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am 21.12.2020 09:21
Guten Tag Zusammen,
das Jahresende naht und ich habe mir Gedanken zu den Steuern gemacht.
Normalerweise lasse ich Gewinne laufen und stoppe sie nur wenn die Stoppmarken gerissen werden.
Dennoch habe ich mich letztes Jahr in eine Aktie verliebt (großer Fehler und wird mir eine Lehre sein) und leider immer wieder mal nachgekauft - Wirecard. Den Rest könnt ihr euch denken.
Ausgangslage:
- Großer Verlusstopf durch WDI (bei Bank A)
- Nicht genügen Gewinne um den Topf zu füllen
- Jahresfreibetrag 1601 (verheiratet), davon ca. 800 durch Dividenden verbraucht (Bank B)
- ETFs mit unrealisierten Gewinnen (bei Bank B)
Meine Frage ist eigenltich ganz einfach. Habe ich das EstG richtig verstanden, dass
- Es zwei Verlusttöpfe gibt: Aktien und andere
- Zuerst die Verlusttöpfe verbraucht werden, dann der Freibetrag -> Ich müsste erst die Verluste mit Aktiengewinnen ausgleichen um den Freibetrag für _Aktiengewinne_ nutzen zu können.
- Dividenden und ETF Verkäufe fallen in den anderen Topf (der keine Verluste hat) und können somit für den Freibetrag genutzt werden.
- Der Aktienverlust kann im nächsten Jahr weiter für Aktien genutzt werden
Daraus folgend die sinnigste Handlungsempfehlung für mich:
ETFs mit Gewinn verkaufen und Freibetrag wird für ETFs genutzt (danach sofort zurückkaufen)
Korrekt?
Nun ist es so dass die ETFs & Aktienveruste auf verschiedenen Brokern liegen und die Freibeträge "ungünstig" verteilt sind. Macht dies etwas an der grundsätzlichen Idee oben aus? Es sollte möglich sein über die Steuerklärung alles richtig zu stellen. Ergo Dividenden & ETF Gewinne mit Freibetrag verrechnen, AKtienverlsute gehen in den Verlusttopf Aktien.
Vielen Dank und sonnige Grüße aus München
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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am 21.12.2020 09:48
@Ch1llkroete schrieb:Guten Tag Zusammen,
das Jahresende naht und ich habe mir Gedanken zu den Steuern gemacht.
Normalerweise lasse ich Gewinne laufen und stoppe sie nur wenn die Stoppmarken gerissen werden.
Dennoch habe ich mich letztes Jahr in eine Aktie verliebt (großer Fehler und wird mir eine Lehre sein) und leider immer wieder mal nachgekauft - Wirecard. Den Rest könnt ihr euch denken.
Ausgangslage:
- Großer Verlusstopf durch WDI (bei Bank A)
- Nicht genügen Gewinne um den Topf zu füllen
- Jahresfreibetrag 1601 (verheiratet), davon ca. 800 durch Dividenden verbraucht (Bank B)
- ETFs mit unrealisierten Gewinnen (bei Bank B)
Meine Frage ist eigenltich ganz einfach. Habe ich das EstG richtig verstanden, dass
- Es zwei Verlusttöpfe gibt: Aktien und andere
- Zuerst die Verlusttöpfe verbraucht werden, dann der Freibetrag -> Ich müsste erst die Verluste mit Aktiengewinnen ausgleichen um den Freibetrag für _Aktiengewinne_ nutzen zu können.
- Dividenden und ETF Verkäufe fallen in den anderen Topf (der keine Verluste hat) und können somit für den Freibetrag genutzt werden.
- Der Aktienverlust kann im nächsten Jahr weiter für Aktien genutzt werden
Daraus folgend die sinnigste Handlungsempfehlung für mich:
ETFs mit Gewinn verkaufen und Freibetrag wird für ETFs genutzt (danach sofort zurückkaufen)
Korrekt?
Nun ist es so dass die ETFs & Aktienveruste auf verschiedenen Brokern liegen und die Freibeträge "ungünstig" verteilt sind. Macht dies etwas an der grundsätzlichen Idee oben aus? Es sollte möglich sein über die Steuerklärung alles richtig zu stellen. Ergo Dividenden & ETF Gewinne mit Freibetrag verrechnen, AKtienverlsute gehen in den Verlusttopf Aktien.
Vielen Dank und sonnige Grüße aus München
Hi @Ch1llkroete
deine Gedanken sind, soweit ich das mit meinem bescheidenen Wissen überblicken kann, korrekt.
PS: Das mit WDI kann ich leider aus eigener schmerzlicher Erfahrung nachvollziehen.
