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Ausländische Fonds bei fiktivem Verkauf wegen Reform der Besteuerung

paba
Mentor
889 Beiträge

Hallo Community,

 

ich möchte hiermit darauf hinweisen, dass wahrscheinlich alle ausländischen Fonds, falls sie in 2017 ordentliche Erträge erwirtschafte haben, im Zuge der fiktiven Veräußerung wegen der Reform der Fondsbesteuerung ab 2018 einmalig zu "steuerproblematischen Fonds" werden. Also ausgenommen sind wahrscheinlich nur Swap-basierte ETFs. Das liegt daran, dass alle Fonds gemäß §56 Abs. 7 InvStG mit Ablauf des Jahres 2017 zu einer Zwangsthesaurierung verdonnert wurden. Ausländische Fonds führen aber keine Steuern an den deutschen Fiskus ab. Da Thesaurierungen aber in dem Jahr, in dem sie vereinnahmet wurden steuerpflichtig sind, muss der Anleger sie selber in seiner Steuererklärung angeben (Anlage KAP). Das ist vielen Anlegern aber wahrscheinlich nicht bewusst. Mir ist die volle Tragweite auch selber erst vor kurzem klar geworden. Bei mir sind auf diese Weise schon fast 700€ an Erträgen zusammengekommen, die ich nach-zu-erklären habe (so viel hatte ich noch nie, denn ich halte normalerweise nur ausschüttende Fonds). Es fehlen aber immer noch mehrere Fonds und die Jahressteuerbescheinigung steht auch noch aus!

 

Will man also nicht zum Steuerhinterzieher werden, sollte man diese Thesaurierungen tatsächlich in der Steuererklärung angeben. Nur wenn in der Jahressteuerbescheinigung unter "Höhe der ausschüttungsgleichen Erträge aus ausländischen thesaurierenden Investmentfonds und Mehr-/Mindestbeträge aus intransparenten Fonds" ein Wert von 0,00 EUR steht muss man in der Steuererklärung nichts angeben.

 

Auch die die Dokumente namens "Steuerliche Behandlung: Fiktiver Verkauf Investmentfonds w. Investmentsteuerref.“ sind hier keine zuverlässigen Belege für die nötigen Angaben in der Steuererklärung. Bei mir werden diese Dokumente mittlerweil zum X-ten Mal korrigiert und in der Rubrik "noch nicht dem Steuerabzug unterworfene akkumulierte thesaurierte Erträge" finden sich mehr und mehr Erträge, die ich nach-zu-erklären habe.

 

Schönes Wochenende

paba

2 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @paba,

 

danke für diesen wichtigen Beitrag!

 

Ich hatte gestern meine Steuerbescheinigung und die Abrechnung der Comstage-Thesaurierer im Postfach und hab vor 2 Stunden meine Steuererklärung abgeschickt.

 

Ich halte 5 Comstage-ETF, darunter auch den MDAX-ETF. Der wurde im letzten Jahr von SWAP auf physisch replizierend umgestellt und von thesaurierend auf ausschüttend. Alle anderen ETF haben 0,00 EUR thesauriert, der MDAX-ETF jedoch ca. 0,01 EUR pro Stück.

 

Jetzt habe ich 2,05 EUR ausschüttungsgleiche Erträge. Wow. Das ganze wollte ich eigentlich bei meiner Anlage in ETF von Anfang an vermeiden. Aber zwei Euro ist "egal".

 

Hab gerade die Steuererklärung um die beiden Felder ergänzt, also nochmal vielen Dank! Ich höre schon die Handschellen klicken. 🙂

 

Grüße aus Dresden

Sonni Ho*neß

paba

Hallo @ehemaliger Nutzer,

 

bei 2,05€ würde sicher kein Hahn nach der darauf fälligen Steuer von 0,54€ krähen. Im Allgemeinen sind das aber keine zu vernachlässigen Beträge. Bei größeren Beträgen wird man sich aber kaum darauf berufen können, man habe es nicht gewusst. Deshalb mein Beitrag, weil mir klar ist, dass viele es tatsächlich nicht wissen. Sie habe vielleicht sogar mal genau aus diesem Grund nur ausschüttende bzw. Swap-basierte Fonds gekauft (und jetzt funktioniert das nicht!).

 

Gruß paba