am 18.01.2024 23:46
Nach all den konkreten Hinweisen zu WKNs und Entschädigung der betroffenen Enkelin darf aber auch der allgemeingültige Rat nicht fehlen, dass die Postbox selbstverständlich regelmäßig auf neue Dokumente kontrolliert werden sollte.
Durch die Wahl von Thesauriern sind solche Sparpläne sicher etwas pflegeleichter als mit Ausschüttern. Zwei Jahre gar nicht reinzuschauen ist aber definitiv etwas zu wenig. Unwägbarkeiten gibt es selbst in eigentlich autonatisiert ablaufenden Prozessen immer (zwei davon sind hier passiert) und ab und an mal einen Blick in die Kaufabrechnungen oder die Jahressteuerbescheinigungen zu wagen ist sicher auch nicht verkehrt.
25.01.2024 22:01 - bearbeitet 25.01.2024 22:28
Und dann ist da bezüglich der Umwandlung des A2JSDA noch das leidige Steuerthema durch die Änderung des Fondsdomizils.
Da es steuerlich als Verkauf/Kauf gewertet wird, sollte man "etwas" Geld auf den Verrechnungskonten der Enkelinnen haben, sofern kein oder nur ein geringer Freistellungsauftrag eingerichtet ist.
Amundi Thesaurierer sind somit nicht unbedingt "pflegeleichter"...
Grüße
Mathias
am 26.01.2024 06:59
Ich nehme an, dass die Sparpläne für die Enkelinnen quasi unter dem Namen des Beitragserstellers laufen - also quasi "im Geiste" für die Enkelinnen gespart wird, aber rechtlich alles auf eigener Kappe, oder ?