Bei mir waren es Diskountzertifikate auf WDI die dummerweise am 18.06. fällig wurden, so dass ich am Ende auch auf einem Haufen WDI Aktien saß, die mir beim Verkauf den Aktien Verlusttopf gut füllten
Gruß Morgenmond
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am 21.12.2020 10:10
Du kannst die Freistellungsaufträge für dieses Jahr noch ändern und es somit schaffen, ohne Steuererklärung die Freibetrag noch zu nutzen.
Bei der comdirect kannst Du den FSA spätestens am 29.12. bis 17:45 Uhr anpassen. Bank B könnte eine andere Deadline haben.
Die Börsen sind am 24.12.,25.12. und 31.12. geschlossen, Schluss ist am 30.12. auch bereits um 14:00 Uhr. Alle Angaben ohne Gewähr.
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am 21.12.2020 13:38
Hallo @Ch1llkroete
Was @Ihr Nickname sagte ist die beste Lösung.
Grundsätzlich sind deine Überlegungen richtig.
Nimm den FSA bei Bank A einfach weg und erhöhe ihn bei Bank B, sollte innerhalb von zwei bis drei Bankarbeitstagen gemacht sein.
Dann verkauf die ETFs und kaufe zurück um den Freibetrag aufzubrauchen.
Research alone won't ensure a profit. Your main goal should be to make money, not to get an A in How to Read a Balance Sheet. - RD
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am 21.12.2020 14:42
Ich hoffe es ist okay, wenn ich mich hier kurz dazuschalte und ebenfalls eine kurze Frage dazu absetze, ohne noch einen weiteren Thread in diese Richtung zu öffnen:
Wenn es insgesamt einen Verlusttopf gibt, der aufgrund seiner Höhe mit aktuellen Gewinnen bei einem Verkauf nicht ausgeglichen werden kann, ergibt doch ein Verkauf/Rückkauf der Anteile keinen Sinn, richtig ?
In diesem Fall wäre es doch sinnvoller den Verlusttopf mit "laufenden" Gewinnen der Folgejahre auszugleichen, anstatt jetzt zum Jahresende gezielt zu verkaufen um die Gewinne zu realisieren. Nach meinem Kenntnisstand wird der Verlusttopf doch auch unendlich fortgeführt, also immer ins Folgejahr übertragen, so dass das Szenario mit einem Verkauf und anschließendem Rückkauf doch wirklich nur dann Sinn ergibt, wenn der Freibetrag (oder wenigstens ein Teil davon) dadurch in Anspruch genommen wird.
Ich bin für jede Einschätzung dazu sehr dankbar !
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am 21.12.2020 16:57
Hey @Flips
genau genommen macht es keinen Unterschied, ob du die Gewinne 2020 oder 2021 realisierst, wenn deine Verlusttöpfe nicht aufgebraucht werden.
Hier würde ich mich einfach an die Regel "Gewinne laufen lassen" halten, deine Überlegungen sind grundsätzlich richtig.
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am 21.12.2020 18:39
@Zilch schrieb:Nimm den FSA bei Bank A einfach weg und erhöhe ihn bei Bank B, sollte innerhalb von zwei bis drei Bankarbeitstagen gemacht sein.
Dann verkauf die ETFs und kaufe zurück um den Freibetrag aufzubrauchen.
Soweit ich das verstehe gibt es bei Bank B gar keinen FSA. Insofern ist die Situation eigentlich ideal:
- ETFs bei Bank B verkaufen, so dass der dort vorhandene Freibetrag optimal ausgenutzt wird.
- ETFs zurückkaufen
- Fertig
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am 21.12.2020 18:43
Deine Überlegungen sind völlig richtig.
Falls Du ein zweites Depot hättest ließe sich durch geschicktes übertragen selbst in Deiner Situation noch was retten. So kurz vor Jahresende ist der Zug für solche etwas aufwendigeren Aktionen aber leider abgefahren.
Vielleicht fragst Du im kommenden Jahr besser schon im Oktober
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am 21.12.2020 19:39
@GetBetter wenn bei Bank B bereits 800€ durch Dividende aufgebraucht sind gehe ich stark davon aus, dass dort ein FSA vorhanden ist 😉
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am 21.12.2020 20:42
Huhu @GetBetter 🙂
Ich habe das anders verstanden, weil:
@Ch1llkroete schrieb:Nun ist es so dass die ETFs & Aktienveruste auf verschiedenen Brokern liegen und die Freibeträge "ungünstig" verteilt sind.
Auflösen kann es wohl nur @Ch1llkroete selbst 🙂
In Zukunft übrigens bitte so 2–4 Wochen früher damit anfangen, sich Gedanken zu machen. Dann hat man noch mehr Möglichkeiten die richtigen Papiere auf die "Seite ohne Verlust" zu legen (teilweise Depotüberträge etc.).
Das gilt auch für @Flips 🙂

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