am 05.11.2019 22:06
Ich habe eine Überweisung auf ein litauisches € Konto (SEPA) getätigt, welche nach einigen Tagen rückgebucht wurde. Auf meine telefonische Nachfrage beim Support wurde mir mitgeteilt, dass es UNGESCHRIEBENE Firmenpolitik der Bank sei, solche Überweisungen nicht zu tätigen.
Inzwischen hat der Empfänger in Litauen reagiert und ein Konto bei der Santander in Polen eröffnet. Auch dorthin konnte ich nicht überweisen. Rückbuchung des Betrages heute wieder ohne angabe von Gründen.
Ich finde dieses Vorgehen skandalös.... EU Banken im SEPA Raum ....
Mal sehen was der Bank als nächstes einfällt.
am 07.11.2019 10:47
Was heißt "auffälliger Empfänger" und worin begründet sich das?
Warum war der Empfänger vor 5 Wochen noch nicht auffällig?
am 07.11.2019 11:04
@SMT_Jan-Ove schrieb:Banken behalten sich im Allgemeinen vor, Zahlungen an auffällige Empfänger nicht zu begleiten und abzulehnen. So auch in diesem Fall.
Jedenfalls muss die Bank den Kunden gemäß § 675o BGB darüber informieren,
warum der Auftrag nicht ausgeführt wurde.
Aber selbstverständlich nicht hier öffentlich in der Community,
sondern nur an @Tino72 direkt.
07.11.2019 11:09 - bearbeitet 07.11.2019 11:10
07.11.2019 11:09 - bearbeitet 07.11.2019 11:10
@SMT_Jan-Ove schrieb:Hallo @Tino72, @RRRRRR und @Frnk,
ich habe darüber gerne mit unserer Fachabteilung gesprochen.
Banken behalten sich im Allgemeinen vor, Zahlungen an auffällige Empfänger nicht zu begleiten und abzulehnen. So auch in diesem Fall.
Beste Grüße
Jan-Ove
Richtig, aber das beantwortet die Frage nicht, ob die Bank hier ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommt, wie sie durch den Giro-Vertrag bestehen.
Pauschales Verweigern bestimmter Empfänger, selbst wenn der Kontoinhaber und dessen Legitimation außer Zweifel stehen, ist schon fraglich.
Die Frage dürfte sein, ob hier die konkreten "Auffälligkeiten" ausreichen, den vertraglichen Pflichten nicht nachzukommen. Die Bank sagt ja. Aber der Kunde kann das natürlich nicht nachvollziehen. Gibt es eine "Empfehlung" einer Aufsichtsbehörde, Überweisungen zu einem bestimmten Empfänger nicht zuzulassen? Liegen der Bank eine Reihe von Beschwerden von Kunden zu diesem Empfänger vor? Ist der Empfänger von strafrechtlichen Ermittlungen betroffen? Wir wissen es nicht. Und die Bank wird dazu nicht weiter Stellung beziehen, warum ein Emfpägner auf einer Blacklist steht.
Aber der Kunde ist hier ja nicht ohne Recht. Er kann den Fall prüfen lassen. Ob sich der Aufwand lohnt, ist allerdings fraglich.
am 07.11.2019 11:20
@Frnk schrieb:Aber der Kunde ist hier ja nicht ohne Recht. Er kann den Fall prüfen lassen. Ob sich der Aufwand lohnt, ist allerdings fraglich.
Ob es sich lohnen würde, ist natürlich eine offene Frage.
Aber das BGB spricht einen Anspruch darauf zu, zu erfahren, warum
genau der Zahlungsauftrag abgelehnt wurde und wie es gegebenenfalls
doch funktionieren würde.
07.11.2019 11:29 - bearbeitet 07.11.2019 11:35
07.11.2019 11:29 - bearbeitet 07.11.2019 11:35
@einekundin schrieb:
@SMT_Jan-Ove schrieb:Banken behalten sich im Allgemeinen vor, Zahlungen an auffällige Empfänger nicht zu begleiten und abzulehnen. So auch in diesem Fall.
