am 01.01.2021 13:23
Hallo zusammen und ein gutes neues Jahr an Alle,
ich habe ein Depot bei einem anderen Kreditinstitut wo ich meinen 801 Euro Freibetrag auch ausgeschöpft habe. Nun habe ich bei der Comdirct 2 Depots (Haupt und Zweitdepot) mit jeweils dem gleichen thesaurierendne ETF laufen über einen Sparplan. Der Plan ist diese beiden Sparpläne viele Jahre laufen zu lassen und nicht zu verkaufen. Da die Ausschüttungen ja direkt reinvestiert werden und ich keinen Freistellungsauftrag eintragen werden, frage ich mich nun ob ich diese beiden Depots in meiner Steuererklärung angeben muss. Es sind derzeit noch sehr sehr kleine Beträge von "nur" 450 Euro eingezahlt, also wird auch nicht sehr viel angefallen sein an reinvestierten Ausschüttungen. Wie ich verstanden habe muss man ja nur die Steuern bezahlen wenn ich die ETFS eines Tages verkaufe oder gibt es auch eine Vorabsteuer?
Danke euch.
Lg
Sebastian
am 01.01.2021 14:12
Hallo @bashalla
Theoretisch musst du gar keine Depots bei der Steuererklärung angeben. Du richtest dein Freibetrag ein, verbrauchst ihn, zahlst steuern. Alles macht die Bank, alles soweit so gut. In der Steuererklärung brauchst du die Anlage KAP nur, wenn irgendetwas nicht so ganz gelaufen ist. Zum Beispiel Freibetrag vergessen, Verlustverrechnungen weil du Gewinne und Verluste verschiedener Banken verrechnen willst, dein persönlicher Steuersatz ist geringer als die Abgeltungsteuer - bei sowas brauchst du die Anlage KAP.
Was die thesaurierenden ETFs angeht: passiert alles im ETF weshalb du niemals Gewinne gesehen hast, die du versteuern müsstest. Dafür hast du aber eben die Vorabpauschale. Die wird dann beim Verkauf verrechnet und die Restsumme versteuert, sodass dann deine Steuerlast geringer ausfällt.
am 01.01.2021 15:11
Hallo @bashalla und herzlich willkommen.
Bei thesaurierenden ETFs fällt eine Steuer auf den fiktiven Gewinn eines Kalenderjahres an, falls der Jahresschlusskurs über dem Jahresschlusskurs des Vorjahres lag.
Die Höhe des fiktiven Gewinns ("Vorabpauschale") und die darauf fällige Steuer wird jährlich neu berechnet. Aktuell ist der Betrag aber sehr gering.
Für 2020 fällt je 10.000 € Anlagebetrag beispielsweise eine Steuer von rd. 0,90 € an (bei Aktien-ETFs und ohne Kirchensteuer).
Wenn Du bei der comdirect keinen Freistellungsauftrag erteilt hast, dann wird die Steuer in den kommenden rd. 2 Wochen vom Verrechnungskonto abgebucht.
Da Dein Freibetrag aber bei der anderen Bank ausgenutzt ist kannst Du durch Anpassungen auch nichts optimieren. In dem Fall bringt Dir die Anlage KAP in der Steuererklärung auch keinen Voteil.
Andere Gründe sie evtl. trotzdem ausfüllen zu müssen hat @Zilch schon genannt.
am 01.01.2021 16:54
Alles klar, vielen Dank. Mir war nicht bewusst, dass die Comdirect die Vorabsteuer dann automatisch einziehen wird bei einem thesaurienden ETF. Gut zu wissen, dann muss ich im Grunde gar nichts weiter tun 🙂
Danke an die Antworten.