- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 28.09.2020 16:26
Hallo zusammen,
da es mein erster Beitrag ist, erst mal kurz zu mir: Bin der Michi, Student und seit 2017 bei der Comdirect:)
Meine Frage betrifft die NV-Bescheinigung und das Thema Freibetrag:
Ist das Erteilen eines FSA und die Beantragung einer NV-Bescheinigung überhaupt notwendig, wenn ich ohnehin eine Steuerklärung mit KAP einreiche?
Zum besseren Verständnis, erkläre ich hier noch den Hintergrund meiner Frage:
Erster Teil:
Diese Jahr könnte es sein, dass ich das erste mal meinen Freibetrag von 801€ ausschöpfe - Bis jetzt hatte ich noch keine NV-Bescheinigung und frage mich, ob ich überhaupt eine beantragen sollte, weil ich ohnehin bald in's Arbeitsleben einsteige.
Angenommen ich realisiere einen Gewinn von 1000€, verdiene aber dieses Jahr weniger als 9408€ (aktueller Grundfreibetrag). Erhalte ich dann, wenn ich meine Steuererklärung mache und die KAP aufülle, trotz Nichtvorhandensein einer NV-Bescheinigung, 199€ (1000-801) vom Finanzamt?
Zweiter Teil:
Kann ein Teil des Freibetrages verfallen, wenn man ihn nicht erteilt, aber seine Steuererklärung trotzdem einreicht? Habe inzwischen 3 Depots und mache mir gerade Gedanken, ob es Sinn macht meinen FSA "effizient" zu verteilen, oder das ohnehin keine Rolle spielt, wenn ich eine Steuererklärung mache.
Angenommen ich realisiere Gewinne von 700€ aber verrechne nur 600€ meines FSAs (weil ich ihn nicht nachträglich angepasst habe) - Erhalte ich dann beim Einreichen einer Steuererklärung 100€ vom Finanzamt (da unter 801€ insgesamt)?
Vielen lieben Dank im Voraus und viele Grüße
Michi
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
- Tags:
- FSA
- NV-Bescheinigung

28.09.2020 17:08 - bearbeitet 28.09.2020 17:13
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
28.09.2020 17:08 - bearbeitet 28.09.2020 17:13
@Michi_Lefti schrieb:Ist das Erteilen eines FSA und die Beantragung einer NV-Bescheinigung überhaupt notwendig, wenn ich ohnehin eine Steuerklärung mit KAP einreiche?
Ich weiß nichtmal, was eine NV-Bescheinigung ist, und mache meine Steuererklärung mit KAP seit Jahren (früher auch als Student) um Kohlen zurückzuholen. Klappt einwandfrei.
Ich hab zwar ein FSA erteilt, aber auch ohne käme es aufs gleiche raus. Allerdings hat man mit FSA sein Geld früher.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 28.09.2020 17:10
Der Vorteil einer NV liegt darin, dass Du die Beträge, welche nicht steuerlich abgezogen werden, direkt wieder reinvestieren kannst anstelle auf die Rückerstattung nach dem Steuerbescheid zu warten.
Langfristig und bei sehr geringen Beträgen macht es vermutlich keinen sooo großen Unterschied.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 28.09.2020 17:16
Wenn du in der Steuererklärung die Jahressteuerbescheinigungen beilegst und die Anlage KSP audfüllst geht alles seinen Weg.
Zu deinen Fragen:
1. Nein, sondern nur die Steuer; Soli und KiSt aus den 199 €
2. Es geht dir kein SFB verloren, siehe mein Eingangsstatement + auch hier nur die Steuer usw. aus 1.

