am 24.04.2018 13:04
am 24.04.2018 13:10
Was genau ist deine Frage?
am 24.04.2018 13:23
@Martin: Die Nachricht ist aber alt, genauer vom 09.02.2011 (habe gerade in meine Postbox geschaut). Warum hast du die jetzt ausgebuddelt?
am 24.04.2018 13:28
Hallo @Martin,
erst einmal lich willkommen in der Community.
Wäre nett, wenn Du Deine Frage etwas konkreter stellen würdest.
Wenn ich mich richtig erinnere, gab es ein Urteil gegenüber einer anderen Bank, dass für die Nichtausführung von Überweisungen/Lastschriften kein gesondertes Entgelt mehr verlangt werden dürfe. Das war 10-15 Euro oder so.
Begründung: Die Prüfung der Kontodeckung wäre eine normale Aufgabe innerhalb der Geschäftsbeziehung. Eine Sparkasse hat sogar vor gar nicht langer Zeit wegen etwas Ähnlichem etwas "auf die Nase" bekommen (XI ZR 590/15).
Aber irgendwie muss der Kunde dann benachrichtigt werden, weshalb für die damals per Brief übliche Benachrichtigung ein Entgelt eingeführt wurde.
Meiner subjektiven Meinung nach hält sich das im Rahmen.
Liebe Grüße
Glücksdrache
am 24.04.2018 13:30
am 24.04.2018 13:30
Es war offensichtlich der 13.04.2011 und nicht der 13.11.2011, aber wie kommen Sie darauf, dass dies eine aktuelle Benachrichtigung sei, also "rückbezüglich"?
am 24.04.2018 13:50
@Glücksdrache schrieb:
Begründung: Die Prüfung der Kontodeckung wäre eine normale Aufgabe innerhalb der Geschäftsbeziehung. Eine Sparkasse hat sogar vor gar nicht langer Zeit wegen etwas Ähnlichem etwas "auf die Nase" bekommen (XI ZR 590/15).
[...]
Sehe ich ebenso, 5 EUR waren zuviel, aber 1,90 EUR Entgelt sind m.E. "angemessen und an den tatsächlichen Kosten des Zahlungsdienstleisters ausgerichtet".