Pauschale Besteuerung ETF DBX1DS
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 04.01.2018 22:01
Hallo Allerseits
Als Möglichkeit auf fallende Dax Kurse zu setzen habe ich gelegendlich DBX1DS gekauft. Bisher hat das wie geplant funktioniert. Jetzt habe ich mir damit aber ein Problem eingehandelt. Ich habe einige Anteile im Dezember gekauft und am 2 Januar wieder verkauft. Der kurzfristige Gewinn lag bei cirka 2%. Womit ich nicht gerechnet habe war folgende Aussage auf der Abrechnung :
Das Veräußerungsergebnis wurde pauschal ermittelt, da zur fiktiven Veräußerung zum 31.12.2017 i.S.d. § 56 Abs. 2 und 3 InvStG kein Bewertungskurs vorliegt. Eine abschließende Besteuerung ist im Rahmen der persönlichen Veranlagung zu klären.
Inder Konsequenz wurde 30% des gesamte Verkauserlös als Gewinn angenommen und besteuert. Also wurden knapp 10% an das Finanzamt abgeführt.
Gibt es dafür irgendwann eine Nachberechnung, wenn ein Bewertungskurs vorliegt?
Oder muss ich mich selbt drum kümmern?
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 04.01.2018 22:06
Habe ein ähnliches Problem, laut comdirect, warten sie noch auf die Daten der Gesellschaften, und es wird eine automatische Nachverrechnung geben, also würde ich einfach mal noch ne Woche warten, sie scheinen täglich mit den Daten zu rechnen (z.B. wurde mir gesagt, das sie in der Letzten Nacht eigentlich die Daten erwartet hatten)
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
05.01.2018 07:23 - bearbeitet 05.01.2018 07:27
...hatten wir schon.
am 04.01.2018 14:24
Hallo an alle,
es gibt leider vereinzelt noch Fehler, wie ihr bereits festgestellt habt. Wir werden diese so schnell wie möglich beheben.
Mit der Meldung per Kontaktformular hast du alles richtig gemacht, @baha. Vielen Dank!
@chairman_1: Sobald die Anschaffungsdaten deines Fonds geliefert werden, führen wir eine automatische Korrektur durch.
Beste Grüße
Jan-Ove
LG chairman_1
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 05.01.2018 09:07
Hallo @AS68,
herzlich willkommen in unserer Community!
Bitte wende dich in solchen Fällen immer auch an unsere Kundenbetreuung unter 04106 - 708 25 00. Nur so kann sichergestellt werden, dass meine Kollegen auch tatsächlich Bescheid wissen, dass es bei dir noch Handlungsbedarf gibt.
Beste Grüße
Jan-Ove
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 05.01.2018 10:38
Das Problem scheint behoben zu sein. Meine Fonds-Verkaufsabrechnungen von gestern (04.01) sind steuerlich richtig.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 05.01.2018 10:53
Hallo @SMT_Jan-Ove,
wann kommen die Infos in die Postbox für alle fiktiven Verkäufe/Käufe von Fonds die man am 31.12.2017 besessen hat?
Das wäre hilfreich zu wissen, ansonsten rennt man wie hier beschrieben in das Problem rein und muss sich dann anschliessend darum kümmern.
Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Schnell
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 05.01.2018 12:06
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 05.01.2018 12:28
Hallo zusammen,
Ich bin auch von dem hier beschriebenen Problem betroffen, nachdem ich am 02.01. Fondsanteile (Franklin Templeton) verkauft habe.
Habe den Kundenservice angerufen: Der hat gemeint, dass Sie aufgrund der fehlenden Daten von Fondsgesellschaften (im Rahmen der Steuerreform) die pauschale 30% Versteuerung angesetzt haben, dies aber automatisch korrigiert wird (per Storno und neuer Abrechnung) sobald die Daten vorliegen. Allerdings könne das eventuell bis Dezember dauern, wurde mir gesagt...
Man kann nur hoffen, dass dies füher passiert und man sich nicht am Ende des Jahres damit rumschlagen muss. Insgesamt keine schöne Sache.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 05.01.2018 13:11
Hallo SMT_Jan_Ove,
die Antwort "bis Dezember" ist hoffentlich eine Scherzerklärung. Bis dahin soll die Steuer beim FA verbleiben oder der Freistellungsantrag belastet sein?
Das wäre großer Mist.
LG chairman_1
am 05.01.2018 13:51
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 05.01.2018 13:51
Hallo @eckhardschnell, du müsstest am 19.12.eine PostBox-Mitteilung erhalten haben. Darin steht unter anderem:
Ab 01.01.2018
Die Gesetzesreform bringt einen rein fiktiven Verkauf und eine fiktive Neuanschaffung aller Investmentfonds-Positionen zum Jahreswechsel mit sich. Das erfolgt im Laufe der ersten Wochen des Jahres 2018, wenn die jeweilige Fondsgesellschaft die entsprechenden steuerlichen Daten geliefert hat. Wir stellen Ihnen pro Investmentfonds-Position einen Beleg mit der Steuerbemessungsgrundlage, die jedoch erst bei einem tatsächlichen Verkauf der Fondsanteile steuerlich betrachtet wird, zur Verfügung.
Wann die Kapitalanlagegesellschaften die steuerlich relevanten Daten liefern, können wir nicht sagen. Laut Bundesministerium der Finanzen haben die Gesellschaften Zeit bis 31.12.2018 diese Daten zu liefern (ist also tatsächlich keine Scherzantwort, @chairman_1 ).
Dies bedeutet, dass wir keine konkrete Aussage treffen können, wann die Übergangsregelung für einen Fonds mit allen erforderlichen Daten durchgeführt werden kann und damit auch die Steuermitteilung für die fiktive Veräußerung dem Kunden zur Verfügung steht. In der Regel gehen wir davon aus, dass die deutschen Kapitalanlagegesellschaften schneller liefern als ausländische. Die ersten Buchungen der Übergangsregelung erwarten wir spätestens Anfang nächster Woche.
Fakt ist, dass wir bei Lieferung des Umtauschdatensatzes für die Übergangsregelung einen vorher erfolgten pauschalbesteuerten Verkauf mit den neuen gelieferten Daten neu steuerlich betrachten. Ihr als Kunden müsst nichts veranlassen.
Viele Grüße
Philipp
In der Kürze liegt die Wü