28.09.2020 17:30 - bearbeitet 28.09.2020 17:51
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
28.09.2020 17:30 - bearbeitet 28.09.2020 17:51
@Michi_Lefti schrieb:Angenommen ich realisiere einen Gewinn von 1000€, verdiene aber dieses Jahr weniger als 9408€ (aktueller Grundfreibetrag). Erhalte ich dann, wenn ich meine Steuererklärung mache und die KAP aufülle, trotz Nichtvorhandensein einer NV-Bescheinigung, 199€ (1000-801) vom Finanzamt?
Ich glaub du verstehst da was grundsätzlich falsch.
Wenn du 1000 Euro Gewinn realisierst und keinen Freistellungsauftrag eingereicht hast, dann gibt dir die Bank nur 750 Euro von dem Gewinn und die verbleibenden 250 Euro führt sie als Abgeltungssteuer ab. (Tatsächlich sogar etwas mehr, wegen Soli und Kirchensteuer, aber ich vereinfache hier.) Wenn du dann deine Steuererklärung machst, wird man feststellen, dass du zu hart besteuert wurdest, da von den 1000 Euro eigentlich erst noch der Sparer-Pauschbetrag hätte abgezogen werden müssen, und du folglich nur 199 Euro hättest versteuern müssen. Das wären dann also nur grob 50 Euro Steuern. Folglich hättest du 200 Euro zuviel bezahlt und bekämst dann diese 200 Euro erstattet. ABER: Du wirst intelligenterweise die "Günstigerprüfung" beantragen. Das ist nur ein Kreuz, was du setzen musst. Und dann geht die Rechnung wieder anders. Dann werden die eben berechneten 199 Euro mit deinem Jahresgehalt zusammenaddiert, und das Ergebnis mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, welcher hier mit 0% angenommen wird, wegen deinem niedrigen Jahresgehalt. Folglich käme raus, dass du eigentlich 0 Euro Steuern bezahlen müsstest, und demnach 250 Euro zuviel Steuern bezahlt hast (über die Bank), und bekämst deshalb 250 Euro vom Finanzamt erstattet. Und da dieser Fall günstiger ist für dich als der vorherige Fall (wo du nur 200 Euro erstattet bekommen hättest), wird dann dieser Fall gewählt. Du bekommst dann also tatsächlich 250 Euro erstattet.
Eine NV-Bescheinigung braucht es für diese Erstattung definitiv nicht. Hab das schon sehr oft gemacht.
Sag mal bitte, ob das dein Verständnis jetzt grundlegend erweitert hat - und welche Fragen ggfs. noch offen sind.
Übrigens: Eine Steuererklärung mit Anlage KAP machen rentiert sich nicht nur bis ca. 10.000 Euro Jahresgehalt, sondern sogar bis ganz grob 50.000 Euro.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 28.09.2020 18:16
Perfekt, danke dir für die Antwort! Ist also nur ein Timing-Vorteil, genauso hab ich es schon vermutet
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
am 28.09.2020 18:18
@ehemaliger Nutzer @artdeco @Ihr Nickname Vielen Dank euch für eure Antworten! Hilft mir weiter und beantwortet meine Fragen. Ist also nur ein Timing-Vorteil (Geld früher zur Verfügung haben) und ansonsten brauch ich mich um nichts kümmern (weder FSA, noch NV) -> außer natürlich immer fleißig die Steuererklärung auszufüllen!

28.09.2020 18:51 - bearbeitet 28.09.2020 18:52
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Stummschalten
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
28.09.2020 18:51 - bearbeitet 28.09.2020 18:52
@Michi_Lefti schrieb:Perfekt, danke dir für die Antwort! Ist also nur ein Timing-Vorteil, genauso hab ich es schon vermutet
...und eine Vereinfachung, falls man in einem Jahr nur wenig Gewinn hat (unter 801 Euro). Dann kann man sich die Steuererklärung sparen.

- Depotwechsel und Freistellungsauftrag in Konto, Depot & Karte
- World ETF umschichten von Thesaurierend zu Auschüttend? in Wertpapiere & Anlage
- Verkauf und Kauf von ETFs in Wertpapiere & Anlage
- Kapitalertragssteuer Zeiträume in Wertpapiere & Anlage
- Aktienfonds in 2008 gekauft Steuer in Wertpapiere & Anlage