am 09.03.2024 17:11
Hallo Community,
ich habe kürzlich eine "Kopie über die Anzeige über nicht einbehaltene Kapitalertragsteuer gemäß § 44 Abs. 1 Satz 10 EStG" erhalten.
Ausgelöst wurde das offensichtlich durch die Verschmelzung zweier ETF im vergangenen Dezember, was zu einem fiktiven Verkauf eines meiner ETF geführt hat. Dabei entstanden Kapitalerträge, für die aber seitens comdirect keine Steuern abgeführt werden konnten, weil das Verrechnungskonto nicht gedeckt war. In der Fußzeile nennen sie das "Keine Belastung des Steuerbetrags aufgrund fehlenden Guthabens od. Widerspruch Inanspruchnahme Kontokorrentkredit. Es erfolgt eine Meldung an das Finanzamt (§44 Abs. 1 S 10 EStG)."
Es geht also ums Steuerjahr 2023. Was fange ich nun damit an? Kann ich die Kapitalerträge aus der Meldung ans Finanzamt einfach in der Steuererklärung angeben?
So einen Fall hatte ich ehrlich gesagt noch nie und die comdirect geizt mit Hinweisen oder Informationen.
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 09.03.2024 17:35
@Filter schrieb:Kann ich die Kapitalerträge aus der Meldung ans Finanzamt einfach in der Steuererklärung angeben?
Nein, nicht "kann", sondern "muss".
09.03.2024 17:40 - bearbeitet 09.03.2024 17:41
Hallo @Filter ,
herzlich Willkommen in der Community.
Zu deiner Frage:
In der Steuererklärung die Anlage KAP ausfüllen, die benötigten Zahlen dazu findest du in der Steuerbescheinigung in deiner Postbox (wenn die noch nicht da ist, kommt die in den nächsten Tagen noch).
Das von dir genannte Dokument ging im Original an das Finanzamt, die Sachbearbeiter wissen nun also das du die Anlage KAP ausfüllen musst.
(Normalerweise muss man dies nämlich in vielen Fällen nicht)
Gruß
Curtis
am 09.03.2024 19:00
@CurtisNewton schrieb:
In der Steuererklärung die Anlage KAP ausfüllen, die benötigten Zahlen dazu findest du in der Steuerbescheinigung in deiner Postbox (wenn die noch nicht da ist, kommt die in den nächsten Tagen noch).
Du meinst die "Jahressteuerbescheinigung"? Die kam zwei Tage vor dem Infoschreiben ans Finanzamt. Und dort ist kein Kapitalertrag angegeben. Müsste denn in der Steuerbescheinigung eine nicht abgeführte Kapitalerstragsteuer samt Soli überhaupt vermerkt sein? Oder taucht dort nicht nur das auf, was auch wirklich abgeführt wurde?
am 09.03.2024 19:02
Schon klar. Die Frage zielte eher darauf ab, ob ich darüber hinaus noch mit irgendwem in Kontakt treten muss oder ob die Angabe in der Steuererklärung ausreichend ist, um die Angelegenheit zu erledigen. 😉
am 09.03.2024 20:48
Normalerweise sollten auf der Steuerbescheinigung
- die Kapitalerträge
- die bereits gezahlte Steuer und Soli
aufgeführt sein. Daraus kann man dann zurückrechnen ob zuviel oder zuwenig gezahlt wurde.
Warum der virtuelle Verkauf nicht aufgeführt ist weiß ich nun auch nicht. Wäre er mit Verlusten verrechnet worden, wäre ja auch keine Steuer angefallen.