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Wechsel von Onvista zu Comdirect

Ulf1964
Autor
3 Beiträge

Ich war 30 Jahre Kunde der Onvista-Bank und mit dieser, wie man sich denken kann, zufrieden. Da die Onvista-Bank den Geschäftsbetrieb demnächst einstellt, wollte ich mit meinem Depot zur Comdirect wechseln. Im Brief der Onvista-Bank, die zum Wechsel zur Mutter "Comdierct" riet, wurde die volle Handlungsfähigkeit bei Depotwechsel zur Comdirect zugesichert.

Dem ist aber keinesfalls entsprochen worden. Im Grunde kann ich auf ca. 3% meines Depots zu greifen.

Mir ist deshalb, in diesen turbulenten Börsenzeiten, durch die nicht vorhandene Handlungsfähigkeit, ein finanzieller Schaden entstanden. Im Telefongespräch keine positiven Reaktionen. Zwei E-mails bisher ohne Reaktion. 

Bisher ist die Comdirect eine völlige Enttäuschung!

Die Comdirect ist nach 14 Tagen nicht in der Lage, von der Onvista-Bank das Verrechnungsguthaben zu übertragen. 

Das ist die Krone des Unvermögens.

Vielleicht ist unter den Mitgliedern der Community ein Anwalt, der sich eine juristische Bewertung  des Verhaltens der Comdirect zutraut.

 

 

17 ANTWORTEN

Thorsten_
Legende
4.210 Beiträge

In ebenjenen AGB steht:

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Dokument der Commerzbank AG, welche unter der Marke onvista bank die entsprechenden Produkte und Dienstleistungen anbietet. Wenn in diesem Dokument nachfolgend die Begrifflichkeiten „onvista bank“ oder „Bank“ verwendet werden, ist damit die Commerzbank AG gemeint.

DirkHSK
Experte
91 Beiträge

@paej  schrieb:

Wer letztlich die onvista Bank vertritt, ist völlig unerheblich

 


Wie soll man jemanden vertreten den es nicht gibt? Kinder Schokolade ist auch eine Marke von Ferrero und wenn ich da ein Problem habe, rede ich mit Ferrero und nicht mit einer imaginären Kinder Schokolade Firma.

paej
Mentor ★★★
3.159 Beiträge

@DirkHSK  schrieb:

@paej  schrieb:

Wer letztlich die onvista Bank vertritt, ist völlig unerheblich

 


Wie soll man jemanden vertreten den es nicht gibt? Kinder Schokolade ist auch eine Marke von Ferrero und wenn ich da ein Problem habe, rede ich mit Ferrero und nicht mit einer imaginären Kinder Schokolade Firma.


Naja, die Kunden haben mit der Onvista Bank eine Geschäftsbeziehung und einen Vertrag entsprechend den gültigen AGB und nicht mit der Comdirect.

 

Es gibt eine Geschäftsadresse der onvista bank;

völlig unabhängig davon, ob möglicherweise irgendwann die Commerzbank-Hausjuristen tätig werden.

 

Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und Bank

1. Geltungsbereich und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen

(1) Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäfts­ verbindung zwischen dem Kunden und den inländischen Filialen der onvista bank - eine Marke der Commerzbank AG - (im Folgenden Bank genannt). 

 

Da ich aber - und das war ja Thema im Erstbeitrag - weder Kunde der onvista bin noch von oder zur Comdirect Wertpapiere übertragen möchte, ist es mir dem Grunde nach egal, an welche Abteilung sich der TE mit seiner Beschwerde wendet.

 

 

 

CurtisNewton
Legende
3.859 Beiträge

Naja, sie hatten eine Geschäftsbeziehung mit der OnVista. Inzwischen haben sie eine Geschäftsbeziehung mit der Commerzbank für ein Produkt dass sich OnVista nennt. Der Handelsregistereintrag der OnVista Bank GmbH wurde am 20.7.2016 gelöscht. 

 

Ist ja aber egal, das ist ein Nebenkriegsschauplatz wo wir uns wohl nicht mehr einig werden.

 

 

 

 

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"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo

DirkHSK
Experte
91 Beiträge


@paej  schrieb:

Grundregeln für die Beziehung zwischen Kunde und Bank

1. Geltungsbereich und Änderungen dieser Geschäftsbedingungen und der Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbeziehungen

(1) Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäfts­ verbindung zwischen dem Kunden und den inländischen Filialen der onvista bank - eine Marke der Commerzbank AG - (im Folgenden Bank genannt). 

 

 


 

Also die einzige juristische Person, die da in den AGB steht ist die Commerzbank AG.

 

Aber wie gesagt, es ist müßig darüber zu diskutieren. Du hast wahrscheinlich recht, dass die Onvista Abteilung der Commerzbank AG die zuständige Stelle ist, die sich um das Problem kümmern sollte, nicht die Comdirect Abteilung.

 

Allerdings ist es schon befremdlich, dass es so schwierig ist, dass 2 Abteilungen aus dem gleichen Haus was geregelt bekommen. Eigentlich sollte jeder innerhalb der Commerzbank AG bemüht sein die Prozesse so problemlos wie möglich zu organisieren.

elbe
Autor
5 Beiträge

Hallo, mir ist es genau gleich ergangen. Auch ich habe gedacht, dass ein Depotwechsel innerhalb der Coomerz-Gruppe problemlos erfolgen sollte. Pustekuchen. Der Wechsel hat mir einen Schaden von mehreren Tausend Euro beschert.

Zuerst war wochenlang keine Kontaktmöglichkeit gegeben (werder zu ONVISTA noch zu Comdirect). Dann wurde versprochen, dass das Problem (ich weiss nicht welches) sofort behoben wird und die Papiere und Cash sofort übertragen werden. Bis alles übertragen wurde hat es schlussendlich mehr als eineinhalb Monate gedauert. Laut BAFIN muss der Wechsel innerhalb 3 Wochen erledigt sein oder mitgeteilt werden, was das Problem ist und bis wann es gelöst ist.

Ulf1964
Autor
3 Beiträge

Vielen Dank für Eure Antworten und Beiträge.

 

Ich habe nach 4 Wochen Zugriff auf ca. 70% meines Depots. Die Comdirect teilte mir mit, dass der Depotübertrag erfolgreich abgeschlossen sei. Nur fehlen mir 2000 Aktien der Telekom und etwas "Kleingeld" vom Verrechnungskonto der Onvista-Bank. In 4 Wochen ist man nicht in der Lage, ein Guthaben von A nach B zu überweisen. Im eigenen Konzern! Und das Übertragen vom Telekom Aktien ist wohl wirklich kompliziert. Nach 4 Wochen dürfte man das wohl als Unterschlagung vom Vermögenswerten bezeichnen.

Morgenmond
Mentor ★★★
2.111 Beiträge

@Ulf1964  schrieb:

... Nach 4 Wochen dürfte man das wohl als Unterschlagung vom Vermögenswerten bezeichnen.


Dürfte man das @ Ulf1964 ?

Unterschlagung ist nach §246 StGB ein Straftatsbestand.

Hast du denn schon Anzeige erstattet ?

Mit solchen Äußerungen öffentlich wäre ich sehr vorsichtig. Der Schuss kann ganz schnell nach hinten losgehen.

Stichwort: Verleumdung §187 StGB.

 

Gruß Morgenmond

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