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Verlustrechnung

TWA
Autor ★
7 Beiträge

Hallo, ich habe eine Verständnisfrage bezüglich der Verlustrechnung bei Aktienverkäufen und der Steuer.

 

kleines Beispiel, ich habe meinen Freibetrag schon ausgeschöpft und möchte nun Aktien mit einem Gewinn von 1000 € verkaufen. Ich habe auch Aktien in meinem Depot mit einem derzeitigen Verlust von 500 €, wenn ich diese jetzt verkaufe und den Verlust realisiere, ist es dann so richtig, dass wenn ich danach die Aktie mit Gewinn verkaufe diese 500 € Verlust komplett angerechnet werden und nur von den restlichen 500 € die Kapitalertragsteuer abgezogen wird?

 

Was ist, wenn ich beide Aktien am selben Tag verkaufe, wird das dann direkt verrechnet?

 

Oder was ist, wenn ich zuerst die Aktie mit 1000 € Gewinn verkaufe und zwei Tage später die mit 500 € Verlust. Wird das dann im Nachhinein noch verrechnet oder lassen sich die 500 € dann nur mit künftigen Kapitalerträgen verrechnen?

3 ANTWORTEN

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

@TWA: Alles, was innerhalb eines Kalenderjahres passiert, wird so günstig wie möglich miteinander verrechnet; ggf. auch nachträglich. Erst am Jahresende werden die Töpfe für Verluste aus Aktien und sonstige Verluste eingefroren und auf das nächste Jahr übertragen.

TWA
Autor ★
7 Beiträge

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Bedeutet das, dass man das, was am Jahresende eventuell über ist, ins nächste Jahr übertragen bekommt und erst dort "bekommt", wenn man neue Gewinne realisiert?

 

Das heißt für den Gewinn, den ich zwei Tage vor dem realisierten Verlust gemacht habe hilft mir das dann doch nichts mehr.

baha
Mentor ★★★
2.786 Beiträge

Hallo TWA,

 

Verluste werden standardmäßig ins Folgejahr übernommen. Du kannst alternativ eine Verlustbescheinigung von deiner Bank beantragen. Die kannst du dann direkt über die Steuererklärung geltend machen.

 

Wenn du erst Gewinn (Freibetrag bereits ausgeschöpft) und dann zwei Tage später (also im gleichen Jahr) Verlust machst, dann bekommst gleichzeitig mit der Abrechnung des Verlustgeschäfts wieder einen entsprechenden Steuerbetrag zurückerstattet.

 

Gruß

baha

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