am 12.06.2025 16:38
In der Schweiz könnte ich mir den Depotübertrag aber auch sparen, da ich dort keine Kapitalertragssteuer auf Kursgewinne zahlen muss und so stattdessen meine Positionen einfach verkaufen und das Guthaben auf das Verrechnungskonto meiner Tochter überweisen könnte.
Damit würde ich dann ihre ETF-Anteile kaufen.
Dasselbe werde ich jetzt auch machen, nur dass ich dafür den Depotübertrag brauche, damit die Transaktion nicht steuerwirksam wird.
Und das dauert deutlich länger, als ein einfacher Aktienverkauf + Geldüberweisung.
am 13.06.2025 17:33
@Link schrieb:In der Schweiz könnte ich mir den Depotübertrag aber auch sparen, da ich dort keine Kapitalertragssteuer auf Kursgewinne zahlen muss und so stattdessen meine Positionen einfach verkaufen und das Guthaben auf das Verrechnungskonto meiner Tochter überweisen könnte.
Damit würde ich dann ihre ETF-Anteile kaufen.
Dasselbe werde ich jetzt auch machen, nur dass ich dafür den Depotübertrag brauche, damit die Transaktion nicht steuerwirksam wird.
Und das dauert deutlich länger, als ein einfacher Aktienverkauf + Geldüberweisung.
Tja, da ist es wieder, das deutsche Grundproblem: Der effiziente, schnelle und vollständig digitalisierte Prozess (Verkauf + Überweisung) wird mit einer quasi-Strafsteuer belegt, der aufwändige, manuelle Prozess wird steuerlich gefördert. So will es eben die Mehrheit des Wahlvolkes...