Übersicht über laufende Erstattungen ausländischer Quellensteuer
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21.06.2022 11:41 - bearbeitet 21.06.2022 12:08
Hallo Zusammen,
Vorschlag: Eine kundenfreundliche Übersicht bei welchen Wertpapieren über welchen Betrag seit wann die Quellensteuererstattung läuft.
Vielen Dank
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am 21.06.2022 12:17
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am 11.07.2022 16:43
Hallo Thomas,
das ist ein wichtiges Thema, mit dem comdirect einen echten Mehrwert anbieten könnte.
Ich habe mehrmals mit dem Kundenservice darüber gesprochen, weil bis heute komplett unübersichtlich ist, welche Quellensteuerrückerstattungen erledigt, in Arbeit oder offen sind. Man kann überhaupt nicht nachvollziehen wie das "ganze Bild" Quellensteuerrückerstattung zum einen bestimmten Zeitpunkt aussieht.
Die Aussage von der Mitarbeiterin von comdirect first war wie immer: "Wir können Ihnen keine konkrete Informationen liefern. Der Vorgang läuft automatisch und Sie müssen sich um nicht kümmern".
Aber zumindest bei mir bleiben viele Fragen offen, weil ich nicht wissen kann, ob und welche Rückerstattungen offen, in Bearbeitung oder erledigt sind.
Viele Grüße und ich hoffe irgendwann tut sich mit diesem wichtigen Thema was!
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am 26.09.2024 20:31
Heute mal wieder eine Antwort von der Comdirect zu dem Thema bekommen:
"Wir stellen dann für zukünftige Erträge – je nach Quellensteuerland - einen Rückerstattungs- oder Vorabbefreiungsantrag. Voraussetzung ist, dass der rückforderbare Teil der Quellensteuer in einem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu den zu zahlenden Entgelten steht. Das heißt, dass nach Abzug der anfallenden Bearbeitungsentgelte und sonstiger Kosten pro Zahlungsvorgang ein Nettobetrag von mindestens 25 Euro verbleibt. Unser Entgelt für eine Erstattung beträgt 20 Euro, für die Vorabbefreiung 5 Euro - jeweils je Zahlungsvorgang und zzgl. USt. sowie fremder Spesen.
Die Erstattungsdauer beträgt durchschnittlich 18 Monate und ist abhängig vom Quellensteuerland.
... bitte haben Sie daher ein wenig Geduld."
Es wird von zukünftigen Erträgen gesprochen, dafür wird um Geduld gebeten, das klingt eher nach Vergangenheit und das ganze dauert durchschnittlich 18 Monate, obwohl ich schon seit 2019 an dem Thema dran bin. Ich wünsche mir mal eine verbindliche Auskunft zu dem Thema.
26.09.2024 20:41 - bearbeitet 26.09.2024 20:46
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26.09.2024 20:41 - bearbeitet 26.09.2024 20:46
@Thomas1968 schrieb:
Ich wünsche mir mal eine verbindliche Auskunft zu dem Thema.
Ich verstehe dein Problem nicht.
Man bekommt doch seit einigen Jahren zu jeder möglichen Erstattung für jedes Land getrennt vorab ein Formular, dass unterschrieben an die Bank zurück geschickt werden muss. ( wenn man die DBA Vollmacht erteilt hat)
Danach läuft genau dieses Erstatttungsverfahren und das dauert dann halt solange wie es landesüblich ist….
Damit ist doch alles klar.
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am 26.09.2024 21:02
@paej schrieb:
@Thomas1968 schrieb:
Ich wünsche mir mal eine verbindliche Auskunft zu dem Thema.
Ich verstehe dein Problem nicht.
Man bekommt doch seit einigen Jahren zu jeder möglichen Erstattung für jedes Land getrennt vorab ein Formular, dass unterschrieben an die Bank zurück geschickt werden muss. ( wenn man die DBA Vollmacht erteilt hat)
Damit fängt, zumindest bei mir das Problem an, mal bekommt man ein Formular, mal nicht, obwohl der Erstattungsbetrag über 100,- Euro liegt. Auf Nachfrage heißt es dann es läuft automatisch seit der DBA Vollmacht. Was läuft dann automatisch?
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am 26.09.2024 22:01
@Thomas1968 schrieb:
@paej schrieb:
@Thomas1968 schrieb:
Ich wünsche mir mal eine verbindliche Auskunft zu dem Thema.
Ich verstehe dein Problem nicht.
Man bekommt doch seit einigen Jahren zu jeder möglichen Erstattung für jedes Land getrennt vorab ein Formular, dass unterschrieben an die Bank zurück geschickt werden muss. ( wenn man die DBA Vollmacht erteilt hat)
Damit fängt, zumindest bei mir das Problem an, mal bekommt man ein Formular, mal nicht, obwohl der Erstattungsbetrag über 100,- Euro liegt. Auf Nachfrage heißt es dann es läuft automatisch seit der DBA Vollmacht. Was läuft dann automatisch?
In welchen Fällen hast du KEIN Formular bekommen ?
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am 27.09.2024 21:36
@paej schrieb:
@Thomas1968 schrieb:
@paej schrieb:
@Thomas1968 schrieb:
Ich wünsche mir mal eine verbindliche Auskunft zu dem Thema.
Ich verstehe dein Problem nicht.
Man bekommt doch seit einigen Jahren zu jeder möglichen Erstattung für jedes Land getrennt vorab ein Formular, dass unterschrieben an die Bank zurück geschickt werden muss. ( wenn man die DBA Vollmacht erteilt hat)
Damit fängt, zumindest bei mir das Problem an, mal bekommt man ein Formular, mal nicht, obwohl der Erstattungsbetrag über 100,- Euro liegt. Auf Nachfrage heißt es dann es läuft automatisch seit der DBA Vollmacht. Was läuft dann automatisch?