Jedenfalls muss die Bank den Kunden gemäß § 675o BGB darüber informieren,
warum der Auftrag nicht ausgeführt wurde.
Aber selbstverständlich nicht hier öffentlich in der Community,
sondern nur an @Tino72 direkt.
Die Begründung muss aber nicht so detailliert ausfallen, wie man sich das gerne wünscht. "Auffälligkeiten" ist bereits der Grund.
§ 675o:
(1) … In der Unterrichtung sind, soweit möglich, die Gründe für die Ablehnung sowie die Möglichkeiten anzugeben, wie Fehler, die zur Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. Die Angabe von Gründen darf unterbleiben, soweit sie gegen sonstige Rechtsvorschriften verstoßen würde.
(2) Der Zahlungsdienstleister des Zahlers ist nicht berechtigt, die Ausführung eines autorisierten Zahlungsauftrags abzulehnen, wenn die im Zahlungsdiensterahmenvertrag festgelegten Ausführungsbedingungen erfüllt sind und die Ausführung nicht gegen sonstige Rechtsvorschriften verstößt.
Es ist anzunehmen, dass sich die Bank hierauf berufen wird. Wenn Sie sagt, der Emfänger sei auffällig, ist die Rechtsabteilung der Bank vermutlich der Ansicht, die Bank würde eventuell gegen Rechtsvorschriften verstoßen, wenn sie anders handeln würde. Die Bank muss darüber hinaus nicht darlegen, wie der Sachverhalt im Detail konkret aussieht. Auch nicht privat dem Kunden gegenüber.
Kritisch ist auch der Verweis auf den "Zahlungsdiensterahmenvertrag". Man müsste erst einmal genau nachsehen, welche Vertragsbedingungen hier mit dem Kunden vereinbart sind. Ich kann mir gut vorstellen, dass hier ein Vorbehalt, ähnlich wie von Jan-Ove aufgeführt, erwähnt ist.
am 07.11.2019 11:44
Hallo @Tino72,
Details zu dem konkreten Vorgang sind mir nicht bekannt. Bitte wende dich dafür an unseren Kundenservice.
Beste Grüße
Jan-Ove
am 07.11.2019 12:10
@SMT_Jan-Ove schrieb:Hallo @Tino72,
Details zu dem konkreten Vorgang sind mir nicht bekannt. Bitte wende dich dafür an unseren Kundenservice.
Beste Grüße
Jan-Ove
Volle Zustimmung, die comdirect community ist nicht dazu geeignet,
solche Angelegenheiten zu klären.
Es geht niemanden anderes an, ob und warum die comdirect diese Überweisung
nicht ausführen wollte.
am 07.11.2019 12:36
Habe ich getan.... und bisher dies erfahren
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie erhalten eine Antwort von uns – auch wenn es derzeit durch ein erhöhtes Auftragsaufkommen deutlich länger dauern kann.
am 07.11.2019 13:30
@einekundin schrieb:
Es geht niemanden anderes an, ob und warum die comdirect diese Überweisungnicht ausführen wollte.
Das stimmt wohl. Trotzdem interessant zu sehen, dass derartiges überhaupt vorkommen kann und der Dienstleister tatsächlich das Recht hat, solche Zahlungsaufträge nach eigenem Gutdünken (und genau das ist es unter dem Strich) zu beurteilen und bei negativem Urteil nicht auszuführen.
Bleibt nur zu hoffen, dass die Telekom oder mein Email-Provider nicht auf ähnliche Ideen kommt oder Amazon mir bestimmte Waren nicht mehr liefert, weil man damit atomwaffenfähiges Plutonium herstellen könnte.
am 07.11.2019 13:41
Das sehe ich wie du TeePee
... das der Dienstleister tatsächlich das Recht hat, bzw. sich die Rechte selbst gibt Zahlungsaufträge nach eigenem Gutdünken (nicht nachvollziehbaren Kriterien) nicht auszuführen.....