Steuermitteilung - Steuerberechnung bei Dividenden unklar
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am 16.09.2021 11:36
Hallo, schönen guten Tag.
Ich habe mir eben ein paar Steuermitteilungen von Dividendenauszahlungen angeschaut und irgendwie ist die Berechnung für mich schleierhaft und nicht nachvollziehbar.
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen oder aufklären.
Mich wundert es, dass der "Zu Ihren Gunsten nach Steuern"-Wert so springt.
In Bezug auf die Steuerbemessungsgrundlage und die angerechneten Steuern, machen die Werte irgendwie keinen Sinn. Mal ist es gleich, mal mehr und mal weniger. Also Bemessungsgrundlage minus Quellensteuer.
Hier 3 Beispiele: (Freibetrag bereits ausgeschöpft)
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Aktien
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am 16.09.2021 12:41
Bist du sicher, dass der Freibetrag bereits ausgeschöpft ist? Sieht für mich nicht so aus.
Die Unterschiede liegen m.E. an den unterschiedlichen und unterschiedlich anrechenbaren Quellensteuern (USA 15% (voll angerechnet), AU 30% (15% angerechnet)).
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am 16.09.2021 13:13
@buffettino schrieb:Bist du sicher, dass der Freibetrag bereits ausgeschöpft ist? Sieht für mich nicht so aus.
Die Berechnung lässt sich eigentlich nur anhand der steuerlichen Detailansicht (im persönlichen Bereich -> Verwaltung) nachvollziehen. Die Steuermitteilung reicht dazu i.A. nicht aus.
16.09.2021 13:17 - bearbeitet 16.09.2021 13:36
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16.09.2021 13:17 - bearbeitet 16.09.2021 13:36
@buffettino warum sollte der Freibetrag nicht ausgeschöpft sein? Ihm wurden ausländische, bereits bezahlte Quellensteuern auf die zu bezahlenden Steuern gegengerechnet. Edit: Sieht man ja an der Zeile "angerechnete ausländische Quellensteuer".
Grundsätzlich ist die volle Bemessungsgrundlage die volle Dividendenzahlung.
Das heißt, dass du eine Gutschrift-Abrechnung über fällige Wertpapier-Erträge hast.
Da stehen dann folgende Werte (gemünzt auf comdirect, andere Broker haben das anders):
Bruttobetrag in Heimatwährung
Quellensteuerabzug in Heimatwährung
Ausmachender Betrag in Heimatwährung
Devisenkurs -> Zu Ihren Gunsten vor Steuern in EUR
Zusätzlich dazu hast du dann deine Steuermitteilung. Die hast du ja hier eingepflegt.
Da hast du dann "Zu Ihren Gunsten vor Steuern" = Der Wert, der dir nach Abzug der Quellensteuer bleibt.
Aber du musst ja noch, oder besser gesagt "eigentlich", Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag bezahlen.
Das heißt, dass du als Bemessungsgrundlage die komplette Dividende OHNE Abzug der Quellensteuer hast. Und davon werden dann Steuern berechnet und vorher gezahlte Steuern wieder abgezogen.
Beispiel McDonalds:
Zu Ihren Gunsten vor Steuern: 0,77 Euro (0,90 Euro Dividenden abzüglich Quellensteuer 15%) -> Die bezahlten Quellensteuern landen in einen Topf, dem Quellensteuertopf
Steuerbemessungsgrundlage = die volle Dividende ohne Steuern, brutto, also 0,90 Euro
Diese 0,90 Euro musst du nun mit der Abgeltungssteuer versteuern (Edit: hab Mist erzählt, war in Gedanken woanders)
Da du bereits Quellensteuern bezahlt hast gibt's da was im Topf was du gegenrechnen kannst.
Zum allgemeinen Verständnis der Abfolge:
Wenn du Dividenden bekommst, bezahlst du Quellensteuer. Diese landen in einen Topf und werden gesammelt. Du musst dennoch den Bruttobetrag der Dividende voll nach Abgeltungssteuer versteuern. Und erst dann werden dir bereits bezahlte ausländische Steuern gegengerechnet.