In welchen Fällen hast du KEIN Formular bekommen ?
Vielen Dank für Deine Antwort:
Kein Formular bekommen habe ich für
Societe Generale, WKN 873403, für die Dividendengutschriften vom 14.06.2019, 27.05.2022 und 01.06.2023.
Lagardere, WKN 866786, für die Dividendengutschrift vom 27.04.2022 und 21.04.2023.
Unverständlich ist für mich, wieso ich Dividendengutschriften über wenige Euro erhalte, unter denen dann steht „Auf Antrag kann Quellensteuer … erstattet werden.“, z. B. Kinepolis, WKN A11AV1, vom 16.05.2023. Ich verstehe natürlich, daß sich dafür ein Erstattungsantrag nicht lohnt, doch warum dann dieser Hinweis.
Auf meine diversen Nachfragen seit 2019 hieß es immer, ich solle mich gedulden, es dauert bis zu 18 Monaten. Genau deswegen wünsche ich mir eine Aufstellung, bei welchen Dividendengutschriften ein Erstattungsverfahren bereits läuft.
27.09.2024 22:25 - bearbeitet 27.09.2024 22:28
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27.09.2024 22:25 - bearbeitet 27.09.2024 22:28
@Thomas1968 schrieb:
Kein Formular bekommen habe ich für
Societe Generale, WKN 873403, für die Dividendengutschriften vom 14.06.2019, 27.05.2022 und 01.06.2023.
Lagardere, WKN 866786, für die Dividendengutschrift vom 27.04.2022 und 21.04.2023.
Unverständlich ist für mich, wieso ich Dividendengutschriften über wenige Euro erhalte, unter denen dann steht „Auf Antrag kann Quellensteuer … erstattet werden.“, z. B. Kinepolis, WKN A11AV1, vom 16.05.2023. Ich verstehe natürlich, daß sich dafür ein Erstattungsantrag nicht lohnt, doch warum dann dieser Hinweis.
Auf meine diversen Nachfragen seit 2019 hieß es immer, ich solle mich gedulden, es dauert bis zu 18 Monaten. Genau deswegen wünsche ich mir eine Aufstellung, bei welchen Dividendengutschriften ein Erstattungsverfahren bereits läuft.
Soweit nachvollziehbar.
Der o.g. Text steht bei erstattungsfähiger QS immer, unabhängig von der Höhe und unabhängig davon, ob eine DBA Vollmacht läuft.
Die Dividenden sind von französischen Aktien.
Da die Aktien vermutlich in Standardverwahrung sind, ist bei der Comdirect keine Vorabbefreiung möglich.
Zur Erstattung der Qs muss dann über die Bank von der Verwahrstelle eine zusätzliche Bestätigung erfolgen.
( Formulare 5000/5001)
Darin enthalten ist aber eine Wohnsitzbescheinigung.
Wenn du die Formulare ( oder vergleichbare) nicht vorab von der Comdirect erhalten hast, verstehe ich nicht, wie ein Antrag überhaupt angestossen werden kann./konnte.
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am 27.09.2024 22:48
@paej schrieb:
@Thomas1968 schrieb:
Kein Formular bekommen habe ich für
Societe Generale, WKN 873403, für die Dividendengutschriften vom 14.06.2019, 27.05.2022 und 01.06.2023.
Lagardere, WKN 866786, für die Dividendengutschrift vom 27.04.2022 und 21.04.2023.
Unverständlich ist für mich, wieso ich Dividendengutschriften über wenige Euro erhalte, unter denen dann steht „Auf Antrag kann Quellensteuer … erstattet werden.“, z. B. Kinepolis, WKN A11AV1, vom 16.05.2023. Ich verstehe natürlich, daß sich dafür ein Erstattungsantrag nicht lohnt, doch warum dann dieser Hinweis.
Auf meine diversen Nachfragen seit 2019 hieß es immer, ich solle mich gedulden, es dauert bis zu 18 Monaten. Genau deswegen wünsche ich mir eine Aufstellung, bei welchen Dividendengutschriften ein Erstattungsverfahren bereits läuft.
Soweit nachvollziehbar.
Der o.g. Text steht bei erstattungsfähiger QS immer, unabhängig von der Höhe und unabhängig davon, ob eine DBA Vollmacht läuft.
Die Dividenden sind von französischen Aktien.
Da die Aktien vermutlich in Standardverwahrung sind, ist bei der Comdirect keine Vorabbefreiung möglich.
Zur Erstattung der Qs muss dann über die Bank von der Verwahrstelle eine zusätzliche Bestätigung erfolgen.
( Formulare 5000/5001)
Darin enthalten ist aber eine Wohnsitzbescheinigung.
Wenn du die Formulare ( oder vergleichbare) nicht vorab von der Comdirect erhalten hast, verstehe ich nicht, wie ein Antrag überhaupt angestossen werden kann./konnte.
Danke für Deine Antwort.
Gut, daß Du das auch nicht verstehst.
Zu Deiner Aussage "Der o.g. Text steht bei erstattungsfähiger QS immer, unabhängig von der Höhe und unabhängig davon, ob eine DBA Vollmacht läuft." ein Gegenbeispiel, Mowi; WKN 924848, bis zur Dividendengutschrift vom 30.05.2023 stand dieser Text darunter, seitdem nicht mehr.

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