am 11.01.2021 17:59
Also meine tui in anderem depot waren fr handelbar. Sowohl bzr als auch aktie.
Wären die bzr nicht handelbar warum hmgab es dann so viel Bewegung an den Börsen?!
am 11.01.2021 18:03
Gebe ich dir recht.Und Altbestände durfte man wenn man will verkaufen.
denke daher das man wenn überhaupt wegen der Bzr den Schaden geltend machen kann.
am 11.01.2021 18:08
@Mev58 schrieb:Gebe ich dir recht.Und Altbestände durfte man wenn man will verkaufen.
denke daher das man wenn überhaupt wegen der Bzr den Schaden geltend machen kann.
Ich sehe dies als Bundle. Du hast ursprünglich TUAG00 gekauft. Aufgrund der Kapitalmaßnahme ist aus Deiner TUAG00 noch eine TUAG10 entstanden. Die Entstehung der TUAG10 hat zu einer TUAG00 (ex) geführt, sprich Deine TUAG00 wurde abgewertet durch Entstehung der TUAG10. Es besteht eine direkte Relation sowie Abhängigkeit.
Folglich verlgeichst Du Deinen ursprünglichen Einkaufspreis der TUAG00 mit dem möglichen Verkaufspreis der TUAG00 und TUAG10 kombiniert.
am 11.01.2021 18:18
@Blacki schrieb:Also meine tui in anderem depot waren fr handelbar. Sowohl bzr als auch aktie.
Wären die bzr nicht handelbar warum hmgab es dann so viel Bewegung an den Börsen?!
Soviel auch wieder zur Aussage des Kundenservice... Was bedeutet das? War man sich unsicher und hat deshalb nur bei z.B. 50 % der Kunden die Bzr in den Bestand gebucht? ![]()
Sorry... Ich weiß es ist nicht lustig, aber die Aussagen schon.
am 11.01.2021 18:29
Blacki handelbar waren sie ist auch richtig.Aussage CD hätte aber nicht handelbar sein dürfen.Da die korrigierte Mail erst am 8.1 kam.
nicht unser Problem.
@Matches ja hast recht es gibt einen Zusammenhang und daher werde ich auch in beiden Fällen den Schaden anfechten.
am 11.01.2021 18:42
Also einen Zusammenhang gibt es natürlich nur theoretisch aber mal schauen was die comd. Sagt.
Handelbar waren sie. Sie Aussage sie hätten nicht handelbar sein dürfen halte ich für falsch. Schaut euch doch die Handelsumsätze an. Dann hätten sich ja alle Banken vertan bei denen es handelbar war.
am 11.01.2021 18:53
Hoi, gerade 28 Seiten gelesen: Bin selbst kein TUI-Aktionär, das macht es aber vllt umso spannender von der Seite zuzugucken.
Frage an die "Geschädigten": Kursdiffernezschaden ausrechnen ist ja einfach gemacht. Habt ihr aber am Freitag auch dran gedacht die Verkaufsabsicht festzuhalten? Also ggü. der Comdirect am Telefon oder per Reklamationsemail zu erklären "ich möchte in diesem Augenblick bestens / mit Limit verkaufen, aber es geht nicht"? Oder ist es eine von den Situationen, wo Rechtsprechung abweichend vom Menschenverstand ist und das bloße nachträgliche "ich hätte bestimmt verkaufen wollen, jetzt wo ich sehe das heutiger Preis geringer als Freitag ist"-Statement ausreicht?
Grüße
MrMunki
am 11.01.2021 19:03
Ich habe gerade mit einem Comdirect Mitarbeiter telefoniert.
Er meinte es gibt einen Anlass für einen Schadensersatz.
Comdirect konnte die Rechte erst am Montag einbuchen, da sie von Tui so spät zur comdirect gebucht wurden.
Meine Frage ist nun warum bekommt der Commerzbank die Buchen erst später wie anderen Banken/Broker.
Ich werde nun nochmal bei der Tui anrufen.
11.01.2021 19:25 - bearbeitet 11.01.2021 19:26
11.01.2021 19:25 - bearbeitet 11.01.2021 19:26
Ich habe eben um 19.15 auch mit der Reklamationsabteilung telefoniert. Mir wurde mitgeteilt das TUI selbst die Ursache war warum die BZR bei comdirect Kunden nicht eingebucht waren.
TUI war sozusagen Schuld an der ganzen Sache laut Reklamationsabteilung.
Ich habe gesagt das die TUI BZR am Freitag bei anderen Brokern handelbar waren und bei Xetra über 22 Mio Rechte gehandelt wurden.
Mir wurde keine Lösung angeboten außer das TUI schuld an der Sache ist.
Ich habe das Gefühl das sich nun alle von der Verantwortung drücken wollen.
Wie sollte man weiter Vorgehen? BAFIN kontaktieren ? Anwalt kontaktieren ?
am 11.01.2021 19:31