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zur Info: Kaufwerte vs. Anschaffungskosten bei comdirect

nmh
Legende
9.962 Beiträge

Servus miteinander,

 

hier in der community werden immer wieder Fragen nach den "Einstandskosten", nach den "steuerlichen Anschaffungskosten" und nach den "Kaufwerten" gestellt. Nicht nur für Einsteiger ist das manchmal schwierig zu verstehen. Daher hier der Versuch einer umfassenden Erklärung für alle comdirect-Kunden.

 

Bei comdirect gibt es pro Wertpapierposition (= pro WKN) zwei unterschiedliche Einstandswerte:

 

1.   Zum einen den "Kaufkurs" bzw. "Kaufwert"; die beiden sieht man im persönlichen Bereich unter "Depotübersicht". Die Angabe ergibt sich aus dem beim Kauf gezahlten Kurswert. Darin sind die sog. "Anschaffungsnebenkosten" (beim Kauf gezahlte Gebühren, Spesen) manchmal, aber nicht immer enthalten. Meine Erfahrung: Meistens ist es nur der reine Kurswert ohne die Gebühren und Spesen.

Außerdem sind die Angaben hier manchmal unvollständig, nämlich insbesondere, wenn Wertpapiere per Depotübertrag von einer anderen Bank zu comdirect übertragen wurden. In diesem Fall kann der Kunde unter dem Drop-Down-Menüpunkt "Kaufwerte bearbeiten" beliebige (!) Kaufwerte nachtragen, die dann am nächsten Tag in der Übersicht erscheinen (die Daten werden über Nacht eingearbeitet). Online ist das pro übertragener WKN einmalig möglich. Weitere Änderungen nimmt die Kundenbetreuung auf Wunsch vor. (Nachtrag: seit 14.09.2020 können Kunden die Kaufwerte beliebig oft ändern)

 

Der Nachtrag von Kaufwerten ist oft auch die Lösung, wenn aus unerklärlichen Gründen der Bestand in einer WKN in zwei Depotpositionen unterteilt ist. Meistens liegt es daran, daß einer der beiden Bestände aus einem Depotübertrag stammt, zu dem die Kaufwerte fehlen. Wenn der Kunde den Kaufwert händisch nachgetragen hat, wird am nächsten Tag die WKN in nur noch einer Position gesammelt angezeigt.


Die hier angezeigten Kaufwerte haben aber beim Verkauf von Wertpapieren steuerlich keinerlei Bedeutung. Sie dienen nur der persönlichen Belustigung Information.

2. Für Verkäufe sind die Angaben unter "Steuersimulation" (den Link findet Ihr in der Depotübersicht) relevant. Dort werden die für die Abgeltungsssteuer relevanten "Anschaffungskosten" für jede Position aufgelistet. In den Anschaffungskosten sind, steuerlich korrekt, die Anschaffungsnebenkosten (Kaufspesen) enthalten. Für diese Angaben gibt es in der IT der Commerzbank ein eigenes System, das "FAS" (fiskalisches Abrechnungs-System). Und nur die Angaben unter "Steuersimulation" verwendet comdirect beim Verkauf, um den steuerlich relevanten Gewinn/Verlust zu berechnen. Die "Kaufwerte", die der Kunde nach Belieben einstellen kann, spielen keine Rolle dafür.

Nach einem Depotübertrag (von einer Fremdbank zu comdirect) dauert es zwei oder drei Tage, bis die Daten unter "Steuersimulation" aktuell sind. Das liegt daran, daß die Anschaffungsdaten (Datum und Kurs) nicht zusammen mit den Wertpapierbestandsdaten übertragen werden. Im Gegensatz zu den Kaufwerten (siehe oben) werden aber die Anschaffungsdaten nach einigen Tagen automatisch nachgetragen.

 

Nachtrag: Für die Übermittlung der steuerlichen Anschaffungskosten (Rechtsgrundlage: Par. 43a Abs. 2 Satz 3 EstG) nutzen die Banken in Deutschland das sogenannte Taxbox-System. Dazu habe ich schon einige Beiträge geschrieben, die Ihr findet, wenn Ihr in Google eingebt:   nmh taxbox

 

Diese Trennung zwischen Kaufwerten und Anschaffungskosten gibt es m.W. nur bei comdirect. Andere Banken unterscheiden hier nicht. Was für den Kunden besser und verständlicher ist, sei mal dahingestellt.


