Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Wertpapierabrechnung und steuerliche Behandlung - Wie lange aufbewahren?

felxan
Autor
1 Beiträge

Hallo zusammen,

 

kann mir jemand empfehlen, wie lange man die Geschäftsabrechnungen Wertpapierkauf, bzw. Wertpapierverkauf und die dazugehörige steuerliche Behandlung, welche man bei Aktienhandeln immer per Post zugeschickt bekommt, wie lange ich diese aufbewahren soll? Gibt es da eine Aufbewahrungsfrist?

Ansich sollte es doch reichen, dass man die Zettel solange aufbewahrt, bis man für das entsprechende Jahr die Steuererklärung gemacht hat, bzw. den Steuerbescheid erhalten hat, oder?

 

MfG, Felix

2 ANTWORTEN

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

Normalerweise braucht man die gar nicht, sondern höchstens die Jahressteuerbescheinigung (und meistens nicht mal die, wenn mit der Abgeltungssteuer alles erledigt ist). Aber wenn du sie im Einzelfall bei irgendwelchen steuerlichen Besonderheiten doch brauchen solltest, kann es sein, daß du sie noch ein Jahr nach Erhalt des Steuerbescheides aufbewahren mußt (Belegvorhaltepflicht). Hier ein Überblick zu Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/wegfall-der-belegvorlagepflicht-fuer-die-steuererklaerung

 

Übrigens kannst du den Versand per Post auch abstellen (unter Persönlicher Bereich, Postbox, Versandoptionen), dann bekommst du diese Abrechnungen nur noch in die Online-Postbox. Spart die Versandgebühren.

paba
Mentor
889 Beiträge

Hallo @felxan,

 

ich finde, Wertpapierabrechnungen sollte man gar nicht wegwerfen, schon aus Dokumentationsgründen. Es gibt doch die elektronische PostBox bei comdirect. Dort werden alle Mitteilungen unbefristet aufbewahrt (die älteste Mitteilung in meiner PostBox ist vom 03.05.2001 mit dem Titel "Ihre Post geht online"; davor gab‘s die Wertpapierabrechnungen nur per Post). In der PostBox kann man übrigens nur Wertpapierabrechnungen löschen, die älter sind als 10 Jahre (aber es wird nichts automatisch gelöscht). Das entspricht § 257 Abs. 4 HGB. Es gibt für die Banken aber wohl keine Pflicht zur Aufbewahrung in Papierform. Ob es für Privatpersonen auch eine Aufbewahrungspflicht für Wertpapierabrechnungen gibt, entzieht sich meiner Kenntnis (ich denke wohl eher nicht, wenn schon die Banken aufbewahrungspflichtig sind).

 

Im Zweifel kann es aber hilfreich sein, wenn man alte Wertpapierabrechnungen und die zugehörigen Steuerbelege noch hat. Wenn du z.B. thesaurierende ausländische Fonds hast, die vor 2018 Thesaurierungen akkumuliert haben, die du der damaligen Pflicht entsprechend in jedem Jahr in deinen alten Steuererklärungen angegeben und versteuert hast, so solltest du die alten Wertpapierabrechnungen und die alten Steuerbescheide bis zum Verkauf der Fonds überhaupt nicht wegwerfen. Der Hintergrund ist, dass die Banken die alten akkumulierten Thesaurierungen beim Verkauf der Fonds ein zweites Mal versteuern müssen. Diese doppelt bezahlte Steuer kannst du dir in der Steuererklärung des Verkaufsjahres zurückholen. Du musst aber damit rechnen, dass das Finanzamt Belege verlangt, mit denen du nachweist, dass du die alten Thesaurierungen vor 2018 tatsächlich jedes Jahr versteuert hast.

 

Gruß paba