Unterjährige Steuererstattung dank Depotübertrag?
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am 25.12.2024 06:46
Situation: Depot 1 hat einen sehr hohen Verlustvortrag. Depot 2 bei einer anderen Bank enthält unter anderen Positionen eine Aktie mit entsprechend hohem Gewinn. Depotinhaber sind identisch.
Normalerweise: Wenn ich in Depot 2 die Aktie mit Gewinn verkaufe, zahle ich hohe Steuern. Diese kann ich mir mit erst vielen Monaten Verzögerung zurückholen, indem ich mir auf Depot 1 eine Verlustbescheinigung ausstellen lasse.
Idee und Frage: Wenn ich die Aktie in Depot 2 verkauft und die Steuern gezahlt habe, könnte ich dann nicht Depot 2 vollständig mitsamt aller Steuer- und Verlusttöpfe usw. auf Depot 1 übertragen und dadurch eine unterjährige Verlustverrechnung auslösen? D.h. Bank 1 würde mir praktisch die bei Bank 2 kurz zuvor gezahlten Steuern recht bald erstatten? Hat jemand hier schon einmal so etwas im Rahmen eines Depotübertrags gemacht?
Mein Zweifel ist insbesondere, ob Bank 1 mir Steuern erstatten würde, die von einer anderen Bank abgeführt worden sind.
(Klar, man könnte die Aktie auch vor dem Verkauf zu Depot 1 übertragen, aber das kostet Zeit. Wenn man sie z.B. wegen geänderter Aussichten sofort verkaufen möchte, wäre die geschilderte Lösung ein Weg, die hohe Steuerzahlung trotz nicht optimaler Lage recht bald zurückzuerhalten.)
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Aktien
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am 25.12.2024 08:28
Einem Depotübertrag mit unterjähriger Verlustverrechnung dürfte nach meiner Meinung eigentlich nichts entgegen stehen.
Es bräuchte jedoch einen "Anlass" damit diese Verrechnung auch wirklich ausgeführt wird -> es müsste danach also nocheinmal irgendein Verkauf stattfinden damit die Steuerberechnung/-verrechnung erneut angestoßen wird.
Gruß Crayzalex
An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!
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am 25.12.2024 09:02
kleiner Nachtrag: Es sollte natürlich eine geeignete Kosntellation sein.
Du schreibst ja ausschließlich von Aktien -> da sollte es keinerlei Probleme sein.
Wenn jedoch der Gewinn z.B. mit einem Fonds/ETF erwirtschaftet wurde aber der Verlaus aus dem Verrechnungstopf "Aktien" kommt geht es natürlich nicht.
Gruß Crazyalex
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25.12.2024 09:44 - bearbeitet 25.12.2024 09:47
@Awatar schrieb:Mein Zweifel ist insbesondere, ob Bank 1 mir Steuern erstatten würde, die von einer anderen Bank abgeführt worden sind.
Bei genauerer Betrachtung hat weder die eine Bank Steuern abgeführt noch hat die andere welche erstattet. Abgeführt hast nämlich Du und erstatten tut das Finanzamt. Die Banken sind nicht mit eigenem Geld involviert sondern nur ausführend tätig.
Ergo: Dein Plan funktioniert (so die Regeln der Verrechenbarkeit eingehalten sind), aus mehreren Gründen allerdings natürlich nicht mehr zeitnah. Dafür ist für die eine Variante der Jahreswechsel zu nah (und damit die finale Steuerpflicht für die in 2024 eingefahrenen Gewinne) und für die andere ist die Frist zur Beantragung der Verlustbescheinigung schon abgelaufen.
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am 25.12.2024 17:33
Vielen Dank für alle Antworten!
Ist mir schon klar, dass das dieses Jahr nicht mehr funktioniert.
Ich habe nur diese eine Aktie, die ich eventuell mit hohem Gewinn verkaufen möchte, und die Frage war, ob ich sie zuerst zu dem Depot mit Verlustvortrag verschieben soll, oder doch lieber einfach warten, ob ich sie überhaupt verkaufen werde. Und wenn das dann passieren sollte, ob ich dann nachträglich innerhalb kurzer Zeit die Verlustverrechnung mittels Gesamtübertrag doch noch vornehmen kann.
Sollte ich es machen, werde ich hier berichten, ob die Verrechnung erst nach einem Anlass, wie Crazyalex oben schrieb, oder gleich nach Eingang der Steuertöpfe bei dem empfangenden Depot passiert.
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am 25.12.2024 22:45
Zwischen verschiedenen Banken bewegst du da dieses Jahr nichts mehr.
Selbst Consors <-> ING dauert 3 Tage.
Bei Consors konnte ich hingegen am Montag noch zwei Überträge hin und her innerhalb von 4 Stunden machen.
Das gab dann gut 5000 Euro Steuererstattung zu Heiligabend. 🙂
Dieses Geld kann man ja sinnvoller anlegen anstatt es dem Fiskus zu schenken.
