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am 10.10.2024 11:42
Hallo,
ich würde gerne Aktien von meinem Depot in das Depot meines minderjährigen Kindes übertragen. Ist das möglich? Und muss ich die Aktien erst verkaufen (und den Gewinn versteuern) und dann im Kinderdepot kaufen? Danke und Grüße
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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Depot
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am 10.10.2024 11:50
Über Depot -> Depotübertrag kannst du einen Depotübetrag mit Gläubigerwechsel anstossen.
Rechtlich ist das dann eine Schenkung, also Freibetrag wegen Schenkungssteuer etc. beachten. Vermutlich meldet das die Bank dann auch an das Finanzamt. (Verkaufen und neu kaufen ist natürlich genauso eine Schenkung)
"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo
10.10.2024 13:00 - bearbeitet 10.10.2024 13:01
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10.10.2024 13:00 - bearbeitet 10.10.2024 13:01
@CurtisNewton schrieb:Über Depot -> Depotübertrag kannst du einen Depotübetrag mit Gläubigerwechsel anstossen.
Rechtlich ist das dann eine Schenkung, also Freibetrag wegen Schenkungssteuer etc. beachten. Vermutlich meldet das die Bank dann auch an das Finanzamt. (Verkaufen und neu kaufen ist natürlich genauso eine Schenkung)
Bei von Kunden als unentgeltlich deklarierten Überträgen wird von der Bank keine Steuer abgeführt. Die Bank ist dann
jedoch gesetzlich verpflichtet (§ 43 Abs. 1 Sätze 5 und 6 EStG), dem Finanzamt Folgendes mitzuteilen: Übertragenes Wertpapier, Übertragungszeitpunkt, Wert zum Übertragungszeitpunkt sowie Anschaffungskosten; persönliche Daten (Name, Anschrift, Geb.- Datum, Ident.-Nr.) des Übertragenden sowie des Empfängers und – soweit bekannt – deren Verwandschaftsverhältnis; Depotnummer und Kreditinstitut des Empfängers.
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am 10.10.2024 13:01
Dank Euch. Alles sehr hilfreich.
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am 10.10.2024 13:38
@obxl schrieb:Dank Euch. Alles sehr hilfreich.
Für beides gibt es übrigens spezielle Buttons unter den jeweiligen Beiträgen. Just saying 😉
