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Angaben zum Kirchensteuerabzug nicht korrekt

Fix1
Experte ★★★
523 Beiträge

Hallo,

 

ich brauche mal eure Hilfe. Sowohl meine Frau als auch ich haben im Laufe des Jahres Wertpapiere zur codi übertragen. Darüber hinaus habe ich ein Tagesgeldkonto eingerichtet und einen gemeinsamen Freistellungsauftrag in Höhe von etwa 1.800 Euro hier eingereicht, der auch im Konto sichtbar ist. Kapitalerträge habe ich bisher noch nicht erzielt. Insofern sind auch noch keine Steuern einbehalten worden in 2023. So weit, so gut.

 

Nun habe ich gerade einmal mehr oder weniger zufällig auf der Seite mit der Steuerübersicht gestöbert und erstaunt gelesen:

 

Angaben zur Kirchensteuer

ReligionsangehörigkeitKeine Angabe
Kirchensteuersatzohne
Kirchensteuerabzugnein

 

 

Ich bin nicht stolz drauf, aber seit nunmehr knapp 50 Jahren gehöre ich einer Kirche an. Einen Sperrvermerk beim BZST habe ich nicht in Auftrag gegeben. Insofern bin ich - wie gesagt - erstaunt, dass dort nichts davon zu lesen ist. Bei anderen Banken habe ich diesbezüglich auch keine Probleme.
 
Nun meine Frage(n): Wird die Abfrage seitens codi beim BZST nur turnusmäßig durchgeführt? Muss ich also nur Geduld haben? Oder woran kann es liegen? Würdet ihr tätig werden?
 
Vielleicht kann mir ja auch das Team von @SMT_Service helfen?
 
Natürlich kann ich eine Kirchensteuer-Besteuerung auch über meine ESt-Erklärung herbei führen. Aber eigentlich will ich, dass alles vernünftig läuft.
 
Danke schön
 
Lukas
13 ANTWORTEN

Gevatter_Tod
Experte ★★★
647 Beiträge

Hallo Lukas,

 

die Abfrage wird tatsächlich nur einmal jährlich durchgeführt, du kannst jedoch eine (erneute) Abfrage über den Kundenservice veranlassen. So würde auch vorgegangen, falls sich das Merkmal unterjährig ändert.

 

Du könntest auch so vorgehen, wie du es vor vier Jahren schon selbst vorgeschlagen hast. Die ELStAM-Auskunft kann man auch elektronisch über das Elster-Portal vornehmen.

 

Herzlichst,
Gevatter Tod

Fix1
Experte ★★★
523 Beiträge

Danke @Gevatter_Tod 

 

vielen Dank für deinen wertvollen Hinweis, den Abruf jederzeit "noch einmal" durch den Kundenservice anstoßen zu können. Kann @SMT_Service  diese Möglichkeit vielleicht sogar bestätigen?

 

Was den Vorschlag angeht, meine beim BZSt hinterlegten Daten zu überprüfen: ich bin mir SEHR sicher, dass die passen. Immerhin wird mir Monat für Monat mein Lohn nur gekürzt ausbezahlt. Und dann ist dort neben LSt und SolZ auch immer von KiSt die Rede.

 

Vielen Dank für deine Hilfe!

 

Lukas

 

 

Fix1
Experte ★★★
523 Beiträge

Ich versuche einfach noch mal, @SMT_Service ins Boot zu holen. Bisher ist mir das nicht gelungen. Danke!

 

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @Fix1

 

ich bringe das gerne in Erfahrung und melde mich bei dir!

 

Beste Grüße

Jan-Ove

Fix1
Experte ★★★
523 Beiträge

Perfekt, danke @SMT_Jan-Ove !!

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @Fix1

 

einmal Jährlich zum Ende des 3ten Quartals nehmen wir eine Abfrage auf Kirchensteuerpflicht für das kommende Steuerjahr beim BZSt vor. Diese Rückmeldung wird z.B. dieses Jahr für das Steuerjahr 2024 hinterlegt. Solltest du Neukunde oder für dieses Jahr in die Kirche eingetreten sein, benötigen wir eine entsprechende Anfrage über unseren Kundenservice, damit wir eine manuelle Abfrage für das gesamte Steuerjahr vornehmen können. Nach der manuellen Abfrage erhalten wir binnen einer Woche eine Rückmeldung zur Kirchensteuerpflicht. 

 

Beste Grüße

Jan-Ove
 

Fix1
Experte ★★★
523 Beiträge

Hallo,

 

vielen Dank für deine Bemühungen. Ja, ich bin tatsächlich (wieder) Neukunde in diesem Jahr geworden. Mir erschließt sich zwar nicht, warum die Kirchensteuer-Abfrage an das BZSt bei Neukunden nicht automatisch erfolgt (um schon im laufenden Jahr der Eröffnung den richtigen Steuerabzug vornehmen zu können). Aber wir (meine Frau hat das gleiche Problem) haben jeweils über die Kontaktfunktion im Servicebereich einen diesbezüglichen Anstoß vorgenommen.

 

Vielen Dank und viele Grüße

 

Lukas

Fix1
Experte ★★★
523 Beiträge

Junge, Junge. Nachdem es bei mir nach ein paar Mails und Rückrufen hingehauen hat (die Kirchensteuerpflicht steht jetzt endlich im Konto), hat ein Mitarbeiter der Codi meiner Frau (haargenau das gleiche Anliegen, haargenau die gleiche Mail von uns) telefonisch mitgeteilt, dass alles seine Ordnung habe und sie ihre Kapitalerträge über die ESt-Erklärung mit KiSt nachversteuern lassen soll. Muss man wegen so einem Mist tatsächlich die BaFin einschalten? Unglaublich!

 

Es wundert mich nicht, dass Hotlines überlastet sind, wenn nicht einmal ein neu eröffnetes Konto automatisch mit den richtigen Steuerabzugsmerkmalen (=KiSt 9%) gefüttert wird. Wo muss denn da noch überall manuell eingegriffen werden?

 

Ich bedaure tatsächlich die MitarbeiterInnen.

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@Fix1  schrieb:

…..hat ein Mitarbeiter der Codi meiner Frau (haargenau das gleiche Anliegen, haargenau die gleiche Mail von uns) telefonisch mitgeteilt, dass alles seine Ordnung habe und sie ihre Kapitalerträge über die ESt-Erklärung mit KiSt nachversteuern lassen soll.


Deshalb heisst es auch Abgeltungssteuer, da man eben für diese Erträge keine Erklärung abgeben muss….🙄