Beispiel:
Du hast bisher 5 Euro an Quellensteuern bezahlt (zu sehen in deiner Steuerabrechnung ganz unten "anrechenbare ausländische Quellensteuer").
Du bekommst nun eine Dividende in Höhe von 18,00 Dollar zu einem Devisenkurs von 1,18 Dollar der Euro.
Deine Wertpapierabrechnung sieht dann wie folgt aus:
Brutto: USD 18
15% Quellensteuer: USD 2,70
Betrag: USD 15,30
Devisenkurs EUR/USD 1,18
Zu Ihren Gunsten vor Steuern: 12,97 EUR
Deine Steuerabrechnung wird dann so aussehen:
Zu Ihren Gunsten vor Steuern: 12,97 EUR
Steuerbemessungsgrundlage: 15,25 EUR (18 USD -> 15,25 EUR)
Kapitalertragssteuer: 0,00 EUR
(angerechnete ausländische Quellensteuer: 3,81 EUR)
Solidaritätszuschlag: 0,00 EUR
Kirchensteuer: 0,00 EUR
abgeführte Steuern: 0,00 EUR
Zu Ihren Gunsten nach Steuern: 12,97 EUR
Und ganz unten in den Töpfen steht dann unter anrechenbare Quellensteuer:
vor Ermittlung: -5,00
nach Ermittlung: -3,48
Du hattest 5 Euro die du anrechnen lassen kannst weil das zu viel bezahlte Steuern sind. Dieser Betrag wurde mit der Dividende um 2,29 Euro erhöht, also 7,29 Euro.
Nun war deine Steuerlast ca. 3,81 Euro also bleiben 3,48 Euro im Topf übrig.
Edit: Du musst bedenken, dass du um die Quellensteuer nicht herum kommst. Sie wird dir angerechnet, aber muss definitiv bezahlt werden. Deswegen ist das auch der Betrag nach Steuern, wenn genügend bezahlte Steuern gegengerechnet werden können. Weil du dann in Deutschland keine Steuern bezahlen musst, aber in dem Heimatland der Börse. Dafür bleibt dir entsprechend was im Topf erhalten, was du für zukünftige Zahlungen gegengerechnet bekommst.
Deswegen kannst du auch nicht einfach "Steuerbemessungsgrundlage abzüglich angerechneter ausländischer Steuer ist zu Gunsten nach Steuern" berechnen, weil die angerechnete ausländische Steuer die volle Höhe der Steuerlast in Deutschland ist, aber der Auszahlungsbetrag immer um die Quellensteuer reduziert bleibt.
Warum in den Abrechnung der Soli keine Beachtung findet kann ich nicht erklären.
Ganz wichtig: Dieser Topf leert sich am Ende des Jahres und wird zum neuen Steuerjahr genullt!
Wer Fehler findet darf die bitte korrigieren 🙂
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am 16.09.2021 13:34
@Zilch schrieb:@buffettino warum sollte der Freibetrag nicht ausgeschöpft sein? Ihm wurden ausländische, bereits bezahlte Quellensteuern auf die zu bezahlenden Steuern gegengerechnet. Edit: Sieht man ja an der Zeile "angerechnete ausländische Quellensteuer".
🙈Ja klar. Ich ließ mich verwirren durch 0 KEST und Soli (nur möglich, weil sonstiger Verlusttopf gefüllt oder evtl. nicht steuerpflichtig in D? oder? (Würde bei nicht steuerpflichtig aber KEST, Soli und Kirchensteuer überhaupt auftreten in den Zeilen? Gäbe es überhaupt eine Steuermitteilung? wohl eher nicht.)).
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am 16.09.2021 13:38
@buffettino schrieb:🙈Ja klar. Ich ließ mich verwirren durch 0 KEST und Soli (nur möglich, weil sonstiger Verlusttopf gefüllt oder evtl. nicht steuerpflichtig in D?
Oder ausländische Quellensteuern zu gegenrechnen oder Freibetrag.
Das geht aber entweder aus der Steuerübersicht hervor oder aus der letzten Seite der Steuermitteilung 😉
Ob man eine bekommt oder nicht weiß ich nicht. Ich würde sagen ja, weil es ein automatischer Prozess ist. Steht halt 0 Euro drin weil man in D keine Steuern abführt.
