Ich habe erst diese Woche gelesen, dass jemand sein Konto bei einer anderen Bank gekündigt hatte obwohl er kurz zuvor noch per Lastschrift in einem Supermarkt bezahlt hat. Da das konnte nicht mehr vorhanden war, ging die Lastschrift zurück. Der Supermarkt hat die Forderung dann an ein Inkassobüro weitergegeben und aus dem Einkauf über ein paar Euro ist nun eine Mahnung in Höhe von 70 Euro geworden.
Da vermute ich, dass das hier bei der Comdirect die bessere und kostengünstigere Alternative ist.
am 27.06.2019 09:56
... Der Supermarkt hat die Forderung dann an ein Inkassobüro weitergegeben und aus dem Einkauf über ein paar Euro ist nun eine Mahnung in Höhe von 70 Euro geworden. ...
1. Wenn man seine Bankverbindung wechseln und das "alte" Girokonto kündigen möchte, ist es doch wohl eine Selbstverständlichkeit, das "alte" Konto noch 4 - 5 Wochen bestehen zu lassen (vielleicht wird ja noch ein Vereinsbetrag abgebucht, das Gehalt/Kindergeld etc. wird vielleicht noch auf das "alte" Konto gutgeschrieben; wenn das Konto nicht mehr exisitiert, gibt es Probleme).
2. Was Inkassobüros grundsätzlich angeht: Wenn der Supermarkt oder wer auch immer, meint dass ich ihm 15 € schulde, so hat er mich anzumahnen. (Dazu muss in Deinem Beispiel die "alte" Bank kontaktiert werden, wenn ich per (geplatzter) Lastschrift bezahlt habe - die Kosten dafür können in Rechnung gestellt werden). Die teilweise horrenden Kosten für ein Inkassobüro brauchen nicht bezahlt zu werden! Wenn ich nicht bezahle, so hat der Supermarkt (ggf. über einen Anwalt) einen (gerichtlichen) Mahnbescheid gegen mich zu beantragen.
1. Entweder zahle ich dann freiwillig.
2. Wenn ich nicht zahle, kann gegen mich vollstreckt werden (Gerichtsvollzieher).
3. Oder ich lege Widerspruch ein (dann kann der Supermarkt ein Gerichtsverfahren gegen mich anstreben, bei dem die Schuldfrage geklärt wird und dann ggf. vollstreckt werden kann).
Die Kosten für ein Inkassobüro sind i.A. nicht notwendig! Erkläre Dich nur bereit, die tatsächlichen Schulden zzgl. ggf. NOTWENDIGE Auslagen des Gegeners zu zahlen!
Ich selbst habe bereits von vielen dubiosen Unternehmen (Callcentern) bzw. ebensolchen Inkassobüros "Mahnungen" erhalten. Ich habe noch keine einzige Mahnung von einem "Inkassobüro" bezahlt. Folge: Die Rechnung wird immer, immer höher, der Rechnungsbetrag "explodiert" regelrecht. Irgendwann wird es den Inkassobüros zu blöd und sie bieten (vielleicht zum Jahresende?) an, dass ich nur 30 % zu zahlen brauche, damit ich schuldenfrei ins neue Jahr starten kann.
Und wenn ich nicht bezahle? Dann passiert auch nichts.
Sollte in Deinem Falle (ob es bei Dir nun passiert oder nicht), der Supermarkt 15 € für den Einkauf zzgl. 60 € Inkassogebühren erheben, zahle die 15 €. Die angefallenen Kosten soll der Supermarkt nachweisen (Bankgebühren für geplatze Lastschrift, angemessener Zeitaufwand, um "meine" Adresse zu erhalten). Horrende Inkassogebühren eines Inkassobüros gehören nicht dazu!
Gruss
kroko
am 27.06.2019 10:30
Aus genau dem Grund verstehe ich es immer noch nicht, dass die comdirect eine Girocard zu ihrem Junior-Giro ausgibt. Da können aus einem per ELV gekauften aber mangels Deckung nicht bezahltem Micky-Maus-Heft ganz schnell ganz viel Ärger und noch mehr Kosten entstehen.