am 15.03.2023 11:02
Hallo zusammen,
bei mir wurde ein ETF von Lyxor in einen Amundi verschmolzen.
Dies erfolgte lt. comdirect per fiktivem Verkauf der Lyxor-Anteile "ohne Stundung wegen Umwandlung" mit entsprechender Besteuerung der vollen ETF-Anteile und nachfolgender Abbuchung der entstandenen Steuer.
Danach wurde alle ehemaligen Lyxor-ETF-Anteile als Amundi-ETF in mein Depot gebucht.
Meine Fragen dazu:
1. Wieso werden durch eine fiktiven Verkauf Steuern erhoben bzw. warum hat der fiktive Verkauf überhaupt stattgefunden?
2. Wird der ETF nicht doppelt besteuert, da ich ja durch den fiktiven Verkauf der Lyxor-Anteile bereits Steuern bezahlt habe und ein Verkauf der Amundi-Anteile ja nochmals einer Steuerzahlung unterliegt?
3. Warum wurde der fiktive Verkauf unter "Sonstige Gewinne/Verluste" gebucht? Ich hätte hier aufgrund der Verschmelzung/Umbuchung gar keinen steuerlichen Eintrag erwartet bzw. wenn, dann eine Buchung unter "Gewinne/Verluste aus Aktien".
Leider konnte mir am comdirect-Telefon niemand diese Fragen beantworten... daher hoffe ich auf das Schwarmwissen 🙂
Danke, Tom
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 15.03.2023 18:24
@Schmidky1 schrieb:Ergänzend: comdirect verweist auf ein Informationsschreiben, in dem angeblich alle meine Fragen beantwortet sind - nur finde ich darin leider keine Antworten, sondern sogar eine weitere interessante Information: "Die Kosten der Verschmelzung werden vollständig von der Verwaltungsgesellschaft des übernehmenden Teilfonds getragen. "
Schreiben: https://s.wmdaten.de/?d=11050
Falls Du daraus die Hoffnung abgeleitet haben solltest, dass dies auch beinhaltet, dass die Sache steuerneutral für Dich ausgeht, dann muss ich Dich leider enttäuschen. Mit "Kosten" ist in diesem Fall alles gemeint, was zum Zweck der Verschmelzung auf Fondsebene betrieben werden muss.
Dazu dürften Kosten für Wirtschaftsprüfer, für die Erstellung der neuen Fondsunterlagen etc. gehören. Eine abschließende Liste kann ich nicht nenne, da ich selber noch keine Verschmelzungen organisieren musste.
Definitiv nicht gemeint ist , dass evtl. anfallende Kosten oder Steuern auf Anlegerebene auch von der Fondsgesellschaft getragen würden.
am 16.03.2023 14:14
Hallo @Schmidky1,
ich habe deine Fragen gerne auch mit unserer Fachabteilung besprochen.
Zu 1.: Über die Maßnahme wurde mittels PostBox-Info am 15.12.2022 informiert. Laut unserem Datenlieferanten handelt es sich um einen steuerpflichtigen Fondstausch. Dieser kommt steuerlich einem Verkauf der ursprünglichen Papiere und einer gleichzeitigen Neuanschaffung der eingebuchten Papiere gleich. Durch den Verkauf wurde der alte Merkposten und der seitdem entstandene Kursgewinn besteuert.
Zu 2.: Eine Doppelbesteuerung der neu eingebuchten Papiere findet nicht statt, da der Wert der eingebuchten Papiere in etwa dem Wert der ausgebuchten entspricht. Somit wäre zukünftig nur noch der ab Einbuchung entstehende Kursgewinn steuerrelevant.
Zu 3.: Wie bereits unter Punkt 1 erwähnt, handelt es sich um eine steuerpflichtige Maßnahme, die einem Verkauf gleichkommt. Daher wurden im Rahmen des Umtauschs alle steuerpflichtigen Merkposten und der bis zum Umtausch entstandene Kursgewinn besteuert. Da es sich hier um einen Fonds handelt, wurden die Gewinne im Verrechnungssaldo Sonstige verrechnet. Im Verrechnungssaldo Aktien werden ausschließlich Gewinne/Verluste aus Aktien (Direktinvestition in Einzeltitel) verrechnet.
Ich hoffe, unsere sehr hilfsbereite Community und wir konnten deine offenen Fragen klären. Alle weiteren Fragen – insbesondere zum Hintergrund des Umtauschs – wären an die Fondsgesellschaft zu richten.
Beste Grüße
Jan-Ove
am 17.03.2023 18:39
Hallo Jan-Ove und auch an alle anderen hilfsbereiten Beantworter meiner Frage: Dankeschön für die umfangreichen Informationen.