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Wertpapierabrechnung / Einstandspreis

Stefkem
Autor ★
17 Beiträge

Hallo in die Runden, Frage: der Betrag in 'Steuerbemessungsgrundlage vor Verlustrechnung' ergibt sich aus Verkaufspreis abzüglich Einstandspreis. Wobei der Einstandspreis sich aus den zuletzt gekauften Wertpapieren ergibt. Ist das Richtig so?

Kann es sein das bei der Emittlung des Einstandspreises Fehler bei Comdirekt auftreten? Ist es auf der Webseite von Comdirekt möglich den Einstandspreis für verkaufte Wertpapiere einzusehen? Hab ich da was übersehen?

 

Danke - Stefan

13 ANTWORTEN

Stefkem
Autor ★
17 Beiträge

Hallo, ich danke für alle Antworten. Ich habe völlig ignoriert, dass auf der Abrechnung das Veräußerungsergebnis ganz unten steht und auf dieses eine Teilfreistellung von 30% angesetzt wurde.

Klar, dass die Steuerbemessungsgrundlage damit um 30% niedriger ist. Aber beim Lesen dieser Zeile ist mein Blutdruck doch hochgeschossen und ich hab nach einer Ursache gesucht die 5 Zeilen weiter unten geschrieben stand 🙂 ... Wer lesen kann ist klar im Vorteil🤗

Aber so ganz umsonst war der Thread für mich doch nicht....

 

Danke an alle für die Mühe - Stefan

KarlMünchen
Autor ★★★
59 Beiträge

@Thorsten_  schrieb:

Den tatsächlich verwendeten Einstandspreis (kann ja auch aus mehreren Käufen zusammengesetzt sein) findest du aber in der Abrechnung in der Postbox.

Die Kauf- und Verkaufskosten werden hier auch berücksichtigt, diese mindern die Steuerlast.


das war ich in der Vergangenheit auch so gewohnt, aber das scheint sich kürzlich geäöndert zu haben.

In einer Wertpapierabrechnung Verkauf vom 06.06.25 sehe ich noch wie gewohnt:

* zu Ihren Gunsten vor Steuern

* Liste der zugeordneten Kaufvorgänge
* Summe der Anschaffungskosten aus Anschaffungsvorgängen nach abgeltungsteuerrelevantem Stichtag (mit Minus)

* Steuerbemessungsgrundlage vor Verlustverrechnung (entspricht rechnerisch zu Ihren Gunsten minus Käufe)

 

Aber bei einem Verkauf vom 19.06.25 und einem neueren gibt es nur noch die beiden Zahlen

* zu Ihren Gunsten vor Steuern
* Steuerbemessungsgrundlage vor Verlustverrechnung

letztere fällt also sozusagen vom Himmel und ist nicht mehr nachvollziehbar.

 

Beobachtet ihr das auch, oder liegt es an mir?

Ich halte das für eine Verschlechterung und finde es sehr unerfreulich.

 

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

@KarlMünchen  schrieb:

Beobachtet ihr das auch, oder liegt es an mir?

Ich halte das für eine Verschlechterung und finde es sehr unerfreulich.

 


Das liegt wohl an dir.   🙂

 

Ich habe gerade eine Abrechnung für einen Verkauf gestern erhalten.

Auf der letzten Seite ganz unten, nach den Steuerdaten, stehen wie gewohnt die Anschaffungsdaten und die Berechnung der Bemessungsgrundlage.

 

Bei bestimmten Wertpapieren kann es sein dass die Steuermitteilung als getrenntes Dokument kommt.

KarlMünchen
Autor ★★★
59 Beiträge

Okay, dann ist es bei mir ein Einzelfall. Ein separates Dokument ist auszuschließen, da die Verkaufsabrechnung drei Seiten hat, auf der ersten Seite "GESCHÄFTSABRECHNUNG VOM 08.07.2025" vor Steuern, auf der zweiten Seite "Steuerliche Behandlung: Wertpapierverkauf", auf der dritten Seite die Steuersummen und darunter dann, wie in Fußnote auf Seite 2 angekündigt:

comdir-steubemes-unicredit2025-07-08.png

In jedem Fall sollte doch zwischen diesen zwei unterschiedlichen Zahlen irgendwas stehen, denke ich.

 

Ich habe gerade nachgesehen, der Erwerb der verkauften Papiere erfolgte durch eine Bezugsrechtsausübung (die Anzahl Aktien, die das BZR begründeten, habe ich schon viel früher verkauft, gemäß FIFO ist damit nur noch dieser eine Erwerbszeitpunkt im Bestand). Bei den noch verbleibenden der Gattung (ich hab nicht alle verkauft) ist unter Steuersimulation auch der Erwerb als "Bezug" mit Termin und Preis aufgeführt. Und die Daten müssen ja da sein, die fette Zahl fällt ja nicht vom Himmel, aber ohne Angabe fehlt es an der Nachvollziehbarkeit.