am 02.03.2023 13:01
Heute habe ich eine Mitteilung meine Aktien von BHP Biliton erhalten.
Dementsprechend kann ich mich zwischen zwei Optionen entscheiden:
Die Verfahrensweise und der steuerliche Aspekt sind mir bekannt. Allerdings finde ich befremdlich, dass bei Wahl der Stockdividende der sog. Reinvestierungskurs erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben wird.
Somit könnte ich, abgesehen von eventuellen Weisungsgebühren, besser oder schlechter wegkommen als mit der Bardividende.
Ist die Verfahrensweise üblich, den entsprechenden Kurs unter dem Tisch zu halten?
Gruß ttplayer
02.03.2023 13:10 - bearbeitet 02.03.2023 13:19
Das ist normal weil jetzt noch nicht bekannt ist wieviel die Aktie zum Zeitpunkt der Ausschüttung wert ist.
Du erhältst Aktien in genau dem Wert wie du ihn normalerweise in bar bekommen würdest. Letztendlich wird von dem Barbetrag unter Zuhilfenahme des aktuellen Kurses ausgerechnet wie viele Stücke du bekommst. Mehr ist es nicht.
Prinzipiell funktioniert das nicht anders als ein Sparplan. Dort gibst du ja auch einen Sparbetrag an und weißt vorher nicht wieviele Stücke du bekommst, aber du kriegst eben genau so viele wie bei dem Sparbetrag möglich sind (+ Bruchstücke die bei Stockdividenden in der Regel weiter Bar ausgezahlt werden).
Nehmen wir also an du würdest eine Bardividende von 90 USD kriegen. Die Aktie ist zum Zeitpunkt der Zahlbarkeit (das ist nicht das Dividendendatum/Ex-Tag) 40 USD wert. Dann kriegst du 2 Aktien + 10 USD in Bar = Gesamtwert 90 USD.
Das ist also völlig normal und geht auch gar nicht anders weil der Wert der Aktie logischerweise nicht vorher bekannt ist.
am 02.03.2023 13:37
Wenn es rein nach dem Börsenkurs geht, ist die Sache ja klar. Bestünde aber nicht die Möglichkeit, dass die Gesellschaft bei Reinvestition den Kurs nach eigenem Gusto festlegt und zwar über oder unter dem dann aktuellen Börsenkurs?
Ich denke ich nehme das Geld - das ist einfach die entspanntere Variante. Und falls ich nachkaufen möchte geht dies wesentlich unkomplizierter mit einer entsprechend Order.
02.03.2023 13:45 - bearbeitet 02.03.2023 13:47
02.03.2023 13:45 - bearbeitet 02.03.2023 13:47
@ttplayer schrieb:Wenn es rein nach dem Börsenkurs geht, ist die Sache ja klar. Bestünde aber nicht die Möglichkeit, dass die Gesellschaft bei Reinvestition den Kurs nach eigenem Gusto festlegt und zwar über oder unter dem dann aktuellen Börsenkurs?
Nein das würde schon rein steuerrechtlich nicht funktionieren weil der Bardividendenbetrag versteuert wird. Wenn die Aktien jetzt mehr oder weniger als der Betrag wert wären dann würde die Berechnung nicht mehr stimmen.
Bei nicht börsennotierten Unternehmen ist das noch eine andere Sache, dort wird in der Regel ein "Fair Value" zugrunde gelegt der von einer Wirtschaftsprüfung festgelegt wird.
Im Zweifel hast du als Aktionär natürlich immer das Recht bei den Investor Relations nachzufragen wie der Kurs gebildet wurde.
am 02.03.2023 20:32
Da wird ein gewichteterBörsenmittelkurs üner einen gewissen Zeitraum berechnet.
So 5 bis 10 Tage. Man weiß also nicht ob das günstiger oder ungünstiger wird.
Deshalb mache ich so etwas nicht mehr. Einfach Cash und gut ist es, auch wenn man dabei Steuern zahlt.
Früher habe ich das gerne bei Shell und Total gemacht.
Da gab es einen Rabatt auf die Aktien von 5%. Da war das eigentlich immer günstiger.
am 02.03.2023 23:16
Dieses Wahlrecht bieten viele englische Aktien an. Ich nehme immer die Bardividende.
Wenn ich die Aktie nachkaufen will, kaufe ich mehr Anteile, auch wegen der Gebühren, und ich kann selbst den Preis durch Limitkauf bestimmen.