am 03.12.2024 23:41
Guten Tag,
mich würde interessieren, ob jemand Erfahrung mit der steuerlichen Behandlung von „ETC Group Physical Bitcoin“ (ISIN: DE000A27Z304 / WKN: A27Z30) bzw. „ETC Group Physical Ethereum“ (ISIN: DE000A3GMKD7 / WKN: A3GMKD) hat.
Laut des Emittenten sind die Veräußerungsgewinne nach einjähriger Haltedauer der Zertifikate steuerfrei: https://etc-group.com/de/newsroom/Press_Release_16_05_2022/
Meine Frage lautet daher:
Wird beim Verkauf bei Comdirect Kapitalertragsteuer einbehalten, die man sich im Rahmen der Steuererklärung vom Finanzamt zurückerstatten lassen müsste, oder erfolgt der Verkauf auf Bankebene bereits steuerfrei (analog zu Xetra-Gold oder EUWAX-Gold-II)?
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 09.09.2025 10:23
Moin zusammen,
ich greife das Thema nochmal auf.
Gewinne, welche unter 12 Monaten Haltedauer realisiert wurden, werden von der Comdirect nicht ausgewiesen (auch nicht in der Jahressteuerbescheinigung). Ist hierzu was geplant oder muss das nun jeder mühsam selbst berechnen für die priv. Steuererklärung?
Bei anderen Broker bekomme ich hierfür jährlich die Gewinne/Verluste detailliert aufgelistet um diese ggf. ausweisen zu können.
P.S. Bevor jetzt hier einer Schnappatmung bekommt, weil dies ja schon tausendmal erörtert wurde. Es ist tatsächlich schwer bis gar nichts auffindbar durch die Suchleiste.
am 09.09.2025 10:53
Die Behandlung erfolgt analog zu Gold-Zertifikaten (z.B. Xetra-Gold oder EUWAX Gold II):
Das heißt, Gewinne, die bei einer Haltedauer von unter 12 Monaten realisiert wurden, müssen selbst ermittelt und grundsätzlich in der Steuererklärung angegeben werden.
Relevant ist die Anlage SO ("Sonstige Einkünfte") unter "Private Veräußerungsgeschäfte". Anhand der Kauf- und Verkaufsbelege sind die erforderlichen Angaben relativ gut nachvollziehbar (Bezeichnung des Wirtschaftsguts, Kaufdatum, Veräußerungsdatum, Anschaffungskosten, Veräußerungspreis, Gewinn). Bei mehreren Käufen bzw. Verkäufen innerhalb eines Jahres ist nach einhelliger Meinung die FIFO-Methode (First in, First out) anzuwenden.
(Nur) Wenn Du sicher bist, dass die jährliche Freigrenze aller privaten Veräußerungsgeschäfte (ab 2024: 1.000 Euro pro Jahr, siehe § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG) nicht erreicht wurde, kann auf die Angabe in der Steuererklärung verzichtet werden.
Bei Angabe der Gewinne in der Steuererklärung wird das Finanzamt in aller Regel die Belege anfordern.
am 09.09.2025 11:03
Erstmal Dankeschön.
Bzgl. den Käufen ist genau mein Problem. Ich habe die meisten Krypto ETN´s/ETCs auf Sparplan laufen (gehabt). Heißt für mich, dass das mit dem Gegenrechnen (habe mehr als ein Zertifikat) mühsam und langwierig ist. Hatte daher gehofft, dass es analog zur Konkurrenz auch von der Comdirect vielleicht mal einen Service geben könnte, der eine ordentliche GuV Bilanz bei getätigten Verkäufen aufzeigt.
Ist bei Aktien, Fonds etc. offensichtlich ja auch möglich.
am 09.09.2025 11:46
Ja, im Falle eines Sparplans kann die Berechnung tatsächlich aufwändig werden, da man viele Kauftransaktionen hat und diese erst einmal chronologisch erfassen muss. Im Zweifel muss man sich eine Excel-Tabelle anlegen und alles händisch machen. (Gute) Tools kenne ich leider keine.
Bei Aktien, Fonds, usw. ermittelt die Bank die Veräußerungsgewinne-/verluste, da sie hierzu (ohnehin) aufgrund der Abführung von Abgeltungsteuer (25%) verpflichtet ist.
Bei Gold- und Bitcoin-Zertifikaten, bei denen eine "Auslieferung" möglich ist und die aufgrund dessen nach § 23 EStG mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden, macht es sich die Bank tatsächlich einfach. Hier überträgt sie die Verantwortung allein dem Steuerpflichtigen, obwohl sie theoretisch eine Bemessungsgrundlage (sprich steuerpflichtige Veräußerungsgewinne) ermitteln könnte, wie dies z.B. bei einigen Kryptobörsen der Fall ist.