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SWAP ETF - Kontrahentenrisiko

Simor2
Autor
2 Beiträge

Hallo,

ich haben einen SWAP ETF - XTRACKERS MSCI EMERGING MARKETS SWAP UCITS ETF - (DBX1EM) und habe noch ein paar Fragen zum Kontrahentenrisiko bzw. generellen Risiko.

 

1.) Das Kontrahentenrisiko ist ja gem. UCITS Vorschriften auf max. 10% des Fondsvermögen begrenzt.

Im Falle einer Insolvenz des Tauschpartners, habe ich einen max. Verlust von 10% meines Fondsvermögens oder sehe ich das falsch ?

Die Swap Counterparty sind: Deutsche Bank AG|Barclays Bank PLC|Société Générale|Goldman Sachs International|J.P. Morgan Securities plc|London Branch|HSBC Bank Plc.

Dann ist ja das Insolvenzrisiko noch weiter reduziert !?

 

2.) Im Fondprospekt seht folgender Hinweis: 

"Der Fonds verfügt über keine Garantie, und Ihre Anlage ist dem Risiko eines Wertverlusts bis hin zu einem Totalverlust ausgesetzt. Der Wert Ihrer Anlage kann sowohl fallen als auch steigen." 

Wie kann hier ein Totalverlust entstehen, bei den renommierten vielen Aktien im Trägerportfolio zumal ja ein ETF ja auch zum Sondervermögen gehört.

 

Die Risiken durch den SWAP sehe ich hier geringer, als diejenigen durch die natürlichen Wertschwankungen der Fondsanteile.

 

Vielen Dank im Voraus für Infos.

 

VG

Simor

 

 

 

 

2 ANTWORTEN

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

Erst einmal zur zweiten Frage: Da geht es gar nicht um Swaps. Das dort beschriebene Risiko ist schlichtweg, daß der MSCI Emerging Markets bzw. die darin enthaltenen Aktien ihren Wert verlieren und der Fondsanteil sozusagen planmäßig, wie der Index, auf 0 geht. Das betrifft direkt replizierende Fonds natürlich ganz genauso.

 

Zur ersten Frage: Normalerweise gibt es zu jedem Zeitpunkt nur einen Swap-Partner für den Fonds. Das wird also nicht auf zehn Teil-Swaps aufgeteilt. Der eine Swap-Partner stellt aber, für den Fall daß er zahlungsunfähig werden sollte, dem Fonds Sicherheiten, z.B. in Form von Staatsanleihen. Die kann der Fonds übernehmen und verwerten, falls der Swap nicht ausgeführt werden sollte. Im allgemeinen sind die Sicherheiten etwas mehr wert als der momentane Swap-Anspruch, z.B. 102% davon.

 

Trotz der Besicherung bleiben Risiken, und zwar wenn der Partner zahlungsunfähig wird und der Swap-Anspruch gleichzeitig stark steigt (z.B. MSCI EM um 5%). Dann reicht auch die Über-Sicherung von 102% nicht mehr aus, um den neuen Swap-Wert abzudecken. Ein anderes Risiko besteht darin, daß das Sicherungsportfolio an Wert verliert (z.B. es enthielt italienische Staatsanleihen, und Italien geht Pleite).

Weinlese
Mentor ★
1.385 Beiträge

Ich glaube worum es bei den 10% geht, ist dass die Differenz zwischen Sicherheiten und Zielwert des ETF-Portfolios nicht mehr als 10% betragen darf. Fällt der Wert des Sicherheitenkorbes darunter, muss der Swap-Partner meinem Verständnis nach Sicherheiten nachschießen, um die Grenze von 10% Differenz wieder einhalten zu können. Das ganze trifft wohl nur auf UCITS-konforme ETFs zu, was allerdings die überwiegende Mehrheit der hier gehandelten ETFs sein dürfte.

 

Viele Grüße

Weinlese