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am 03.08.2017 16:12
Hallo Zusammen,
folgende Frage bzw. Sachlage. Ich habe Aktien verkauft, diese Order wurde ausgeführt. Die Einnahmen x stehen dann im Verrechnungskonto unter Verfügbarkeit bereit aber sind noch nicht verbucht (d.h. noch nicht unter Kontostand - Verrechnungskonto sichtbar). Überweise ich dann Betrag x vom Verrechnungskonto auf das Girokonto geht der Kontostand vom Verrechnungskonto ins Minus, aber Verfügbarkeit beim Verrechnungskonto ist dann 0. Zahle ich in dem Fall auch Zinsen für das überziehen vom Konto, wenn das Verregnungskonto bei Verfügbar auf 0 steht und bei Kontostand ein negativen Wert einzeigt?
Viele Grüße
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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03.08.2017 16:24 - bearbeitet 03.08.2017 16:25
Hallo @zeichha,
ja, wahrscheinlich zahlst du Zinsen. Valuta für Wertpapierhandel immer zwei Tage nach Ausführung (egal ob Kauf oder Verkauf).
Gruß paba
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am 03.08.2017 20:07
ich meinte Zinsen für das Unterschreiten der null beim Verrechnungskonto, nicht für den Handel der Aktien.
VG
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am 03.08.2017 20:58
... ja genau den Minusbetrag meine ich auch; für den zahlst du Zinsen, es sei denn, es handelt sich um einem Fehler von comdirect; dann solltest du das reklamieren.
04.08.2017 10:15 - bearbeitet 04.08.2017 10:39
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04.08.2017 10:15 - bearbeitet 04.08.2017 10:39
paba schrieb:... ja genau den Minusbetrag meine ich auch; für den zahlst du Zinsen, es sei denn, es handelt sich um einem Fehler von comdirect; dann solltest du das reklamieren.
Hallo @zeichha,
diese Berechnungsart hat die folgenden Vorteile gegenüber der Vorgehensweise so manches anderen Direktbrokers:
+ Sobald die Transaktion durchgeführt wurde und die Berechnung abgeschlossen wurde, siehst Du den Wertpapiererlös in Deinem Verrechnungskonto.
+ Damit kannst Du die Transaktion als sicher abgeschlossen betrachten und über diesen Betrag sofort verfügen, auch wenn die Valuta korrekterweise erst etwas später erfolgt (ich glaube 2 Werktage).
Daytrading zur Nutzung von Kursschwankungen ist ebenso möglich. Da für die neue Kauforder ja die gleiche Valuta-Regel gilt wie für die vorherige Verkaufsorder.
+ Sozusagen als Kulanz kannst Du den Betrag aber auch sofort (Valuta 0 Tage) auf Dein Auszahlungskonto abdisponieren. Dabei geht das Verrechnungskonto ins Minus und die Zinsen werden taggenau belastet. Ist aber auch aus Revisionssicht kein Problem, weil es ja eine sichere Gegenbuchung gibt, die sozusagen in der Vordispo für die nächsten Tage liegt.
Das ist korrekt und kundenfreundlich. Auf diese Weise habe ich im letzten Quartal auch ein paar Cent Zinsen bezahlt, weil ich ein bisschen Transaktionsgewinn zu früh abdisponiert habe.
Da steht dann:
"Sollzinsen ab 03.04. ....
.... - 0,ein paar Cent
Zusammengefasst:
Diese Buchungslogik ist nachvollziehbar und transparent. Und wer eben seinen Gewinn oder Wertpapiererlös aus psychologischen Gründen oder warum auch immer früher haben möchte, der bezahlt halt die ganz normalen, vereinbarten Zinsen für diesen einen oder zwei Tage (je nach dem wann er disponiert).
Diese Quickborner Lösung ist wirklich gut, @SMTcomdirect!
Ich hoffe das hilft weiter.
Liebe Grüße
Glücksdrache
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am 04.08.2017 13:42
Hallo @Glücksdrache,
super vielen Dank für die Antwort. Damit ist meine Frage geklärt.
Es wird dann sicherlich die 30/360 Berechnung verwendet.
VG
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am 07.09.2017 13:03
+ Damit kannst Du die Transaktion als sicher abgeschlossen betrachten und über diesen Betragsofort verfügen, auch wenn die Valuta korrekterweise erst etwas später erfolgt (ich glaube 2 Werktage).
...
Zusammengefasst:
...Und wer eben seinen Gewinn oder Wertpapiererlös ... früher haben möchte, der bezahlt halt die ganz normalen, vereinbarten Zinsen für diesen einen oder zwei Tage (je nach dem wann er disponiert).
Hallo Glücksdrache und paba,
der letzte Satz ist nur bedingt richtig. Wenn ein Wochenende dazwischen liegt (z. B. bei einem Verkauf am Donnerstag oder Freitag) oder auch ein Feiertag, so sind diese auch zu verzinsen. Über Ostern können aus diesen "zwei Tagen" schon mal "vier Tage" werden.
Gruß
kroko

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