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Einzeldepot mit Vollmacht oder Gemeinschaftsdepot?

Bas_W
Autor ★★
13 Beiträge

Guten Morgen zusammen, 

 

die Ausgangslage ist folgende:

- meine Frau und ich haben im letzten Jahr geheiratet und haben beschlossen unsere Finanzen zusammenzulegen

- zum Ende des letzten Jahres habe ich angefangen mich mit ETFs, Aktien, ... zu beschäftigen und mir hierzu ein Depot erstellt und einen Sparplan angefangen. 

 

Jetzt stellt sich die Frage, welches Vorgehen am sinnvollsten ist, um das Depot bzw. das Vermögen meiner Frau und mir zugänglich zu machen. 

 

a) reicht eine Vollmacht aus oder ergeben sich hieraus gewisse Nachteile?

b) sollte ich das Einzeldepot ruhen lassen (inkl. Vollmacht) und wir eröffnen ein Gemeinschaftsdepot und starten hier einen neuen Sparplan

c) Gemeinschaftsdepot starten und das Einzeldepot hierhin "umziehen"? Allerdings erscheint mir bei der ersten Recherche der Depotumzug in Hinblick auf "Schenkung" und anderen Fallstricken bei der Steuer recht kompliziert. 

d) Meine Faru eröffnet ein eigenes Depot und zahl den gleichen Betrag auf einen eigenen Sparplan und wir stellen uns gegenseitig Vollmachten aus. 

 

Ich stehe bei der richtigen Aufstellung der Depots gerade etwas auf dem Schlauch und würde die Ideen gerne einmal gespiegelt bekommen und bin interessiert, welche Variante ihr nutzt bzw. für meinen Fall empfehlen würdet. 

 

Liebe Grüße

19 ANTWORTEN

TRC
Experte
83 Beiträge

Also nur mal so nebenbei: Wenn ihr keinen Ehevertrag habt, dann sprechen wir von einer Zugewinngemeinschaft. Alles was ihr vorher "nachweislich" in Besitz hattet, gehört jedem von euch auch dannach (z.B. Scheidung, Todesfall etc.). Fakt ist aber auch, dass wenn du es nicht nachweisen kannst und die Ehe in 5 Jahren zerbricht folgendes Szenario Eintritt:

Du hast z.B. 100.000€ auf dem Konto und deine Frau hat 20.000€. Dann erfolgt automatisch ein Zugewinnausgleich und von der Differenz von 80.000€ bekommt jeder jeweils 40.000€, sodass ihr beide dann am Ende bei 60.000€ landet. Gegenseitige Vollmachten wären eine Option, aber auch wenn deine Frau keine Vollmacht auf das Depot hat, ändert sich in dem Zusammenhang nichts. 

Meine Frau, mit der ich auch schon 15 Jahre verheiratet bin, vertraut mir da auch blind. Die muckt nur, wenn die Kreditkarte nicht geht Lachender Smiley

Milopilo
Autor ★
5 Beiträge

Hallo TRC,

 

danke für deine Antwort. Nein, einen Ehevertrag gibt es nicht.

 

Okay, sagen wir beide gehen mit dem selben Vermögen ins Rennen, verdienen etwa gleich, Depotsvolumen wird etwa gleich sein. Im Szenario "Trennung" wird alles wieder halbswegs gleich aufgegeben. Soweit bin ich fein. Wie sieht es mit anderen Härtefällen aus?

 

Mir geht es weniger darum, wie meine Frau und ich uns gegenseitig ausziehen könnten, sondern eher wie externe Faktoren eine Rolle spielen bei diversen Szenarien, und wie ich weiter verfahren soll zwecks Freistellungsanträge bei den noch frischen Depots.

 

VG

Milo

 

 

 

GetBetter
Legende
8.089 Beiträge

Hallo @Milopilo  und herzlich willkommen.

 

Gemeinsame Freistellungsaufträge könnt ihr in jedem Fall stellen (gemeinsame Veranlagung vorausgesetzt), egal wieviele Depots ihr habt, auf wen diese laufen und ob Gemeinschaftsdepots dabei sind oder nicht.

 

Auf wen die Depots laufen ist immer Geschmackssache. Ich gehe aber immer vom schlimmsten anzunehmenden Fall aus:

  1. Trennung im Streit
  2. Mind. einer der Ex-Partner braucht Geld (Möbel, Kaution, Auto etc.) und muss auf das Depot zugreifen
  3. Der Markt befindet sich in dem Moment im Keller

Gemeinschaftsdepots sind da problematischer als Einzeldepots die einigermaßen gleichmäßig gefüllt sind.

