am 04.09.2018 14:55
Halllo,
am 29.8. nahm ich Sepa-Überweisung innerhalb Deutschlands vor.
Bis heute, 4.9. (4 Werktage) ist das Geld immer noch nicht auf dem Empfängerkonto.
IBAN ist korrekt. Welche Bank ist hierbei zu kontaktieren?
Gibt es noch jemanden, dem das auch schon passiert ist?
Schönen Gruß
Stan
am 18.12.2018 21:19
Hallo @Stan
Mir ist vor ein paar Tagen das gleiche passiert. Geld an die korrekten Daten überwiesen und bis heute kein Zahlungseingang. Wie hoch ist denn das Entgelt für die Nachprüfung? Ich finde nichts richtiges dazu. VG
am 19.12.2018 08:23
Hallo @StF,
für eine Überweisungsnachfrage wird ein Entgelt von 14,90 Euro berechnet.
Viele Grüße, Mario
am 19.12.2018 08:30
Danke für die Rückmeldung. Da wird ja ordentlich zugegriffen.
am 19.12.2018 09:30
Hallo @StF,
eine Überweisungsnachfrage ist auch mit ordentlich Aufwand für alle beteiligten Banken verbunden.
Viele Grüße, Mario
am 19.12.2018 14:15
Bekommt man die Gebühr denn erstattet, falls sich herausstellen sollte, dass der Fehler bei der Bank lag?
Viele Grüße
Weinlese
am 19.12.2018 14:22
Hallo @Weinlese,
wenn der Fehler wirklich bei uns gelegen haben sollte, erstatten wir dir das Entgelt natürlich.
Beste Grüße
Philipp
am 24.10.2025 19:26
Wirklich?? Gegen Entgeld? Das sollte doch um sonst sein, wenn iban richtig ist und alles stimmt, und es trotzdem nicht ankommt.
am 24.10.2025 19:29
Ist trotzdem mein Geld, womit der Bank spielt! Das ist doch eine Frechheit, oder?
am 24.10.2025 21:19
@Martineanet schrieb:Ist trotzdem mein Geld, womit der Bank spielt! Das ist doch eine Frechheit, oder?
Du hast schon alle Beiträge hier im Faden gelesen und verstanden, bevor du rumnörgelst - oder ?
Ich fasse mal zusammen - Nachforschungsentgelt bei Überweisungen
Die Bank muss bei einer Überweisung für den Geldeingang beim benannten Empfänger sorgen. Das ist dann der Fall, wenn Kund:innen die richtige IBAN oder die BIC (Bank Identifier Code) mit IBAN oder Kontonummer angeben. Kommt das Geld trotzdem nicht an und stellt die Bank Nachforschungen an, handelt sie im eigenen Interesse und in Erfüllung eigener Pflichten. Sie kann Kund:innen daher keine Kosten für Nachforschung oder Recherche in Rechnung stellen.
Anders ist die Rechtslage, wenn Kund:innen die Daten falsch eingegeben haben. Sie haben gegen ihr Institut einen Anspruch auf Mitwirkung bei ihren Bemühen, den Betrag wiederzuerlangen. Unterstützt die Bank sie hierbei, so darf sie nach entsprechender Vereinbarung gemäß § 675 y Abs. 3 BGB ein Entgelt verlangen.
Welcher Sachverhalt zutrifft, das stellt sich erst nach der Nachforschung raus;
deshalb muss der Kunde einen entsprechenden Auftrag erteilen.
am 25.10.2025 09:58
@Martineanet schrieb:Ist trotzdem mein Geld, (...)
Nein, das ist es eben nicht.