Wie viel Steuern mus ich bei einer Schenkung über 20.000 € an dritte zahlen?
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am 29.06.2021 11:13
323 Stück --> Bayer --> Kaufwert 19.930,65 € --> Aktueller Wert --> 16.653,88 €
143 Stück -> AT+T INC. DL1 -> Kaufwert 5.033,60 € -> Aktueller Wert --> 3.464,18 €
400 Stück -> DT. Pfandbriefbank -> Kaufwert -> 5.016,00 € Aktueller Wert -> 3.367,20 €
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Aktien
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29.06.2021 11:17 - bearbeitet 29.06.2021 11:19
Hallo Zorg,
entscheidend sind die Werte zum Zeitpunkt der Schenkung. Wenn ich die aktuellen Werte von dir nehme, komme ich auf eine Summe von etwa 23.484 EUR. Abzüglich des Freibetrags von 20.000 EUR ergibt sich ein auf volle Hundert abgerundeter steuerpflichtiger Erwerb von 3.400 EUR. Darauf wird der Steuersatz von 30% angewendet. Das ergibt eine Schenkungsteuer von 1.020 EUR.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
Viele Grüße
fix
Edit: Ich habe dabei unterstellt, dass die Schenkung an einen nicht verwandten Dritten erfolgt und damit die Steuerklasse III zur Anwendung kommt.
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am 29.06.2021 11:26
Vielen Dank Fix1,
die Schenkung soll an einen nicht verwandten Dritten gehen der Single bzw. unverheiratet ist und Berufstätig. Vielen Dank für deine schnelle Hilfe
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29.06.2021 11:32 - bearbeitet 29.06.2021 11:34
Sehr gerne. Freut mich, dass ich helfen konnte.
Nur der Vollständigkeit halber: Für die Schenkungsteuer spielen der Familienstand und die Berufstätigkeit des Beschenkten keine Rolle (mit Ausnahme des Verwandtschaftsverhältnisses zum Schenker natürlich).
Man muss an der Stelle vorsichtig sein, weil der steuerliche Laie
bei dem Wort Steuerklasse womöglich automatisch an die "Lohnsteuerklasse" im Sinne des Einkommensteuerrechts denkt. Diese Lohnsteuerklasse hat allerdings mit der Steuerklasse im Sinne der Erbschaft- und Schenkungsteuer absolut nix zu tun.
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am 29.06.2021 11:36
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am 29.06.2021 11:44
Darf ich noch eine Frage nachschieben?
Wird die Schenkungssteuer bei einem zvE unterhalb des Grundfreibetrags trotzdem fällig? Eine etwaige Erklärung der Schenkung erfolgt ja nicht über die EStE.
MerCi
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am 29.06.2021 11:47
29.06.2021 11:49 - bearbeitet 29.06.2021 11:49
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29.06.2021 11:49 - bearbeitet 29.06.2021 11:49
Es fällt schwer zu glauben, aber die Einkommensteuer hat mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer wirklich GAR NIX zu tun. Die Freibeträge sind komplett andere. Die Steuerklassen sind andere. Die Steuersätze sind andere. Die Berechnungsgrundlagen sind komplett andere. Und somit hat die Einkommensteuererklärung auch nichts mit der Schenkungsteuererklärung zu tun.
Insofern ist der einkommensteuerliche Grundfreibetrag für die Schenkungsteuer vollkommen irrelevant. Entscheidend sind die Freibeträge laut Erbschaft- und Scenkungsteuergesetz.
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29.06.2021 11:52 - bearbeitet 29.06.2021 11:52
Die Schenkungsteuer schuldet für gewöhnlich der Beschenkte. Er muss eine Schenkungsteuererklärung abgeben. Er bekommt einen Schenkungsteuerbescheid. Wie und aus welchem Vermögen er dann diese Schenkungsteuerschuld begleicht, ist allein sein Ding. Automatisch erfolgt da nichts. Insbesondere bedient sich das Finanzamt nicht in dem Depot.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Beschenke partout nicht zahlen will. In dem Fall findet das Finanzamt einen Weg. Und vielleicht pfändet es dann das Depot.
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am 29.06.2021 12:16
Wenn beim Zeitpunkt der Schenkung der derzeitige Wert der Aktien entscheidend ist, was ist denn dann mit der Quellensteuer wenn sie mit Gewinn (der vor der Schenkung entstand) verkauft werden?
Und wessen Freibetrag wird dann in Anspruch genommen? A oder B?
Klingt nach einer pfiffigen Gestaltungsmöglichkeit.
hx.
(Prof. Dr. A. Celentano, Universität Mailand, 1967, Finanzprognostiker)

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