Ein Freistellungsauftrag oder eine nicht mehr gewünschte Vollmacht sind dagegen schnell korrigiert.

TRC
Experte
83 Beiträge

@Milopilo 

Bin da nicht so der Experte, aber @GetBetter hat es gut beschrieben. 

Wenn ihr Kinder habt, dan solltet ihr auch Todesfälle, Erbschaft etc. berücksichtigen. 

Milopilo
Autor ★
5 Beiträge

Hallo und danke für die Antwort.

 

Okay, damit wäre die Frage beantwortet, ob man bei ehegattenübergreifenden Freistellungsaufträgen zwingend Gemeinschaftsdepots benötigt ==> Nein. 

 

D.h. Verlustrechnungen können auch zwischen zwei Einzeldepots realisiert werden, die jeweils auf Männchen und Weibchen laufen?

 

Können die vollen 1602 EUR Pauschale auch angesetzt werden, wenn beide Depots weiterhin auf meinen Namen laufen (ehegattenübergreifenden Freistellungsaufträge + gemeinsame Veranlagung vorrausgesetzt)?

 

 

 

 

 

TRC
Experte
83 Beiträge

Ich würde sagen "Ja", aber das kann dir am ehesten ein Steuerberater beantworten. Bei mir laufen die Depots über mich, dennoch wird es berücksichtigt. Die Steuerthemen mache ich aber nicht selbst, sondern eben ein Fachmann. 

 

GetBetter
Legende
8.089 Beiträge

1. Korrekt.

 

2. Ja. Interne Verlustverrechnungen finden bei jeder Bank statt denen ihr einen Freistellungsauftrag erteilt habt. Falls ihr bei einer Bank zwar eine solche Verlustverrechnung haben wollt aber keine Kapitaleinkünfte freigestellt werden sollen, dann gebt ihr dort einen Freistellungsauftrag über den Betrag 0 € ab.

 

3. Ja. Anzahl und Inhaber-Kostellationen sind beliebig solange nur ihr beide im Spiel seid. Falls einer von euch beispielsweise noch ein Gemeinschaftskonto/-depot mit einer anderen Person hat, dann ist dieses nicht mit abgedeckt.

Milopilo
Autor ★
5 Beiträge

Hallo GetBetter,

 

vielen Dank nochmal für deine hilfreichen Beiträge.

 

Ich gehe nun davon aus, dass ich ohne Bedenken zunächst einmal die ehegattenübergreifenden Freistellungsnträge stellen kann. Was die Bestimmung der Depots angeht, so nehme ich, dass es eher ein Thema der "internen Familienpolitik" ist.

 

Da das Thema "Steuerfalle" in diesem Kontext oft zu lesen war, gibt es in meiner Situation spezielle Szenarien, die ich bei meiner Entscheidung im Bezug auf Konto- und Depotverteilung auf dem Schirm haben sollte? Hier meine ich eher Fälle im Bezug auf das Finanzamt und nicht auf die interne Familienpolitik.

 

Schönen Abend und VG

Milo

 

GetBetter
Legende
8.089 Beiträge

@Milopilo 

Ich bin kein Steuerexperte daher will ich nicht ausschließen dass irgenwelche Fallen lauern die für einen Normalsterblichen nicht zu erahnen sind.

 

Aber nach meinem Kenntnisstand sollten Deine in Frage kommenden Vorhaben bzgl. des Finanzamtes unkritisch sein.

Sollte beispielsweise eines der Depots von Dir auf Deine Frau umgeschrieben werden (Gläubigerwechsel), so fiele zwar Schenkungssteurer an, allerdings gibt es einen Freibetrag von 500.000 €. Ich unterstelle jetzt mal, dieser ist ausreichend.

 

Um Genaueres sagen zu können wäre es wahrscheinlich besser wenn Du Deine konkrete Idee vor deren Umsetzung nochmal kurz hier mitteilst (oder einen echten Steuerexperten interviewst Smiley (zwinkernd)).

Milopilo
Autor ★
5 Beiträge

Hallo getbetter,

 

besten Dank für deine Infos, hat mir def weiter geholfen!

 

Schönes Wochenende allen!

 

VG

Milo