Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Verlustverrechnung bei Zertifikaten

27 ANTWORTEN

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

Ich weiß nicht wieso ich das erklären muss aber OK... zum Mitschreiben

 


@Silver_Wolf  schrieb:

Du hast doch selbst das BMF-Schreiben verlinkt in dem genau das steht.


Wenn du die Frage gelesen hättest auf die ich geantwortet habe, hättest du gesehen dass es in dem Posting nicht (mehr) um die aktive Veräußerung ging, sondern um die automatische Einlösung durch den Emittenten. Dabei entstehen schließlich keine Orderentgelte und entsprechend liegt kein negativer Veräußerungserlös vor. Dementsprechend greift die von mir zitierte Regelung im BMF Schreiben und die von dir zitierte FAQ der ING nicht.

 

Du hattest von der "wertlosen Ausbuchung" gesprochen, und ob die 0.001 Restwertzahlung bei einer automatischen Ausbuchung als wertlos zählt oder nicht ist meines Wissens nicht geklärt. Daraufhin kamst du mit einem Artikel zum Verkauf solcher Zertifikate um die Ecke. Wer hier was von wem will ist jetzt die Frage.

 


@Shree  schrieb:

1. Ich muss Steuer auf 50.000 Euro bezahlen.

2. Ich muss Steuer auf 100.000-20.000 = 80.000 Euro bezahlen und Reste Verlust 30.000 wird nächsten Jahren übertragen.

 

Welche von beide Möglichkeiten ist richtig ?


Beide 😉

Das schöne am deutschen Staat ist ja, dass die Antwort auf alle Fragen immer ist "es kommt drauf an".

Es hängt davon ab wie die Verluste entstanden sind. Um die Sache zu vereinfachen gehen wir mal davon aus, dass alle Verluste auf die gleiche Weise entstanden sind.

 

Zum 1. Fall:
Der würde eintreten, wenn die Verluste durch Veräußerung entstanden sind. Du kaufst also Zertifikate zu 100.000 Euro, und verkaufst sie aktiv zu 50.000 Euro. Damit entstehen 50.000 Euro Veräußerungsverlust, die voll angerechnet werden.

 

Zum 2. Fall:

Der würde eintreten, wenn die Verluste durch wertlose Veräußerung/Verfall entstanden sind. Du kaufst also 50.000 Euro Zertifikate, diese werden ausgeknockt, und du verkaufst diese aktiv. Dabei würde aller Wahrscheinlichkeit nach ein negativer Veräußerungserlös entstehen und damit gemäß der neuen BMF Regelung als wertlos zählen. Damit würden diese in den 20.000er Verlusttopf laufen.

In dem Fall aber zu beachten: Auf Bankebene würden nur die 100.000 Gewinn versteuert, der Verlust würde gar nicht berücksichtigt werden. Der wird auf der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen und muss im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden.

 

Was noch nicht klar ist, ist der Fall den wir oben diskutiert haben nach @MissSchwert 's Frage: Du kaufst für 50.000 Euro Zertifikate, diese werden ausgeknockt und du erhältst die Restwertzahlung vom Emittenten automatisch. Da dabei keine Transaktionskosten anfallen hättest du keinen negativen Veräußerungserlös und die neue BMF Regelung greift nicht. Wie schon zuvor geschrieben gibt es meines Wissens aktuell keine BMF Regelung wie diese steuerlich anzurechnen sind. Daher werden diese Verluste nach aktuellem Stand bei comdirect (und anderen) aktuell noch voll angerechnet. Ob und wie lange das so bleibt, bleibt abzuwarten.

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

Zeige doch mal so eine Abrechnung wo die Bank keine Gebühren genommen hat.  🙂

 

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

Hä was soll ich da zeigen?

 

Dass comdirect bei der automatischen Einlösung keine Entgelte nimmt ist ein Fakt, da braucht man nix zu zeigen. Wenn du ne andere Abrechnung hast lass ich mich gern vom Gegenteil überzeugen.

 

Ich bin hier nicht in der Bringpflicht, bin schließlich auch nicht derjenige der unterstellt comdirect würde alles falsch machen.

 

PS: Such im PLV gerne nach Einlösung.

Merlik
Autor
2 Beiträge

Zu dem Thema habe ich eine Frage:

Bei mir wurden auch nachträglich die erstatte Kapitalertragssteuer bei mit negativem Saldo verkauften Optionsscheine zurückgebucht.

In der Steuerübersicht tauchen die negativen Verluste nicht mehr auf, die wurden vorher bei „Gewinne/Verluste Sonstige (Saldo)“ abgezogen sind aber jetzt wieder im laufe der Berichtigung wieder zurückgebucht worden.

Zurzeit tauchen die Verluste nirgends in der Steuerübersicht auf, muss ich dafür am Jahresende eine Verlustbescheinigung beantragen?

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@Merlik  schrieb:

 

Zurzeit tauchen die Verluste nirgends in der Steuerübersicht auf, muss ich dafür am Jahresende eine Verlustbescheinigung beantragen?


Nein, dafür nicht. Die Verlustbescheinigung dient dazu, die Verlusttöpfe zu leeren. Da Termingeschäfts-Verluste nicht in die von der Bank geführten Töpfe fließen, hat die Verlustbescheinigung keinen Einfluß. Diese Verluste machst du direkt beim Finanzamt geltend. Dann ist es (nach meiner Erfahrung) praktisch, trotzdem eine Verlustbescheinigung zu beantragen um alle Salden auf die Finanzamts-Ebene zu heben.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Merlik
Autor
2 Beiträge

Bekomme ich für die Termingeschäfts-Verluste von der Bank eine extra Bescheinigung?

Oder muss ich die Abrechnung nehmen um die Verluste beim Finanzamt geltend zu machen?

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@Merlik  schrieb:

Bekomme ich für die Termingeschäfts-Verluste von der Bank eine extra Bescheinigung?

Oder muss ich die Abrechnung nehmen um die Verluste beim Finanzamt geltend zu machen?


Vorhersagen sind immer schwierig, insbesondere solche, welche die Zukunft betreffen.

Im Zweifelsfall gilt: Du lieferst die Dokumente, die dein Sachbearbeiter anfordert.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

Diese Verluste sollten in der Steuerbescheinigung ausgewiesen werden.

Also wenn du eine bekommst.