Falls mein Beitrag hilfreich für Euch ist, freue ich mich über einen entsprechenden Klick von Euch. Danke!

Viele Grüße aus einem eiskalten München

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.
53 ANTWORTEN

vali_b
Autor
1 Beiträge

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.  Ich hätte noch eine weitere Frage: Ich habe einen ETF in 2016 für 2.000€ gekauft und dann in 2019 in mein Depot zur comdirect übertragen.  Bei der Steuersimulation steht  allerdings bei den Anschaffungskosten 2.500€ (denke das ist der Wert zum 01.01.2018 im Zuge der Invesmentsteuerreform). Wenn ich den ETF jetzt für 3.000€ verkaufe, ist dann steuerlich alles abgegolten? Oder wird nur die Wertenwicklung seit dem 01.01.2018 steuerlich abgegolten und ich muss mich um eine Versteuerung der Wertentwicklung bis zum 31.12.2017 selbst kümmern?

Vielen Dank und liebe Grüße aus Berlin

Thorsten_
Legende
4.672 Beiträge

Du musst dich nicht selbst darum kümmern, es wird von Comdirect gleich richtig berechnet.

 

Für Details schau mal bei der orangen Konkurrenz:

Fragen + Antworten zur Investmentsteuerreform – ING

 

Unter "Was geschah bei der Einführung der neuen Investmentbesteuerung zum 01.01.2018 und warum wurde hier ein fiktiver Veräußerungsgewinn berechnet?" gibt es die Rechenschritte.

jhf
Autor
1 Beiträge

Steuerbemessungsgrundlage

 

Thorsten_
Legende
4.672 Beiträge

@jhf  schrieb:

Steuerbemessungsgrundlage


Aha. Ist das eine Aussage, eine Frage, ...?

SMT_Chris
Community Manager
Community Manager
3.048 Beiträge

Hallo @jhf,

 

erstmal: Super, dass du den Weg in die Community gefunden hast. Hier gibt es zahlreiche Mitglieder, dir dir gerne weiterhelfen. Dafür ist es aber wichtig, dass du eine klare Frage stellst. Nur anhand eines Stichworts kann dir leider keiner dein "Frage" beantworten. Was einen guten Beitrag ausmacht, haben wir einmal hier skizziert. Drei wichtige Zutaten für einen guten Communitybeitrag!

 

Viele Grüße

Christoph

Booze
Autor
4 Beiträge

Moin,

 

wie können denn große Abweichungen zwischen Kaufwert und dem Anschaffungswert in der Verkaufsabrechnung erklärt werden.

Kein Übertrag oder händische Änderung beim Kaufwert stattgefunden.

Hab schon angefragt, aber bisher keine Antwort erhalten.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Beim Kaufwert im Depot wird der durchschnittliche Einstandskurs ausgewiesen, in der Verkaufsabrechnung der Anschaffungswert gemäß first-in/first-out.

Booze

Ja, aber wenn ich die Pos komplett verkauft habe, sollte es doch (fast) übereinstimmen.

Und es gab auch nur 1 Kauf, jetzt 1 Verkauf.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Handelt es sich um einen Investmentfonds, der vor 2018 erworben wurde?

GetBetter
Legende
8.094 Beiträge

@Booze  schrieb:
wie können denn große Abweichungen zwischen Kaufwert und dem Anschaffungswert in der Verkaufsabrechnung erklärt werden.


@Booze  schrieb:

Ja, aber wenn ich die Pos komplett verkauft habe, sollte es doch (fast) übereinstimmen.

Und es gab auch nur 1 Kauf, jetzt 1 Verkauf.


Ich verstehe nicht genau was Du meinst.

 

In der Verkausfabrechnung taucht weder der Begriff "Kaufwert" noch der Begriff " Anschaffungswert" auf.

Welche zwei Zahlen vergleichst Du also und wo hast Du sie gefunden?

 

Und sicherheitshalber solltest Du auch noch erwähnen, um welche WKN es sich handelt und wann dieser eine Kauf stattgefunden hat.

Ggf. spielen Themen wie Teilfreistellung oder fiktive Neuanschaffung im Rahmen der Investmentsteuerreform nämlich eine Rolle.