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Verlustvortrag beliebig einsetzbar?

Dilaudid
Autor ★★★
53 Beiträge

Hallo,

Angenommen ich realisiere einen Verlust, der nicht mit Gewinnen verrechnet wird, und mache vom lebenslangen Verlustvortrag Gebrauch.

 

Werden die Verluste dann zwingend angerechnet, sobald ich wieder einen Gewinn mache, oder kann ich die Verluste auch noch später geltend machen? 

 

Ich frage, da es evtl. Sinn macht, den Verlust für einen späteren Zeitpunkt mit höheren Steuern (z.B wenn man aktuell noch die Günstigerprüfung machen kann) aufzuheben, anstatt ihn sofort zu benutzen, um die Steuerlast zu mindern.

 

 

12 ANTWORTEN

cestmoi
Mentor ★
1.216 Beiträge

@Dilaudidich fürchte, Du kennst die Antwort bereits...
Nein, es gibt kein Sparbuch für Verlustvorträge - mir zumindest unlogisch und unbekannt.
Buchverluste kannst aber so lange mitschleppen, wie es Dir beliebt. Immerhin. Nur hier könnte ja der regierende Finanzminister mal auf die Idee kommen, dass man keine Verluste mehr gegenrechnen darf...

 

Edit: bei einem Zweitdepot bei einer anderen Institution könnte es funktionieren, aber bei einer FA-Prüfung würde das dann auch egalisiert werden. Den Tatbestand einer in der Zukunft liegenden Steuerhinterziehung ... nun, wenn die 2023 dann zu einer wesentlich geringeren Steuerlast führt... ach, paar Öcken mehr zum Investieren jetzt ist auch nicht verkehrt

Fix1
Experte ★★★
523 Beiträge

Hallo,

 

werden verrechenbare Gewinne bei einer Bank realisiert, bei der du einen "passenden" Verlustvortrag hast, findet automatisch eine Verrechnung statt. Das kannst du nicht verhindern.

 

Eine bankübergreifende Verrechnung findet jedoch nur mittels beantragter Verlustbescheinigung der "Verlustbank" auf Ebene des Finanzamts statt. Insofern hast du es dort selbst in der Hand und eine Verrechnung findet dort nur statt, wenn du es willst. Willst du das nicht, ist das auch kein Problem für das Finanzamt. An der Stelle muss ich "leider"@cestmoi  widersprechen. Schließlich verzichtest du freiwillig auf eine Steuererstattung. Da findet auch keine Prüfung statt.

 

Du überlegst, ob du den Verlust künftig besser nutzen kannst. Ich gebe dabei zu bedenken, dass heute 100 Euro wegen der Inflation mehr wert sind als zukünftig. Und in der Zeit, wo das Geld beim Finanzamt parkt, kann es nicht für dich arbeiten. Im Normalfall ist also im Sinne der eigenen Rendite tunlichst drauf zu achten, seine Steuern so spät wie möglich zu zahlen. Es mag Ausnahmen geben. Aber die sind selten. Und je länger du dem Finanzamt Geld leihst, desto unwahrscheinlicher ist es, dass du eine dieser seltenen Ausnahmen gefunden hast. 

 

Viel Erfolg und viele Grüße

 

 

GetBetter
Legende
8.087 Beiträge

@Fix1  schrieb:

Und in der Zeit, wo das Geld beim Finanzamt parkt, kann es nicht für dich arbeiten. Im Normalfall ist also in Sinne der eigenen Rendite tunlichst drauf zu achten, seine Steuern so spät wie möglich zu zahlen.


Genau richtig. Frühes Geld ist gutes Geld.

willywupps
Experte ★
233 Beiträge

@Fix1: Guter Beitrag!

Börsenhandel ist doch das Einfachste der Welt : Kaufe niedrig und verkaufe hoch!

Dilaudid
Autor ★★★
53 Beiträge

Bei ca 17.000 Euro entspricht der Grenzsteuersatz der Abgeltungssteuer, der Durchschnittssteuersatz ungefähr 10%. Wenn ich in einem Jahr nicht arbeite könnte ich also Gewinne in Höhe von 17000 Euro mit 10% anstelle von 25% versteuern. 

 

Durch die Nutzung des Verlusts erst im nächsten Jahr würde ich also 150% der 10%igen Steuer sparen.

 

D.h ich müsste in einem über Jahr 150% Rendite machen, damit sich das Geld ein Jahr früher lohnt. Da macht die geringe Inflation auch kaum etwas aus.

 

Wenn man dann Wertpapierkredit u.Ä. mitberücksichtigt ist eine spätere Verlustverrechnung erst Recht sinnvoll, da liquiditätsbedingte Nachteile ausgeglichen werden können.

 

Soweit ich die Antwort richtig interpretiere, reicht es, die Wertpapiere die ich verkaufen und nicht mit den Verlusten verrechnen möchte, kurz vor dem Verkauf auf eine andere Bank zu übertragen? 

 

Verzichten möchte ich auf die Verluste aber nicht, deswegen stimmt die Begründung, weswegen es zu keinen Problemen mit dem Finanzamt kommen kann, nicht. 

Fix1
Experte ★★★
523 Beiträge

Deinen letzten Satz habe ich leider nicht verstanden. Vielleicht magst du das noch einmal genauer ausführen.

 

Nur so viel sei schon einmal gesagt: Deine Verluste gehen keinesfalls verloren. Einen Verlust, den du beispielsweise im Jahr 2021 bei Bank A realisiert hast, kannst du dir - sofern du bei dieser Bank Ende 2021 keine Verlustbescheinigung beantragt hast - mit der Verlustbescheinigung für das Jahr 2022 bescheinigen lassen. Dann kannst du sie mit Gewinnen des Jahres 2022 bei Bank B verrechnen lassen.

Dilaudid
Autor ★★★
53 Beiträge

"Schließlich verzichtest du freiwillig auf eine Steuererstattung. Da findet auch keine Prüfung statt."

 

Diesen Satz meinte ich. Ich verzichte ja nicht, sondern ich möchte mehr Steuererstattung herausholen. Deswegen kann es durchaus sein, dass das Finanzamt widerspricht.

Fix1
Experte ★★★
523 Beiträge

Nein, das tut es definitiv nicht. Tut mir leid. Du kannst es genau so machen, wie du es planst. Du kannst die Verrechnung wie beschrieben gerne in der Zukunft vornehmen. Das Finanzamt hat nix dagegen und prüft auch nichts. Warum du das nicht glauben magst, kann ich leider nicht abschätzen. 

 

Meine Aussage, dass du auf eine Steuererstattung verzichtest, war nicht sauber. Das gebe ich gerne zu. Was ich meinte, war, dass du in dem Jahr auf die Erstattung verzichtest. Nicht aber für immer 

 

Ich wünsche dir viel Erfolg. 🙂

Dilaudid
Autor ★★★
53 Beiträge

Ich glaube es, ich wollte nur bei dem einen Satz nochmal sicher gehen. Danke für deine Hilfe.