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Steuern abgezogen

aniewo
Autor ★
5 Beiträge

Hallo Comunity,

auch auf die Gefahr hin, dass ich mir hier als absoluten Dummie oute möchte ich folgendes Fragen:

Für einen Wertpapierverkauf wurden ca 600.- Euro Steuern abgezogen.

In meinem ganzen "Kapitalvermögen" (haha) liege ich aber weit unter der Summe die man beim Finanzamt abgeben müsste. Kann ich diese Steuern irgendwie zurückbekommen, zB bei der Steuererklärung 2019  oder auch schon vorher indem ich mit der Bank kommuniziere?

Danke für eure Nachhilfe im voraus, annie

 

10 ANTWORTEN

NR
Experte ★★★
664 Beiträge

@aniewo  schrieb:

 

[...] Für einen Wertpapierverkauf wurden ca 600.- Euro Steuern abgezogen.

In meinem ganzen "Kapitalvermögen" (haha) liege ich aber weit unter der Summe die man beim Finanzamt abgeben müsste. [...]


Dieser Satz ergibt für mich keinen Sinn, das wäre also zu klären. In D werden keine Vermögen, sondern Einkünfte besteuert. Der Freibetrag bei Kapitaleinkünften -- und dazu gehören Erträge aus Wertpapierverkäufen -- für Einzelpersonen liegt bei 801 EUR; diesen kannst Du vorab (oder auch noch nachträglich, für das laufende Jahr) bei der Bank angeben, und das wird dann bei der Abführung von Steuern berücksichtigt. Alles darüber hinaus fällt unter die Abgeltungssteuer.

 

Ohne jetzt viel herumzuraten, was genau Du meinst: Guck mal in Deinem Persönlichen Bereich unter Verwaltung --> Steuerübersicht, da findest Du alles sehr übersichtlicht aufgelistet, insbesondere auch den berücksichtigten Freibetrag. Vielleicht klärt das schon Deine Frage.

 

Ganz allgemein ist aber natürlich auch klar, dass wenn du schon 600 EUR an Abgeltungssteuer + Soli zahlst, der Freibetrag definitiv überschritten wird -- Steuern musst Du also auf jeden Fall zahlen.

paba
Mentor
890 Beiträge

Hallo @aniewo,

mir geht’s so wie @NR, ich verstehe deine Frage nicht. Vielleicht kannst du dich etwas präziser ausdrücken. Ich versuch dir trotzdem mal zu antworten:

 

In Deutschland werden Kapitaleinkünfte (nicht das Kapitalvermögen) versteuert. Die Steuer auf Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag (801€ je Person) liegt inkl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer aber ohne Berücksichtigung von ausländischer Quellensteuer bei …

 

26,375% ohne Kirchensteuerpflicht,

27,819% mit Kirchensteuerpflicht in Bayern,

27,995% mit Kirchensteuerpflicht in allen anderen Bundesländern.

 

Möglicherweise kannst du dir von diesen Steuern einen kleinen Teil zurückholen, wenn du auf Erträge im Ausland bereits ausländische Quellensteuer gezahlt hast (dazu sind die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen mit den Ländern zu beachten). All das ist in § 32d EStG in Verbindung mit § 20 EStG sowie einigen weiteren Paragrafen geregelt. Gegen diese Steuern kannst du erst einmal legal nichts machen, es sei denn, du hast ein niedriges Gesamteinkommen mit einem persönlichen Steuersatz von unter 25% und du beantragst die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG. So würdest du in Deutschland z.B. gar keine Steuern zahlen (auch keine Kapitalertragssteuer) wenn dein Gesamteinkommen 2019 bei unter 9168€ + 801€ = 9969€ liegt.

 

Gruß paba

GetBetter
Legende
7.308 Beiträge

@aniewo 

 

Wie bereits von meinen Vorrednern gesagt lässt sich mit den von Dir gemachten Angaben keine eindeutige Antwort geben.

Was Du uns auf jeden Fall noch mitteilen solltest ist

  • Ob Du überhaupt einen Freistellungsauftrag eingereicht hast
  • Welche Art von Steuer abgezogen wurde (Abgesltungssteuer, Quellensteuer)
  • evtl. die WKN des Papiers das Du verkauft hast.

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

Baden-Württemberg hat übrigens den gleichen Kirchensteuersatz wie Bayern (niedriger als in den anderen 14 Bundesländern). Abgesehen davon schließe ich mich dem vorher gesagten an – ohne genauere Angaben hat es wenig Sinn, z.B. über NV-Bescheinigungen zu spekulieren.

aniewo
Autor ★
5 Beiträge

danke und gut, dass ihr alle so genau nachfragt also:

ich habe 16 stück oyster US Selection Namens Anteile C USD PR o.N.

verkauft

Wertpapiernummer LU0747343753/A1JWG3

comdirect Festpreisgeschäft.

Ich hatte keinen Freistellungsauftrag erstellt, habe das jetzt aber mit Gültigkeit vom 11.1.2019

nachgeholt. Ich weiß aber immer noch nicht, ob ich die Steuer zurecht bezahlt habe? Bisher hatte ich

keine Steuern bei Verkäufe n bezahlt, vielleicht liegt das an der Art des Wertpapiers?

Ich danke euch jedenfalls schonmal. LG Anniewo

baha
Mentor ★★★
2.682 Beiträge

Wenn du keinen Freistellungsauftrag hast/hattest, liegt die Steuerehebung ganz einfach daran, dass du zu einem höheren Kurs verkauft hast als du die Fondsanteile damals gekauft hattest.

 

Du hast somit einen Gewinn und mithin einen Kapitalertrag im Sinne der Steuergesetzgebung erzielt.

 

Nachdem du jetzt den FSA erteilt hast, wird Comdirect eine Neubewertung durchführen und die Steuer wieder gutschreiben (zumindest soviel, wie es der FSA erlaubt).

 

Gruß

baha

aniewo
Autor ★
5 Beiträge

das ist ja eine sehr erleichternde Aussicht, danke!

aniewo
Autor ★
5 Beiträge

ihr seid nett, danke,

dass ihr mir eure zeit gewidmet habt!

NR
Experte ★★★
664 Beiträge

Entschuldige, wenn ich trozdem noch mal nachfrage.

 

Die Frage, die ich mir nämlich stelle ist nicht, warum musst Du Steuern zahlen, sondern vielmehr, warum musstest Du bisher keine Steuern zahlen? Besonders wenn bisher kein Freistellungsauftrag vorlag. Hast Du denn noch nie mit Gewinn verkauft?

 

Und ich weiß nicht, ob das klar ist, aber die 801,- gelten insgesamt. Für Konto, Bauspar, was auch immer Du hast, also pass auf, Du die nicht überschreitest. Aufteilen ist möglich, aber die Summe darf eben immer nur (höchstens, für Singles) 801,- sein.