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am 16.09.2021 14:39
Die in den Screenshots erkennbaren Daten sind soweit alle korrekt.
Offenbar ist der Freibetrag ausgeschöpft und zumindest der Verrechnungstopf Sonstiges leer. Die Dividenden werden durch Reduktion des Quellensteuerverrechnungstopfes (Faktor 4) freigestellt und fliessen somit ohne deutschen Steuerabzug aufs Konto.
Computershare scheint eine jener australischen Aktien zu sein, bei denen keine Qiellensteuer anfällt. Ich habe das aber jetzt nicht geprüft.
17.09.2021 16:07 - bearbeitet 17.09.2021 16:08
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17.09.2021 16:07 - bearbeitet 17.09.2021 16:08
Hallo an alle,
vielen Dank für eure Antworten!!
Mein Freibetrag ist ausgeschöpft und im Verrechnungstopf ist nichts zum gegenrechnen, das ist korrekt.
Also kurz zusammengefasst: Der Betrag ist abhängig von der Quellensteuer des Ursprungslandes. Hab ich dass so richtig verstanden? Und ist auf dem Bescheid nur etwas unklar aufgeührt?
Bei dem Bescheid ist unten noch eine Tabelle, wo der "angerechnete ausländische Quellensteuer"-Wert sinnvoll verrechnet wird. Bei "Zu Ihren Gunsten nach Steuern" nur etwas unklar.
Hab mir die letzten paar Bescheide angeschaut, und da war kein Soli und Ertragssteuer aufgeführt. Weil das auch im Raum stand.
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am 17.09.2021 16:53
@Alex schrieb:Also kurz zusammengefasst: Der Betrag ist abhängig von der Quellensteuer des Ursprungslandes. Hab ich dass so richtig verstanden? Und ist auf dem Bescheid nur etwas unklar aufgeührt?
Welchen Betrag meinst Du?
Die Differenz zwischen "Steuerbemessungsgrundlage" und "Zu Ihren Gunsten vor Steuern" entspricht der abgezogenen Quellensteuer. Im Fall der australischen Aktie ist das 0%, bei den US-Werten 15% der Ausschüttung.
Bei der Verrechnung wird in folgender Reihenfolge vorgegangen:
- Verlustverrechnungstopf Sonstiges. Der ist leer -> keine Verrechnung
- Verfügbarer Freibetrag. Der ist aufgebraucht -> keine Verrechnung
- Quellensteuerverrechnungstopf. Der ist noch ausreichend gefüllt. Für eine Verrechnung wird der Qst-VT um 1/4 des zu verrechnenden Betrages (Steuerbemessungsgrundlage) reduziert.
Gleichzeitig wird der Qst-VT aber wieder um die durch gleiche Abrechnung anrechenbare Quellensteuer aufgefüllt (siehe Beitrag von @Zilch), so dass der Netto-Abbau des QSt-VT etwas geringer ausfällt.
Beim Beispiel USA:
Um eine Ausschüttung von 100 € gegenzurechnen brauchst Du 25 € aus dem QSt-VT. Gleichzeitig wird er aber auch um 15 € gefüllt (entsprechend dem 15%-igen Abzug der USA). Netto ergäbe sich also eine Reduktion von 10 €.
Beispiel Computershare:
Auch hier würde bei einer Ausschüttung von 100 € der QSt-VT um 25 € reduziert. Da aber keine QSt abgezogen wurde, wird dem VT nichts zugebucht, so dass unterm Struch tatsächlich 25 € Reduktion greifen.
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am 20.09.2021 10:52
Mit Betrag meinte ich den "Zu Ihren Gunsten vor Steuern".
Danke dir für deine Erklärung und das Beispiel. Habs verstanden bzw. hat mir das - und auch die Hilfe der anderen Beiträge - geholfen.
.pdf könnte man vielleicht bisschen optimieren, damit es ersichtlicher ist. Vielleicht geht es da nicht nur mir so. Wenn man weiß, was der Ursprung ist oder dass es so in Ordnung ist, dann ist ja ok.
Dann kann ich ja jetzt beruhigt weiter investieren 🙂
Vielen Dank noch mal an alle für die Hilfe und das schnelle Aufklären!
